Rechtsprechung
| VG Stuttgart, 22.05.2002 - 4 K 891/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufenthaltsbefugnis; Asylverfahren; wichtiges Interesse; Abschiebungsverbot; Abschiebungshindernis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung vor dem bestandskräftigen Abschluss eines Asylverfahrens; Humanitäre Gründe als wichtiges Interesse der Bundesrepublik Deutschland; Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis wegen dringendem Bedürfnis des Arbeitgebers
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2001 - A 14 S 1850/00
Rückübernahmeweigerung für nicht-albanische Minderheiten aus dem Kosovo - Duldung
Auszug aus VG Stuttgart, 22.05.2002 - 4 K 891/02
Zwar können die Kläger möglicherweise gegenwärtig auch nicht zwangsweise abgeschoben werden, weshalb sie auch geduldet sind (vgl. dazu, dass die Duldung der Roma nicht auf einer Abschiebestoppregelung nach § 54 AuslG beruht VGH Baden-Württemberg, U.v. 11.04.2001 - A 14 S 1850/00).Abgesehen davon ist darauf hinzuweisen, dass mit Rücksicht darauf, dass die Kläger als Angehörige der Roma sich auf eine allgemeine Gefahr im Sinne von § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG berufen und daher im Falle des Fehlens einer Abschiebestoppregelung im Sinne des § 54 AuslG (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, U.v. 11.04.2001 - A 14 S 1850/00) Abschiebungsschutz nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG nur bei einer existentiellen Gefahrenlage durch die Gerichte gewährt werden kann (vgl. U.v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 - NVwZ 1996, 199).
- BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99
Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …
Auszug aus VG Stuttgart, 22.05.2002 - 4 K 891/02
Ein gesetzlicher Anspruch wird weder nach § 32 AuslG (vgl. BVerwG, U.v. 19.09.2000 - 1 C 19.99 - E 112, 63) noch nach § 30 AuslG vermittelt. - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Stuttgart, 22.05.2002 - 4 K 891/02
Abgesehen davon ist darauf hinzuweisen, dass mit Rücksicht darauf, dass die Kläger als Angehörige der Roma sich auf eine allgemeine Gefahr im Sinne von § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG berufen und daher im Falle des Fehlens einer Abschiebestoppregelung im Sinne des § 54 AuslG (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, U.v. 11.04.2001 - A 14 S 1850/00) Abschiebungsschutz nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG nur bei einer existentiellen Gefahrenlage durch die Gerichte gewährt werden kann (vgl. U.v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 - NVwZ 1996, 199). - BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99
Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib …
Auszug aus VG Stuttgart, 22.05.2002 - 4 K 891/02
Denn bislang stehen nach wie vor die negativen Entscheidungen des Bundesamtes im Raum, die für die Ausländerbehörde nach § 42 S. 1 AsylVfG bindend sind (vgl. zur auch negativen Bindungswirkung BVerwG, U.v. 07.09.1999 -1 C 6.99 - NVwZ 2000, 204;… GK-AuslR § 42 Rn. 26 ff.;… vgl. zur negativen Bindungswirkung der Entscheidung über den Asylantrag: GK-AsylVfG § 4 Rn. 4 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 11 S 770/04
Erforderlichkeit kumulativen Vorliegens nicht zu vertretenden Abschiebungs- und …
Die strikte Bindungswirkung des § 42 Satz 1 AsylVfG würde dadurch bezüglich einer tatbestandlichen Vorfrage des § 30 Abs. 3 AuslG ausgehöhlt (…ebenso VG Freiburg a.a.O sowie - für einen Fall einer negativen Bindungswirkung - VG Karlsruhe, Urteil vom 4.9.2003 - 9 K 4682/02 - [VENSA] und VG Stuttgart, Urteil vom 22.5.2003, - 4 K 891/02 - [VENSA]). - VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03
Rückführung von Ashkali in das Kosovo: Zumutbare Möglichkeit der freiwilligen …
Das bedeutet, dass die für die Ausländerbehörden nach § 42 S. 1 AsylVfG verbindliche Entscheidung des Bundesamtes über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Abschiebungshindernisses wegen individueller Gefahren nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG auch für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG präjudiziell ist (…im Anschluss an VG Freiburg, Urt. v. 06.08.2003 - 1 K 308/02 -, vensa; VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2003 - 4 K 891/02 -, vensa).Rn. 25 Zu den zumutbaren Anforderungen zur Beseitigung des Abschiebungshindernisses i.S.v. § 30 Abs. 4 AuslG gehört es allerdings auch, eine zumutbare Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise wahrzunehmen (vgl. VGH Bad.-Württ. v. 07.03.1996 - 13 S 1443/95 -, juris;… VG Freiburg, Urt. v. 06.08.2003 - 1 K 308/02 -, vensa; VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2003 - 4 K 891/02 -, vensa;… Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 101).
Das bedeutet, dass die für die Ausländerbehörden nach § 42 S. 1 AsylVfG verbindliche Entscheidung des Bundesamtes über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Abschiebungshindernisses wegen individueller Gefahren nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG auch für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG präjudiziell ist (…vgl. hierzu VG Freiburg, Urt. v. 06.08.2003 - 1 K 308/02 -, vensa; VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2003 - 4 K 891/02 -, vensa).
- VG Karlsruhe, 25.08.2004 - 10 K 4400/02
Die bestandkräftige Feststellung des Bundesamtes für Migration, dass kein …
Rn. 29 Die negative Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesamtes zu § 53 Abs. 6 AuslG hat somit grundsätzlich zur Folge, dass auch im Rahmen des § 30 Abs. 3 u. 4 AuslG nicht davon ausgegangen werden darf, aus zielstaatsbezogenen Gründen, etwa wegen einer im Zielstaat nicht behandelbaren Erkrankung, sei eine an sich mögliche freiwillige Ausreise nicht zumutbar (…VGH Bad.-Württ., B. v. 19.07.2004 a. a. O; VG Stuttgart v. 22.05.2002 - 4 K 891/02 -, AuAS 2002, 158).Dass die Abschiebung aus tatsächlichen oder humanitären Gründen derzeit ausgesetzt ist, steht hierzu nicht in Widerspruch (im Ergebnis ebenso VG Stuttgart vom 22.05.2002 a. a. O.;… a. A. VG Karlsruhe, U. v. 17.05.2004 - 2 K 1002/03 -, a.a.O.).
- VG Stuttgart, 02.03.2005 - 12 K 5468/03
Beurteilungszeitpunkt bei Rechtsänderung
Denn es muss sich um Interessen handeln, die von so hohem Gewicht sind, dass es im öffentlichen Interesse geboten ist, eine qualifizierte Verbesserung des Aufenthaltsstatus unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens zu ermöglichen (so - zur Vorgängervorschrift - VG Stuttgart, 4. Kammer, Urt. v. 22.05.2002, AuAS 2002, 158). - VG Freiburg, 24.11.2003 - 1 K 513/02
Psychische Erkrankung als Vollstreckungshindernis
Diese kann nur durch ein neues Änderungsverfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge beseitigt werden (…VG Freiburg, Urt. v. 06.08.2003 - 1 K 308/02;… VG Karlsruhe, Urt. v. 04.09.2003 - 9 K 4682/02; VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2002 - 4 K 891/02 - alle veröffentlicht in VENSA). - VG Oldenburg, 15.05.2013 - 11 A 3184/12
Serbien: § 25 Abs. 5 AufenthG, die gut integrierten Klägerinnen zu 1.) und 2.) …
Denn dies wäre nur dann der Fall, wenn humanitäre Gründe von so überragendem Gewicht vorhanden wären, dass es im öffentlichen Interesse erforderlich und geboten wäre eine gegenüber dem allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Status des Asylbewerbers qualifizierte Verbesserung sofort und unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens zu ermöglichen (…vgl. Discher in: GK-AufenthG, § 10 Rn. 74; sowie VG Stuttgart, Urteil vom 22. Mai 2002, - 4 K 891/02 -, juris Rn. 10).
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