Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 KN 15/14 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Ihmeniederung" teilweise nichtig
- Jurion (Kurzinformation)
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Ihmeniederung" teilweise nichtig
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Verordnung über Landschaftsschutzgebiet "Ihmeniederung" teilweise nichtig
Wird zitiert von ... (22)
- OVG Niedersachsen, 04.12.2018 - 4 KN 77/16
Bauverbot; besonderer Schutzzweck; Gebietscharakter; Karten; …
Dabei darf sie allerdings repressive Verbote ohne Erlaubnisvorbehalt nur dann erlassen, wenn von vornherein feststeht, dass die verbotenen Maßnahmen den Charakter des unter Schutz gestellten Gebiets schlechthin verändern oder dem besonderen Schutzzweck schlechthin zuwiderlaufen, weil landschaftsschutzrechtliche Verbote nicht weiterreichen dürfen, als im Interesse der gesetzlich anerkannten Schutzgüter erforderlich ist (Senatsurt. v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - Nds. OVG, Urt. v. 13.3.2003 - 8 KN 236/01 -, NuR 2003, 567 u. Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 41/01 -, NuR 2002, 56;… BVerwG, Urt. v. 12.7.1956 - I C 91.54 -, BVerwGE 4, 57;… Bay. VGH, Urt. v. 1.8.1988 - 9 N 87.01708 -, NuR 1989, 182;… Schumacher-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 2. Aufl., § 26 Rn. 21;… Frenz/Müggenborg, BNatSchG, § 26 Rn. 24;… Blum/Agena, Niedersächsisches Naturschutzrecht, § 19 Rn. 57).Handlungen, die dem Gebietscharakter oder dem besonderen Schutzzweck nicht generell abträglich sind, dürfen dementsprechend nur mit präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt belegt werden, die es der Naturschutzbehörde ermöglichen, die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Schutzgütern der Verordnung in jedem Einzelfall zu überprüfen, und überdies einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis begründen, wenn die Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden (Senatsurt. v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - Nds. OVG, Urt. v. 13.3.2003 - 8 KN 236/01 -, NuR 2003, 567 u. Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 41/01 -, NuR 2002, 56;… BVerwG, Urt. v. 12.7.1956 - I C 91.54 -, BVerwGE 4, 57;… Frenz/Müggenborg, BNatSchG, § 26 Rn. 24;… Blum/Agena, Niedersächsisches Naturschutzrecht, § 19 Rn. 56).
Präventive Verbote mit Erlaubnisvorbehalt sind auch für solche Maßnahmen vorzusehen, die allein weder den Gebietscharakter verändern noch den besonderen Schutzzwecken zuwiderlaufen, bei einer Häufung jedoch nicht unerhebliche Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter zur Folge haben können (Senatsurt. v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - Nds. OVG, Urt. v. 13.3.2003 - 8 KN 236/01 -, NuR 2003, 567;… Schumacher-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 2. Aufl., § 26 Rn. 22 f.; Carlsen/Fischer-Hüftle, NuR 1993, 311, 318).
- OVG Niedersachsen, 30.10.2017 - 4 KN 275/17
Ackernutzung; Antragsbefugnis; Antragsteller; Eigenart; FFH-Gebiet; …
Denn bei der Entscheidung darüber, wie das FFH-Gebiet unter Schutz gestellt wird, und ob und wie die übrigen Bereiche des Landschaftsschutzgebiets, die kein FFH-Gebiet umfassen, unter Schutz gestellt werden, verblieb der Naturschutzbehörde ohnehin ein Handlungsspielraum, der in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt ist (Senatsurt. v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - u. v. 1.4.2008 - 4 KN 57/07 - Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - u. Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, ferner BVerwG, Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68/06 - u. Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102/88 -).Dabei darf sie allerdings repressive Verbote ohne Erlaubnisvorbehalt nur dann erlassen, wenn von vornherein feststeht, dass die verbotenen Handlungen den Gebietscharakter schlechthin verändern oder dem besonderen Schutzzweck schlechthin zuwiderlaufen, da landschaftsschutzrechtliche Verbote nicht weiter reichen dürfen, als es im Interesse der gesetzlich anerkannten Schutzgüter erforderlich ist (vgl. Senatsurt. v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - Nds. OVG, Urt. v. 18.3.2003 - 8 KN 236/01 -, m. w. Nachw.;… BVerwG, Urt. v. 12.7.1956 - I C 91.54 -, BVerwGE 4, 57;… Bay. VGH, Urt. v. 1.8.1988 - 9 N 87.01708 - Blum/Agena, a.a.O., § 19 Rn. 57).
Handlungen, die dem Gebietscharakter oder dem besonderen Schutzzweck nicht generell abträglich sind, dürfen dementsprechend nur mit präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt belegt werden, die es der Naturschutzbehörde ermöglichen, die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Schutzgütern der Verordnung in jedem Einzelfall zu überprüfen, und überdies einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis begründen, wenn die Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden (Senatsurt. v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 -, m. w. Nachw.;… Blum/Agena, a.a.O., § 19 Rn. 56).
- OVG Niedersachsen, 02.05.2017 - 4 KN 318/13
Befreiung; Schutzzweck, besonderer; Düngung; FFH-Gebiet; Fischotter; Biotope, …
Dagegen verblieb der Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, wie dieses FFH-Gebiet unter Schutz gestellt wird, und ob und wie die übrigen Bereiche des Landschaftsschutzgebiets, die kein FFH-Gebiet umfassen, unter Schutz gestellt werden, ein Handlungsspielraum, der in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt ist (Senatsurt. v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - u. v. 1.4.2008 - 4 KN 57/07 - Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - u. Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, ferner BVerwG, Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68/06 - u. Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102/88 -).Dabei darf sie allerdings repressive Verbote ohne Erlaubnisvorbehalt nur dann erlassen, wenn von vornherein feststeht, dass die verbotenen Handlungen den Gebietscharakter schlechthin verändern oder dem besonderen Schutzzweck schlechthin zuwiderlaufen, da landschaftsschutzrechtliche Verbote nicht weiter reichen dürfen, als es im Interesse der gesetzlich anerkannten Schutzgüter erforderlich ist (vgl. Senatsurt. v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - Nds. OVG, Urt. v. 18.3.2003 - 8 KN 236/01 -, m.w.N.;… BVerwG, Urt. v. 12.7.1956 - I C 91.54 -, BVerwGE 4, 57;… Bay. VGH, Urt. v. 1.8.1988 - 9 N 87.01708 - Blum/Agena, a.a.O., § 19 Rn. 57).
Handlungen, die dem Gebietscharakter oder dem besonderen Schutzzweck nicht generell abträglich sind, dürfen dementsprechend nur mit präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt belegt werden, die es der Naturschutzbehörde ermöglichen, die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Schutzgütern der Verordnung in jedem Einzelfall zu überprüfen, und überdies einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis begründen, wenn die Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden (Senatsurt. v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 -, m.w.N.;… Blum/Agena, a.a.O., § 19 Rn. 56).
- OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 4 KN 29/15
Anlaufstelle; Auslegung; Bekanntmachung; Beschlussfassung; Erholung; …
Dieser Handlungsspielraum der Naturschutzbehörde ist in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt (Senatsurt. v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - u. v. 1.4.2008 - 4 KN 57/07 - Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - u. Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, ferner BVerwG, Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 - u. Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102.88 -).Dabei darf sie allerdings repressive Verbote ohne Erlaubnisvorbehalt nur dann erlassen, wenn von vornherein feststeht, dass die verbotenen Handlungen den Gebietscharakter schlechthin verändern oder dem besonderen Schutzzweck schlechthin zuwiderlaufen, da landschaftsschutzrechtliche Verbote nicht weiter reichen dürfen, als es im Interesse der gesetzlich anerkannten Schutzgüter erforderlich ist (vgl. Senatsurt. v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - Nds. OVG, Urt. v. 18.3.2003 - 8 KN 236/01 -, m.w.N.;… BVerwG, Urt. v. 12.7.1956 - I C 91.54 -, BVerwGE 4, 57;… Bay. VGH, Urt. v. 1.8.1988 - 9 N 87.01708 - Blum/Agena, a.a.O., § 19 Rn. 57).
Handlungen, die dem Gebietscharakter oder dem besonderen Schutzzweck nicht generell abträglich sind, dürfen dementsprechend nur mit präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt belegt werden, die es der Naturschutzbehörde ermöglichen, die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Schutzgütern der Verordnung in jedem Einzelfall zu überprüfen, und überdies einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis begründen, wenn die Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden (Senatsurt. v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 -, m.w.N.;… Blum/Agena, a.a.O., § 19 Rn. 56).
- OVG Niedersachsen, 29.11.2016 - 4 KN 93/14
Acker; Biotop; Biotopschutz; Gestaltungsermessen; Puffer; schutzbedürftig; …
Dagegen verbleibt der Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, wie dieses FFH-Gebiet unter Schutz gestellt wird, und ob und wie die übrigen Bereiche des Naturschutzgebiets, die kein FFH-Gebiet umfassen, unter Schutz gestellt werden, ein Handlungsspielraum, der in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt ist (vgl. dazu Senatsurt. v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - und v. 1.4.2008 - 4 KN 57/07 - ferner BVerwG, Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102/88 -, NVwZ 1988 S. 1020;… Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 -, NuR 2002 S. 99 u. Urt. v. 6.11.2002 - 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267). - OVG Niedersachsen, 26.03.2021 - 4 KN 129/18
Auslegung; Auslegungsbekanntmachung; Bekanntmachung; Bestimmtheit; …
Im Übrigen verbleibt der Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, wie das FFH-Gebiet unter Schutz gestellt wird, ein Handlungsspielraum, der in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer und der übrigen Beteiligten auf der anderen Seite geprägt ist (Senatsurt. v. 2.9.2019 - 4 KN 298/15 -, v. 30.10.2017 - 4 KN 275/17 -, v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - u. v. 1.4.2008 - 4 KN 57/07 - Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - u. Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, ferner BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, BVerwG, Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68/06 - u. Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102/88 -, NVwZ 1988, 1020).Rn. 66 Allerdings darf die Naturschutzbehörde repressive Verbote ohne Erlaubnisvorbehalt nur dann erlassen, wenn von vornherein feststeht, dass die verbotenen Handlungen den Gebietscharakter schlechthin verändern oder dem besonderen Schutzzweck schlechthin zuwiderlaufen, da landschaftsschutzrechtliche Verbote nicht weiterreichen dürfen, als es im Interesse der gesetzlich anerkannten Schutzgüter erforderlich ist (vgl. Senatsurt. v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - Nds. OVG, Urt. v. 18.3.2003 - 8 KN 236/01 -, m.w.N.;… BVerwG, Urt. v. 12.7.1956 - I C 91.54 -, BVerwGE 4, 57;… BayVGH, Urt. v. 1.8.1988 - 9 N 87.01708 - Blum/Agena, Niedersächsisches Naturschutzrecht, § 19 Rn. 57).
Handlungen, die dem Gebietscharakter oder dem besonderen Schutzzweck nicht generell abträglich sind, dürfen dementsprechend nur mit präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt belegt werden, die es der Naturschutzbehörde ermöglichen, die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Schutzgütern der Verordnung in jedem Einzelfall zu überprüfen, und überdies einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis begründen, wenn die Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden (Senatsurt. v. 15.10.2019 - 4 KN 185/17 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - m.w.N.;… Blum/Agena, Niedersächsisches Naturschutzrecht, § 19 Rn. 56).
- OVG Niedersachsen, 25.05.2021 - 4 KN 407/17
Amtsblatt; Basiserfassung; Bestimmtheit, hinreichende; Bestimmtheitsgebot; …
Im Übrigen verbleibt der Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, wie das FFH-Gebiet unter Schutz gestellt wird, ein Handlungsspielraum, der in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer und der übrigen Beteiligten auf der anderen Seite geprägt ist (Senatsurt. v. 2.9.2019 - 4 KN 298/15 -, v. 30.10.2017 - 4 KN 275/17 -, v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - u. v. 1.4.2008 - 4 KN 57/07 - Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - u. Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, ferner BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, BVerwG, Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68/06 - u. Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102/88 -, NVwZ 1988, 1020).Rn. 51 Allerdings darf die Naturschutzbehörde repressive Verbote ohne Erlaubnisvorbehalt nur dann erlassen, wenn von vornherein feststeht, dass die verbotenen Handlungen den Gebietscharakter schlechthin verändern oder dem besonderen Schutzzweck schlechthin zuwiderlaufen, da landschaftsschutzrechtliche Verbote nicht weiterreichen dürfen, als es im Interesse der gesetzlich anerkannten Schutzgüter erforderlich ist (vgl. Senatsurt. v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - Nds. OVG, Urt. v. 18.3.2003 - 8 KN 236/01 -, m.w.N.;… BVerwG, Urt. v. 12.7.1956 - I C 91.54 -, BVerwGE 4, 57;… BayVGH, Urt. v. 1.8.1988 - 9 N 87.01708 - Blum/Agena, Niedersächsisches Naturschutzrecht, Stand 4/2021, § 19 Rn. 57).
Handlungen, die dem Gebietscharakter oder dem besonderen Schutzzweck nicht generell abträglich sind, dürfen dementsprechend nur mit präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt belegt werden, die es der Naturschutzbehörde ermöglichen, die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Schutzgütern der Verordnung in jedem Einzelfall zu überprüfen, und überdies einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis begründen, wenn die Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden (Senatsurt. v. 15.10.2019 - 4 KN 185/17 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - m.w.N.;… Blum/Agena, Niedersächsisches Naturschutzrecht, Stand 4/2021, § 19 Rn. 56).
- OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20
Förmliche Unterschutzstellung eines Natura 2000-Gebiets; Rechtmäßigkeit der …
Die Konformität der Gewächse in einer Weihnachtsbaumkultur entsprechen in keiner Weise dem optischen Eindruck von natürlich gewachsenen Wäldern oder Waldrändern (vgl. Senatsurt. v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 -, n.v.).Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, dass ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis bzw. des Einvernehmens besteht, wenn nach dem Ergebnis der Prüfung durch den Antragsgegner die Schutzgüter der Verordnung nicht beeinträchtigt werden (…vgl. Senatsurt. v 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 65, v. 20.7.2021 - 4 KN 257/18 -, juris Rn. 78;… v. 25.5.2021 - 4 KN 407/17 -, juris Rn. 51; v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 -, n.v., m.w.N.;… Blum/Agena/Brüggeshemke, Niedersächsisches Naturschutzrecht, Stand Juli 2024, § 19 Rn. 56;… Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 4. Aufl., § 26 Rn. 24).
- OVG Niedersachsen, 26.03.2021 - 4 KN 139/18
Bestimmtheit; Geltungsbereich; räumlicher Geltungsbereich; …
Im Übrigen verbleibt der Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, wie das FFH-Gebiet unter Schutz gestellt wird, ein Handlungsspielraum, der in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer und der übrigen Beteiligten auf der anderen Seite geprägt ist (Senatsurt. v. 2.9.2019 - 4 KN 298/15 -, v. 30.10.2017 - 4 KN 275/17 -, v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - u. v. 1.4.2008 - 4 KN 57/07 - Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - u. Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, ferner BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, BVerwG, Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68/06 - u. Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102/88 -, NVwZ 1988, 1020).Rn. 54 Allerdings darf die Naturschutzbehörde repressive Verbote ohne Erlaubnisvorbehalt nur dann erlassen, wenn von vornherein feststeht, dass die verbotenen Handlungen den Gebietscharakter schlechthin verändern oder dem besonderen Schutzzweck schlechthin zuwiderlaufen, da landschaftsschutzrechtliche Verbote nicht weiterreichen dürfen, als es im Interesse der gesetzlich anerkannten Schutzgüter erforderlich ist (vgl. Senatsurt. v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - Nds. OVG, Urt. v. 18.3.2003 - 8 KN 236/01 -, m.w.N.;… BVerwG, Urt. v. 12.7.1956 - I C 91.54 -, BVerwGE 4, 57;… BayVGH, Urt. v. 1.8.1988 - 9 N 87.01708 - Blum/Agena, Niedersächsisches Naturschutzrecht, § 19 Rn. 57).
Handlungen, die dem Gebietscharakter oder dem besonderen Schutzzweck nicht generell abträglich sind, dürfen dementsprechend nur mit präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt belegt werden, die es der Naturschutzbehörde ermöglichen, die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Schutzgütern der Verordnung in jedem Einzelfall zu überprüfen, und überdies einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis begründen, wenn die Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden (Senatsurt. v. 15.10.2019 - 4 KN 185/17 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - m.w.N.;… Blum/Agena, Niedersächsisches Naturschutzrecht, § 19 Rn. 56).
- OVG Niedersachsen, 15.10.2019 - 4 KN 185/17
Bestimmtheit; FFH-Gebiet; Landschaftsschutzgebiet; …
Im Übrigen verbleibt der Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, wie das FFH-Gebiet unter Schutz gestellt wird, und ob und wie die übrigen Bereiche geschützt werden, ein Handlungsspielraum, der in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer und der übrigen Beteiligten auf der anderen Seite geprägt ist (Senatsurt. v. 2.9.2019 - 4 KN 298/15 -, v. 30.10.2017 - 4 KN 275/17 -, v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - u. v. 1.4.2008 - 4 KN 57/07 - Nds. OVG, Urt. v. 24.8.2001 - 8 KN 209/01 - u. Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, ferner BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, BVerwG, Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68/06 - u. Beschl. v. 16.6.1988 - 4 B 102/88 -, NVwZ 1988, 1020).Rn. 81 Dafür darf die Naturschutzbehörde allerdings repressive Verbote ohne Erlaubnisvorbehalt nur dann erlassen, wenn von vornherein feststeht, dass die verbotenen Handlungen den Gebietscharakter schlechthin verändern oder dem besonderen Schutzzweck schlechthin zuwiderlaufen, da landschaftsschutzrechtliche Verbote nicht weiter reichen dürfen, als es im Interesse der gesetzlich anerkannten Schutzgüter erforderlich ist (vgl. Senatsurt. v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 - Nds. OVG, Urt. v. 18.3.2003 - 8 KN 236/01 -, m.w.N.;… BVerwG, Urt. v. 12.7.1956 - I C 91.54 -, BVerwGE 4, 57;… Bay. VGH, Urt. v. 1.8.1988 - 9 N 87.01708 - Blum/Agena, Niedersächsisches Naturschutzrecht, § 19 Rn. 57).
Handlungen, die dem Gebietscharakter oder dem besonderen Schutzzweck nicht generell abträglich sind, dürfen dementsprechend nur mit präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt belegt werden, die es der Naturschutzbehörde ermöglichen, die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Schutzgütern der Verordnung in jedem Einzelfall zu überprüfen, und überdies einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis begründen, wenn die Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden (Senatsurt. v. 20.1.2016 - 4 KN 15/14 -, m.w.N.;… Blum/Agena, Niedersächsisches Naturschutzrecht, § 19 Rn. 56).
- OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 4 KN 368/15
Amtsblatt; Auslegung; Deponie; Druckerzeugnis; Internet; Ministerialblatt; …
- OVG Niedersachsen, 04.03.2020 - 4 KN 390/17
Teilnahme; vertragsnaturschutzrechtliche Vereinbarung; Vogelschutzrichtlinie; …
- OVG Niedersachsen, 19.10.2021 - 4 KN 174/17
ABA; Abwägung; Abwägungsfehler; Anflugverfahren; Auslegung, erneute; Auslegung, …
- OVG Niedersachsen, 02.05.2022 - 4 KN 300/19
Düngemittel; Düngung; Entwässerung; Gewässerrandstreifen; Gewässerunterhaltung; …
- OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 4 KN 252/19
Aarhus-Konvention; Anstoßfunktion; Ausfertigung; Auslegung; Bekanntmachung; …
- OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 4 KN 141/17
Bebauungsplan; Entwicklungspotential; Europäisches Vogelschutzgebiet; faktisches …
- OVG Niedersachsen, 03.11.2020 - 4 KN 214/17
Anpassungsgebot; Befreiung; Benehmen; Bestimmtheit; Einvernehmen; FFH-Gebiet; …
- OVG Niedersachsen, 04.03.2020 - 4 KN 226/17
Luftverkehrsrechtliche Erlaubnis; Nutzung des Luftraums
- OVG Niedersachsen, 23.10.2019 - 4 LA 71/19
Barrierefreiheit; Baumschutz; Baumschutzsatzung; Befreiung; Behinderung; …
- OVG Niedersachsen, 02.07.2019 - 4 KN 298/15
Brutzeit; Einschränkung; fischereiliche Nutzung; Fließgewässer; Jagd; …
- OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 4 KN 280/19
Amtsblatt; Antragsbefugnis; Antragsfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Eigentum; …
- OVG Niedersachsen, 21.06.2022 - 4 KN 195/19
Arrondierung; Bestimmtheit; Einbeziehung (Flächen); Grenze; Puffer; …
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