Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 27.10.2003 - 4 Ko 3/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kostenfestsetzung nach Erledigung der Hauptsache - "Mitwirkung bei der Erledigung" im Sinne von § 24 BRAGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mitwirkung bei der Erledigung; Auf die Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil gerichtete Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten; Besondere Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten; Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
Papierfundstellen
- EFG 2004, 144
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - 3 KO 1/02
Streitwert bei gleichzeitiger Anfechtung von Haftungsbescheid und Leistungsgebot …
Er bildete aber keine "Mitwirkung bei der Erledigung", denn diese setzt eine besondere Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten voraus, die über die allgemeine Prozessführung hinausgeht, welche bereits durch andere Gebühren (hier die Prozessgebühr) abgegolten wird, und auf eine außergerichtliche, nicht streitige Erledigung der Streitsache gerichtet ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des 4. Senats des Gerichts vom 27. Oktober 2003 4 KO 3/03, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2004, 144, des Finanzgerichts -FG- Köln vom 1. Juni 2005 10 KO 707/05, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2005, 1045 oder des FG Hamburg vom 23. November 2005 V 213/02 [VI-E], EFG 2006, 370, jeweils m.w.N.).Inhaltlich und im Umfang sind die hier vom Prozessbevollmächtigten unternommenen Maßnahmen auch nicht vergleichbar mit den Bemühungen, die in der Entscheidung des 4. Senats des Gerichts vom 27. Oktober 2003 4 Ko 3/03 (EFG 2004, 144) zur Anerkennung der Erledigungsgebühr geführt haben.
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