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| OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 488/09 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- koehler-klett.de (Kurzinformation)
Kein Zweckverband ohne Personal - zum Erlass von Gebührenbescheiden durch einen privatwirtschaftlich organisierten Geschäftsbesorger
Verfahrensgang
- VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 969/07
- VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 971/07
- VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 972/07
- OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 488/09
- OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
- OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 486/09
- BVerwG, 28.01.2011 - 9 B 50.10
- BVerwG, 28.01.2011 - 9 B 53.10
- BVerwG, 28.01.2011 - 9 B 54.10
- BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11
- BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 3.11
- BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 4.11
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten und der Beiakten (4 KO 482/09 mit 1 Beiakte, 4 KO 486/09 mit 1 Beiakte, 4 KO 487/09 mit 4 Beiakten, 4 KO 488/09 mit 1 Beiakte, 4 KO 489/09 mit 5 Beiakten), die Gegenstand der Beratung waren. - OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11
Kein Erlass von Bescheiden durch formell privaten Verwaltungshelfer
Rn. 4 Diese rechtlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts sind in der Sache inzwischen durch die Senatsurteile vom 14. Dezember 2009 (4 KO 482/09, 4 KO 486/09, 4 KO 488/09 und 4 KO 489/09) bestätigt worden, die allerdings einen anderen Zweckverband und einen anderen Geschäftsbesorger betrafen. - OVG Thüringen, 09.11.2011 - 4 EO 39/11
Heilung eines Beitragsbescheides, der nicht von der zuständigen Behörde, sondern …
Dies verdeutlicht auchfolgende ergänzende Überlegung: Hätte der Antragsgegner demAussetzungsantrag im Rahmen des Eilverfahrens 6 E 206/10 We nichtstattgegeben, spricht viel dafür, dass das Verwaltungsgericht demEilantrag der Antragstellerin im Hinblick auf den Senatsbeschlussvom 19. Oktober 2009 - 4 EO 26/09 - (ThürVBl 2010, 63-65)stattgegeben hätte, weil der Bescheid vom 28. November 2008inhaltlich von einem privaten Geschäftsbesorger erlassen worden war(vgl. dazu auch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.August 2011 - 9 C 2.11, 9 C 3.11 und 9 C 4.11 - und diedadurch rechtskräftigen Senatsurteile vom 14. Dezember 2009 -4 KO 486/09, 482/09 und 4 KO 488/09 -).
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