Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 489/09 |
Verfahrensgang
- OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 489/09
- BVerwG, 04.02.2011 - 9 B 55.10
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten und der Beiakten (4 KO 482/09 mit 1 Beiakte, 4 KO 486/09 mit 1 Beiakte, 4 KO 487/09 mit 4 Beiakten, 4 KO 488/09 mit 1 Beiakte, 4 KO 489/09 mit 5 Beiakten), die Gegenstand der Beratung waren. - OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11
Kein Erlass von Bescheiden durch formell privaten Verwaltungshelfer
Rn. 4 Diese rechtlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts sind in der Sache inzwischen durch die Senatsurteile vom 14. Dezember 2009 (4 KO 482/09, 4 KO 486/09, 4 KO 488/09 und 4 KO 489/09) bestätigt worden, die allerdings einen anderen Zweckverband und einen anderen Geschäftsbesorger betrafen.Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 4. Februar 2011 - 9 B 55.10 - die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Verfahren 4 KO 489/09 zurückgewiesen und in den anderen drei Verfahren die Revision zurückgewiesen (Urteile vom 23. August 2011 - 9 C 2.11, 3.11 und 4.11 -).
- OVG Thüringen, 09.11.2011 - 4 EO 39/11
Heilung eines Beitragsbescheides, der nicht von der zuständigen Behörde, sondern …
Er wird in dem Bescheid vom28. November 2008 als erlassende Behörde genannt (vgl. Senatsurteilvom 14. Dezember 2009 - 4 KO 489/09 - Seite 11 2.Absatz des Urteilsabdrucks). - OVG Thüringen, 09.12.2013 - 4 EO 827/12
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Bescheid über Duldung der Zwangsvollstreckung in …
Rn. 27 Soweit der Antragsteller rügt, dass der Bescheid vom 12. November 2008 rechtswidrig sei, weil er nicht vom Antragsgegner selbst, sondern von seinem beauftragten Geschäftsbesorger inhaltlich verantwortet sei, spricht im Hinblick auf das Senatsurteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 489/09 - viel dafür, dass dies inhaltlich zutrifft.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".