Rechtsprechung
| BVerwG, 05.12.2007 - 4 KSt 1007.07 (4 A 1070.06) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Wolters Kluwer
Anspruch auf die Erstattung einer Terminsgebühr für das Klageverfahren; Gebührenverzicht aus einer außergerichtlichen Vereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OLG Nürnberg, 03.05.2000 - 13 W 1306/00
Voraussetzungen der Vergleichsgebühr bei Teil-Anerkenntnis und …
Auszug aus BVerwG, 05.12.2007 - 4 KSt 1007.07
Das rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nur bei eindeutigen Verhältnissen die ihm sonst nicht zugängliche und verwehrte Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen selbst zuverlässig vornehmen kann (…vgl. Belz a. a. O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 8 W 162/85 -, JurBüro 1985, 1720; OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 13 W 1306/00 -, MDR 2000, 908; LG Köln, Beschluss vom 15. April 2002 - 10 T 54/120 -, JurBüro 2003, 200). - OLG Hamburg, 03.07.1985 - 8 W 162/85
Auszug aus BVerwG, 05.12.2007 - 4 KSt 1007.07
Das rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nur bei eindeutigen Verhältnissen die ihm sonst nicht zugängliche und verwehrte Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen selbst zuverlässig vornehmen kann (…vgl. Belz a. a. O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 8 W 162/85 -, JurBüro 1985, 1720; OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 13 W 1306/00 -, MDR 2000, 908; LG Köln, Beschluss vom 15. April 2002 - 10 T 54/120 -, JurBüro 2003, 200). - LG Köln, 15.04.2002 - 10 T 54/02
Auszug aus BVerwG, 05.12.2007 - 4 KSt 1007.07
Das rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nur bei eindeutigen Verhältnissen die ihm sonst nicht zugängliche und verwehrte Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen selbst zuverlässig vornehmen kann (…vgl. Belz a. a. O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 8 W 162/85 -, JurBüro 1985, 1720; OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 13 W 1306/00 -, MDR 2000, 908; LG Köln, Beschluss vom 15. April 2002 - 10 T 54/120 -, JurBüro 2003, 200).
- SG Berlin, 18.03.2011 - S 165 SF 1563/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - einstweiliges …
Rn. 52 Soweit die Erinnerung bezogen auf die zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts -4 KSt 1007.07 (4 A 1070.06)- und des Bundesgerichtshofs -V ZB 110/06- einwendet, das BVerwG habe gar nicht über den Fall der Gebühr nach Nr. 3104 Ziff. 3 oder 3106 Ziff. 3 VV RVG und der BGH über das Entstehen der Terminsgebühr nach Vorbemerkung 3 zu Teil III VV RVG entschieden, trifft dies zwar zu. - SG Berlin, 20.01.2010 - S 165 SF 657/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr - …
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 05.12.2007 zum Verfahren 4 KSt 1007.07 (4 A 1070.06) nachvollziehbar dargelegt, dass grundsätzlich in Beschlussverfahren, in denen eine mündliche Verhandlung oder eine Erörterung tatsächlich nicht stattfindet, eine Terminsgebühr nicht anfallen kann. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2008 - 1 O 5/08
Prüfung materieller Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch
Rn. 2 Die vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Erwägungen stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 05.12.2007 - 4 KSt 1007.07 -, JurBüro 2008, 142; Beschl. v. 21.03.2005 - 7 C 13.04 -, NJW 2005, 1962 - jeweils zitiert nach juris), der sich der Senat anschließt:.
- SG Berlin, 30.01.2009 - S 165 SF 5/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - …
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 05.12.2007 zum Verfahren 4 KSt 1007.07 (4 A 1070.06) nachvollziehbar dargelegt, dass grundsätzlich in Beschlussverfahren, in denen eine mündliche Verhandlung oder eine Erörterung tatsächlich nicht stattfindet, eine Terminsgebühr nicht anfallen kann. - SG Berlin, 30.01.2009 - S 165 SF 7/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - …
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 05.12.2007 zum Verfahren 4 KSt 1007.07 (4 A 1070.06) nachvollziehbar dargelegt, dass grundsätzlich in Beschlussverfahren, in denen eine mündliche Verhandlung oder eine Erörterung tatsächlich nicht stattfindet, eine Terminsgebühr nicht anfallen kann. - VG Augsburg, 19.04.2017 - Au 3 M 17.468
Erfolglose Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch des Gegners sind im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2007 - 4 KSt 1007.07 - juris Rn. 7).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".