Rechtsprechung
| VG Potsdam, 11.01.2002 - 4 L 1127/01 |
Volltextveröffentlichung
- archive.org
Anfechtung einer Baugenehmigung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95
Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der …
Auszug aus VG Potsdam, 11.01.2002 - 4 L 1127/01
Das städtebauliche Verunstaltungsverbot beruht auf der Erkenntnis, dass auch eine naturschutzrechtlich nicht besonders geschützte Landschaft empfindlich gegen ästhetische Beeinträchtigungen sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1968 - 4 B 77.67 -, BRS 20 Nr. 59; Urteil vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 -, BRS 50 Nr. 84 und vom 15. Mai 1997 - 4 C 23.95 -, BRS 59 Nr. 90).Vielmehr muss eine qualifizierte Beeinträchtigung im Sinne einer Verunstaltung des Orts- oder Landschaftsbildes gegeben sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997, a.a.O.;… OVG NRW, a.a.O.).
Eine solche Verunstaltung liegt nur vor, wenn das Vorhaben seiner Umgebung grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. BVerwG, Urteil vorn 28. Juli 1955 - I C 146.53 -, BVerwGE 2, Seite 172 (177)…, vom 22. Juni 1990, a.a.O. und vom 15. Mai 1997, a.a.O.).
Dabei liegt es auf der Hand, dass eine Anlage desto eher geeignet ist, eine Störung hervorzurufen, je stärker sie als Blickfang den Gesamteindruck beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997, a.a.O. …und Beschluss vom 13. November 1996, a.a.O.;… OVG NRW a.a.O.).
- BVerwG, 13.11.1996 - 4 B 210.96
Bauplanungsrecht - Entgegenstehende öffentliche Belage bei Bauvorhaben im …
Auszug aus VG Potsdam, 11.01.2002 - 4 L 1127/01
Namentlich kann ein privilegiertes Vorhaben an dem vorgesehenen Standort unzulässig sein, wenn ihm eine Verunstaltung des Landschaftsbildes als öffentlicher Belang entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996 - 4 B 210.96 - BRS 58 Nr. 86).Dabei liegt es auf der Hand, dass eine Anlage desto eher geeignet ist, eine Störung hervorzurufen, je stärker sie als Blickfang den Gesamteindruck beeinträchtigt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Mai 1997, a.a.O. und Beschluss vom 13. November 1996, a.a.O.;… OVG NRW a.a.O.).
- BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87
Bebauungszusammenhang - Bestandteil des Bebauungszusammenhangs
Auszug aus VG Potsdam, 11.01.2002 - 4 L 1127/01
Das städtebauliche Verunstaltungsverbot beruht auf der Erkenntnis, dass auch eine naturschutzrechtlich nicht besonders geschützte Landschaft empfindlich gegen ästhetische Beeinträchtigungen sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1968 - 4 B 77.67 -, BRS 20 Nr. 59; Urteil vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 -, BRS 50 Nr. 84 und vom 15. Mai 1997 - 4 C 23.95 -, BRS 59 Nr. 90).Eine solche Verunstaltung liegt nur vor, wenn das Vorhaben seiner Umgebung grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. BVerwG, Urteil vorn 28. Juli 1955 - I C 146.53 -, BVerwGE 2, Seite 172 (177), vom 22. Juni 1990, a.a.O. …und vom 15. Mai 1997, a.a.O.).
- BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 …
Auszug aus VG Potsdam, 11.01.2002 - 4 L 1127/01
Allerdings hat der Gesetzgeber keine Entscheidung über den konkreten Standort der Vorhaben getroffen, die er im Außenbereich grundsätzlich für zulässig erklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1991 - 4 C 11.89 - BRS 52 Nr. 78, OVG NRW, Urteil vom 12. Juni 2001 - 10 A 97/99 -). - BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53
Zulässigkeit von Werbeanlagen
Auszug aus VG Potsdam, 11.01.2002 - 4 L 1127/01
Eine solche Verunstaltung liegt nur vor, wenn das Vorhaben seiner Umgebung grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. BVerwG, Urteil vorn 28. Juli 1955 - I C 146.53 -, BVerwGE 2, Seite 172 (177)…, vom 22. Juni 1990, a.a.O. …und vom 15. Mai 1997, a.a.O.). - BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67
Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich
Auszug aus VG Potsdam, 11.01.2002 - 4 L 1127/01
Das städtebauliche Verunstaltungsverbot beruht auf der Erkenntnis, dass auch eine naturschutzrechtlich nicht besonders geschützte Landschaft empfindlich gegen ästhetische Beeinträchtigungen sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1968 - 4 B 77.67 -, BRS 20 Nr. 59; Urteil vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 -, BRS 50 Nr. 84 und vom 15. Mai 1997 - 4 C 23.95 -, BRS 59 Nr. 90). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2001 - 10 A 97/99
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich; …
Auszug aus VG Potsdam, 11.01.2002 - 4 L 1127/01
Allerdings hat der Gesetzgeber keine Entscheidung über den konkreten Standort der Vorhaben getroffen, die er im Außenbereich grundsätzlich für zulässig erklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1991 - 4 C 11.89 - BRS 52 Nr. 78, OVG NRW, Urteil vom 12. Juni 2001 - 10 A 97/99 -). - BVerwG, 23.09.1999 - 3 B 108.99
Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VG Potsdam, 11.01.2002 - 4 L 1127/01
Angesichts der gesetzlichen Entscheidung für den grundsätzlichen Vorrang des Interesses des Bauherren daran, von einer Baugenehmigung sofort Gebrauch machen zu können, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs eines Dritten lediglich dann geboten, wenn dieser in der Hauptsache offensichtlich oder doch zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder sonstige atypische Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Baugenehmigung zu rechtfertigen vermögen (ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Juni 2000 - 3 B 108/99 - und vom 27. Oktober 2000 - 3 B 7/00 -). - OVG Sachsen, 16.05.2000 - 3 B 7/00
Auszug aus VG Potsdam, 11.01.2002 - 4 L 1127/01
Angesichts der gesetzlichen Entscheidung für den grundsätzlichen Vorrang des Interesses des Bauherren daran, von einer Baugenehmigung sofort Gebrauch machen zu können, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs eines Dritten lediglich dann geboten, wenn dieser in der Hauptsache offensichtlich oder doch zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder sonstige atypische Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Baugenehmigung zu rechtfertigen vermögen (ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Juni 2000 - 3 B 108/99 - und vom 27. Oktober 2000 - 3 B 7/00 -).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2006 - 2 N 162.05
Verunstaltung des Landschaftsbildes durch ein Bauvorhaben; Anfechtung einer …
Diese hatte - ebenso wie deren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Verfahren 4 L 1127/01 (Beschluss vom 11. Januar 2002, bestätigt durch OVG Bbg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 -) - Erfolg.
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