Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Ausbildungsförderung bei vorausgegangener Unterbrechung oder Abbruch eines vorausgegangenen Studiums
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 09.07.2015 - 6 A 17/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 04.08.1988 - 5 B 119.87
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15
Exmatrikuliert sich der Auszubildende, dann ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er die bisherige Ausbildung abgebrochen hat; denn für die Beendigung der bisherigen Ausbildung kommt förderungsrechtlich der Exmatrikulation eine maßgebende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. August 1988 - 5 B 119.87 - Urteile v. 17. September 1987 - 5 C 75.84 - v. 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - und v. 12. Januar 1984 - BVerwG 5 C 1.82 - vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. März 2008 - 4 PA 144/07 - jeweils zit. nach JURIS).Welche Umstände insoweit berücksichtigungsfähig sind, kann nur unter den besonderen Umständen des Einzelfalles beurteilt werden (so BVerwG, Beschl. v. 4. August 1988, a.a.O.).
- BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07
Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15
Die Verfahrensbeteiligten sind nur dann durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 23. Juni 2011 - 9 B 94.10 -, v. 17. August 2010 - 10 B 19/10 - und v. 15. Mai 2008 - 2 B 77/07 - jeweils zit. nach JURIS). - BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15
Selbsteintrittspflicht wegen unangemessen langer Verfahrensdauer
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15
Dass der Kläger einer Entscheidung gemäß § 130a VwGO - ohne neuen, erheblichen Sachvortrag oder zusätzliche Beweisangebote - ausdrücklich widersprochen hat, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Dezember 2015 - 1 B 66.15 -, zit. nach JURIS).
- BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 56.82
Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15
Exmatrikuliert sich der Auszubildende, dann ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er die bisherige Ausbildung abgebrochen hat; denn für die Beendigung der bisherigen Ausbildung kommt förderungsrechtlich der Exmatrikulation eine maßgebende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. August 1988 - 5 B 119.87 - Urteile v. 17. September 1987 - 5 C 75.84 - v. 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - und v. 12. Januar 1984 - BVerwG 5 C 1.82 - vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. März 2008 - 4 PA 144/07 - jeweils zit. nach JURIS). - BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 75.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Rückforderung - Ausbildungsunterbrechung - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15
Exmatrikuliert sich der Auszubildende, dann ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er die bisherige Ausbildung abgebrochen hat; denn für die Beendigung der bisherigen Ausbildung kommt förderungsrechtlich der Exmatrikulation eine maßgebende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. August 1988 - 5 B 119.87 - Urteile v. 17. September 1987 - 5 C 75.84 - v. 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - und v. 12. Januar 1984 - BVerwG 5 C 1.82 - vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. März 2008 - 4 PA 144/07 - jeweils zit. nach JURIS). - BVerwG, 17.08.2010 - 10 B 19.10
Vereinfachtes Berufungsverfahren; erneute Anhörungsmitteilung; Gehörsverletzung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15
Die Verfahrensbeteiligten sind nur dann durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 23. Juni 2011 - 9 B 94.10 -, v. 17. August 2010 - 10 B 19/10 - und v. 15. Mai 2008 - 2 B 77/07 - jeweils zit. nach JURIS). - BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10
Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15
Die Verfahrensbeteiligten sind nur dann durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 23. Juni 2011 - 9 B 94.10 -, v. 17. August 2010 - 10 B 19/10 - und v. 15. Mai 2008 - 2 B 77/07 - jeweils zit. nach JURIS). - OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 4 PA 144/07
Anforderung an die Geltendmachung eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung bei …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15
Exmatrikuliert sich der Auszubildende, dann ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er die bisherige Ausbildung abgebrochen hat; denn für die Beendigung der bisherigen Ausbildung kommt förderungsrechtlich der Exmatrikulation eine maßgebende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. August 1988 - 5 B 119.87 - Urteile v. 17. September 1987 - 5 C 75.84 - v. 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - und v. 12. Januar 1984 - BVerwG 5 C 1.82 - vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. März 2008 - 4 PA 144/07 - jeweils zit. nach JURIS). - BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 1.82
Abbruch des Studiums - Exmatrikulation - Ausnahmefall - Zwischenprüfung - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15
Exmatrikuliert sich der Auszubildende, dann ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er die bisherige Ausbildung abgebrochen hat; denn für die Beendigung der bisherigen Ausbildung kommt förderungsrechtlich der Exmatrikulation eine maßgebende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. August 1988 - 5 B 119.87 - Urteile v. 17. September 1987 - 5 C 75.84 - v. 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - und v. 12. Januar 1984 - BVerwG 5 C 1.82 - vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. März 2008 - 4 PA 144/07 - jeweils zit. nach JURIS). - BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 121.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbetreiben einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15
Da der äußeren Kundgabe des Entschlusses des Auszubildenden aus Gründen der Rechtsklarheit die ausschlaggebende Bedeutung zukommt (so BVerwG, Beschl. v. 13. November 1987 - 5 B 121.86 -, zit. nach JURIS), könnte die erfolgte Exmatrikulation nur dann als Ausbildungsabbruch gewertet werden, wenn nach objektiven, nach außen erkennbaren Anhaltspunkten klar ersichtlich wäre, dass trotz der gegenteiligen Äußerung dennoch keine Ausbildungsunterbrechung gewollt war.
- VG Hannover, 28.01.2020 - 3 A 4914/18
Ausbildungsabbruch; Exmatrikulation
Denn für die Beendigung der bisherigen Ausbildung hat förderungsrechtlich die Exmatrikulation eine maßgebende Bedeutung (…vgl. zum Vorstehenden einhellig BVerwG, Beschlüsse vom 4.8.1988 - 5 B 119.87 -, juris, Rn. 2, …und vom 13.11.1987 - 5 B 121.86 -, juris, Rn. 3;… Urteil vom 17.9.1987 - 5 C 75.84 -, juris, Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.6.2016 - 4 L 118/15 -, juris, Rn. 20 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 10.10.2017 - 12 A 1214/17 -, BeckRS 2017, 12914, Rn. 7; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26.3.2008 -, 4 PA 144/07 -, juris, Rn. 10).Welche Umstände insoweit berücksichtigungsfähig sind, kann nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalles beurteilt werden (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4.8.1988 - 5 B 119.87 -, juris, Rn. 2; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.6.2016 - 4 L 118/15 -, juris, Rn. 20; OVG Münster…, Beschluss vom 10.10.2017 - 12 A 1214/17 -, BeckRS 2017, 12914, Rn. 8).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2017 - 12 A 1214/17
Gewährung von Ausbildungsförderung für die Aufnahme eines Studiums; Bewilligung …
Rn. 12 - 5 B 121.86 -, juris Rn. 3; Urteil vom 17. September 1987 - 5 C 75.84 -, juris Rn. 13; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 16. Juni 2016 - 4 L 118/15 -, juris Rn. 20 f.
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