Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 20.08.1996 - 3 A 572/94
- OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96
- BVerwG, 10.02.1998 - 3 B 200.97
- BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92
Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96
Dabei kann der Kläger als Verletzung seiner Rechte geltend machen, die rechtsatzmäßigen Voraussetzungen einer auch ihn treffenden Verkehrsbeschränkung nach § 45 Abs. 1 StVO seien nicht gegeben (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993, BVerwGE 92, 32, 35).Abwägungserheblich sind dabei allerdings nur qualifizierte Interessen des Klägers, die über das Interesse eines jeden Verkehrsteilnehmers, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden, hinausgehen (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1993, BVerwGE 92, 32, 40).
Durch eine entsprechende verkehrsbeschränkende Anordnung ist ein Verkehrsteilnehmer nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für eine auch ihn treffende Verkehrsbeschränkung nicht gegeben sind oder wenn die behördliche Ermessensausübung insoweit fehlerhaft ist, als seine eigenen Interessen nicht ohne Rechtsfehler mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener abgewogen worden sind, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen (BVerwG, Urteil vom 27.01.1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32; Urteil vom 03.06.1982 - 7 C 9.80 -, NVwZ 1983, 93).
- BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95
Zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96
Dabei kommt es entgegen der vom Kläger in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung nicht auf die Länge des geregelten Teilstückes an; selbst eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die ein gesamtes, im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde liegendes Teilstück einer Bundesautobahn von über 100 km betrifft, begründet nicht etwa die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr (vgl. hierzu OVG Koblenz, NZV 1995 S. 123, 124; BVerwG, Beschluß vom 12.09.1995, NZV 1996 S. 86, 87). - BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 9.80
Zulässigkeit der Anordnung eines Nachtfahrverbots in einem Kurort - Genügen der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96
Durch eine entsprechende verkehrsbeschränkende Anordnung ist ein Verkehrsteilnehmer nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für eine auch ihn treffende Verkehrsbeschränkung nicht gegeben sind oder wenn die behördliche Ermessensausübung insoweit fehlerhaft ist, als seine eigenen Interessen nicht ohne Rechtsfehler mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener abgewogen worden sind, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen (BVerwG, Urteil vom 27.01.1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32; Urteil vom 03.06.1982 - 7 C 9.80 -, NVwZ 1983, 93). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1994 - 7 A 11204/93
Maßnahme der Verkehrsbehörde; Unfallvermeidung; Gefährlichkeit der Strecke; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96
Dabei kommt es entgegen der vom Kläger in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung nicht auf die Länge des geregelten Teilstückes an; selbst eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die ein gesamtes, im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde liegendes Teilstück einer Bundesautobahn von über 100 km betrifft, begründet nicht etwa die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr (vgl. hierzu OVG Koblenz, NZV 1995 S. 123, 124; BVerwG, Beschluß vom 12.09.1995, NZV 1996 S. 86, 87).
- VGH Bayern, 05.08.2025 - 11 B 24.489
Verkehrsrechtliche Anordnung, Eingeschränktes Haltverbot an einer Zufahrtsstraße …
Denn eine Regelung, die all diesen Unterschieden Rechnung trägt, müsste sehr differenziert ausfallen und erscheint daher, auch aus Gründen der Übersichtlichkeit der getroffenen Regelung und der Klarheit des verfügten Verbots, nicht geboten (…vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 21.1.1999 - 3 C 9.98 - NJW 1999, 2056 = juris Rn. 15;… U.v. 5.4.2001 - 3 C 23.00 - NJW 2001, 3139 = juris Rn. 36; OVG SH, U.v. 11.6.1997 - 4 L 131/96 - VerkMitt 1999, Nr. 22 = juris Rn. 37). - VG Düsseldorf, 21.07.2011 - 6 K 4868/10
Kein Tempo 30 auf der Südallee in Urdenbach
Rn. 23 Vgl. zur Klagebefugnis ausführlich: BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 15/03 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Juni 1997 - 4 L 131/96 -, juris.Rn. 33 vgl.: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2011 - 5 S 2285/09 -, juris; hingegen billigt das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Juni 1997 - 4 L 131/96 -, juris, soweit ersichtlich als einziges Gericht, eine Einschätzungsprärogative zu,.
- VG Düsseldorf, 25.01.2022 - 14 K 1860/21
Halteverbot, Ermessen, Gefahrenlage, Anliegergebrauch, qualifiziertes Interesse
Rn. 36 Vgl. zur Klagebefugnis ausführlich: BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 15/03 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Juni 1997 - 4 L 131/96 -, juris. - VG Hamburg, 24.07.2014 - 5 K 1793/12
Anordnung einer innerörtlichen Schutzstreifenregelung für Radfahrer; Vorprüfung …
Dies beurteilt sich danach, ob die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder Strecke einer Straße die Befürchtung nahelegt, dass - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten (OVG Schleswig, Urt. v. 11.06.1997, Az.: 4 L 131/96, zitiert nach juris, Rn. 18). - VG Düsseldorf, 17.01.2017 - 14 K 2571/16
Radverkehr, Bussonderstreifen, Freigabe für den Radverkehr, Gefahrenlage, …
Rn. 23 Vgl. zur Klagebefugnis ausführlich: BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 15/03 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Juni 1997 - 4 L 131/96 -, juris.
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Rechtsprechung
| VG Cottbus, 03.04.1997 - 4 L 131/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebührenbescheid über die Inanspruchnahme der freiwilligen Feuerwehr; Notwendigkeit des Einsatzes der Feuerwehr bei Außenlandung eines Sportflugzeuges; Rechtliche Einordnung des Kostenersatzes für einen Feuerwehreinsatz; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 171
- NVwZ-RR 1998, 174
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 09.06.1986 - 1 S 376/86
Aufschiebende Wirkung bei Anfechtung eines Kostenbescheides wegen Maßnahme nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.1976 - II B 303/75 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Thüringen, 14.02.2008 - 3 EO 838/07
Brand- und Katastrophenschutz einschließl. Rettungsdienstrecht; Feuerwehr; …
Ausgehend von dem mithin maßgeblichen engeren Verständnis des Begriffes teilt der Senat die Rechtsansicht der Vorinstanz, die Aufwendungen für einen Feuerwehreinsatz ließen sich - wegen dessen von den konkreten einzelfallbezogenen Umständen abhängigen Umfanges - auch nicht als "öffentliche Kosten" qualifizieren (im Ergebnis ebenso VG Cottbus, Beschluss vom 3. April 1997 - 4 L 131/96 - NVwZ-RR 1998, 174 und VG Aachen, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 6 L 121/07 - Juris; zu den Kosten der unmittelbaren Ausführung einer polizeilichen Maßnahme oder einer Ersatzvornahme vgl. ferner OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 1999 - 4 B 99.99 - LKV 2000, 313; OVG Berlin, Beschluss vom 13. April 1995 - 2 S 3.95 - NVwZ-RR 1995, 575; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 1 B 11553/98 - DVBl. 1999, 116 = NVwZ-RR 1999, 27; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 2 M 132/01 - Juris). - VG Aachen, 04.05.2007 - 6 L 121/07
Rechtmäßigkeit des Bescheides über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten …
Rn. 12 Vgl. insoweit Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 3. April 1997 - 4 L 131/96 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht- Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1998, 174; Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 23. Februar 1996 - 2 L 4685/95.KO -, juris.Rn. 18 Vgl. dazu auch Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 3. April 1997 - 4 L 131/96 -, NVwZ-RR 1998, 174.
Rn. 26 Vgl. Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 3. April 1997 - 4 L 131/96 -, NVwZ-RR 1998, 174.
Rn. 28 Vgl. insoweit auch Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 3. April 1997 - 4 L 131/96 -, NVwZ-RR 1998, 174.
- VG Münster, 23.01.2012 - 1 K 1217/11
Fehlerhafte Kalkulation von Einsatzkosten einer Feuerwehr
Rn. 59 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urt. v. 13. Oktober 1994 - 9 A 780/93 -, NWVBl. 1995, 66 (67) zur Vorgängerregelung des § 36 Abs. 2 FSHG; vgl. auch VG Cottbus, Beschl. v. 3. April 1997 - 4 L 131/96 -, NVwZ-RR 1998, 174. - VG Meiningen, 08.09.1999 - 2 E 696/99
Brand- und Katastrophenschutz; Kosten eines Feuerwehreinsatzes; Feuerwehrkosten
Unter dem Begriff der öffentlichen Kosten sei abzustellen auf den Kostenbegriff zum Verwaltungsgebührenrecht und zum anderen auf alle sonstigen, im Zusammenhang mit einer Amtshandlung im Sinne des Kostenrechts entstandenen Auslagen (…in dieser Richtung eindeutig Sadler, Verwaltungsvollstreckungsrecht, 3. Auflage, Anmerkungen zu § 19; OVG Berlin, B. v. 13.04.1995, NVwZ-RR 1995, 575; VG Koblenz, B. v. 23.02.1996, Az. 2 L 4685/95.Ko; VG Cottbus, B. v. 03.04.1997, NVwZ-RR 1998, 174).
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