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Weitere Entscheidung unten: VG Cottbus, 13.02.2014

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 4 L 145/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28248
OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 4 L 145/13 (https://dejure.org/2013,28248)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.07.2013 - 4 L 145/13 (https://dejure.org/2013,28248)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 4 L 145/13 (https://dejure.org/2013,28248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 133 Abs 2 GO ST, § 135 GO ST
    Zur Ausübung der Informationsrechte der Kommunalaufsichtsbehörden in Selbstverwaltungsangelegenheiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Ausübung der Rechte aus § 135 GO LSA zur Erfüllung der Aufgaben der Kommunalaufsichtsbehörde i.R.v. Selbstverwaltungsangelegenheiten (hier: Informationsbedürfnis)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Ausübung der Informationsrechte der Kommunalaufsichtsbehörden in Selbstverwaltungsangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Ausübung der Rechte aus § 135 GO LSA zur Erfüllung der Aufgaben der Kommunalaufsichtsbehörde i.R.v. Selbstverwaltungsangelegenheiten (hier: Informationsbedürfnis)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 4 L 145/13
    Schlüssige Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn mit dem Zulassungsantrag substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (so BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - 4 L 216/09

    Ermessensausübung im Rahmen einer Beanstandungsverfügung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 4 L 145/13
    Allein eine solche Vorgabe verhindert - wie es das Verwaltungsgericht im Einzelnen aufgezeigt hat -, dass die Aufsichtsbehörde, die nach § 133 Abs. 2 GO LSA in den Selbstverwaltungsangelegenheiten lediglich auf die Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkte Aufsichtsbefugnisse hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 7. Juni 2011 - 4 L 216/09 -, zit. nach JURIS), ein mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nicht zu vereinbarendes unbegrenztes Ausforschungsrecht besitzt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2005 - 7 N 112.05

    Antrag auf Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Fiktion der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 4 L 145/13
    Rn. 6 Zu Recht hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass bei Selbstverwaltungsangelegenheiten eine Ausübung der Rechte aus § 135 GO LSA nur dann zur Erfüllung der Aufgaben der Kommunalaufsichtsbehörde erforderlich ist, wenn zumindest einzelfallbezogene Umstände vorliegen, die das geltend gemachte Informationsbedürfnis objektiv nachvollziehbar erscheinen lassen, ohne dass sich die bisherigen Erkenntnisse und Erwägungen der Behörde (bereits) zu Rechtmäßigkeitszweifeln gegenüber einem Handeln der auf Auskunft in Anspruch genommenen Körperschaft verdichtet haben müssen (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. September 2005 - OVG 7 N 112.05 -, zit. nach JURIS zu § 123 GO BB i.V.m. § 12 Abs. 3 AmtsO BB;… vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. Januar 2011 - 2 L 88/00 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2001 - 2 L 88/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 4 L 145/13
    Rn. 6 Zu Recht hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass bei Selbstverwaltungsangelegenheiten eine Ausübung der Rechte aus § 135 GO LSA nur dann zur Erfüllung der Aufgaben der Kommunalaufsichtsbehörde erforderlich ist, wenn zumindest einzelfallbezogene Umstände vorliegen, die das geltend gemachte Informationsbedürfnis objektiv nachvollziehbar erscheinen lassen, ohne dass sich die bisherigen Erkenntnisse und Erwägungen der Behörde (bereits) zu Rechtmäßigkeitszweifeln gegenüber einem Handeln der auf Auskunft in Anspruch genommenen Körperschaft verdichtet haben müssen (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. September 2005 - OVG 7 N 112.05 -, zit. nach JURIS zu § 123 GO BB i.V.m. § 12 Abs. 3 AmtsO BB; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. Januar 2011 - 2 L 88/00 -, zit. nach JURIS).
  • VG Cottbus, 25.08.2016 - 1 K 1444/14

    Sonstiges

    Dieser Rechtsprechung, die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unbeanstandet geblieben ist (…vgl. Beschluss vom 28. September 2005 - OVG 7 N 112.05 -, juris Rn. 4), hat sich zwischenzeitlich auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit der Begründung angeschlossen, nur durch das Erfordernis einzelfallbezogener Umstände, die das Informationsbedürfnis nachvollziehbar erscheinen ließen, werde verhindert, dass die Aufsichtsbehörde ein mit den Grundsätzen der als Rechtsaufsicht ausgestalteten Kommunalaufsicht nicht vereinbares Ausforschungsrecht erhalte (vgl. Beschluss vom 11. Juli 2013 - 4 L 145/13 -, juris Rn. 6).

    Erst die Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse ermöglicht nämlich der Aufsichtsbehörde, das ihr im Rahmen der Aufsicht eingeräumte Ermessen sachgerecht einzusetzen (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 13. Februar 2002 - 4 K 1793/01 -, S. 6 UA; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. September 2005 - OVG 7 N 112.05 -, juris Rn. 4; OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 4 L 145/13 -, juris Rn. 6).

    Dies ist schon deshalb nicht der Fall, weil es sich insoweit um eine alle Stiftungen betreffende, regelmäßig wiederkehrende Angelegenheit handelt, der es an dem notwendigen Einzelfallbezug fehlt (vgl. OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 4 L 145/13 -, juris Rn. 9).

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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 13.02.2014 - 4 L 145/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,111219
VG Cottbus, 13.02.2014 - 4 L 145/13 (https://dejure.org/2014,111219)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13.02.2014 - 4 L 145/13 (https://dejure.org/2014,111219)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 4 L 145/13 (https://dejure.org/2014,111219)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Cottbus, 03.07.2020 - 2 K 1185/15
    Die Gemeindeanteile in der der Beitragserhebung zugrunde liegenden Straßenbaubeitragssatzung seien entgegen der Auffassung der seinerzeit zuständigen 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus im zwischen den Beteiligten parallel geführten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss vom 13. Februar 2014 - VG 4 L 145/13 - n. v.) nicht vorteilswidrig zu hoch.

    Dieser Fehler führe nach dem Beschluss der seinerzeit zuständigen 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus im zwischen den Beteiligten parallel geführten Eilverfahren zur Gesamtnichtigkeit der Satzung (Beschluss vom 13. Februar 2014 - VG 4 L 145/13 - n. v.).

    Rn. 16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens einstweiligen Rechtsschutzes (VG 4 L 145/13) sowie der beigezogenen Unterlagen des Beklagten (2 Hefte, 2 Ordner) verwiesen.

    Unbeschadet dessen schließt ein in Ortsrandlagen durchaus üblicher land- bzw. forstwirtschaftlicher "Durchgangsverkehr" in einer Wohnstraße deren Qualifizierung als Anliegerstraße nicht aus (vgl. insgesamt zum Vorstehenden: VG Cottbus, Beschluss vom 13. Februar 2014 - VG 4 L 145/13 - S. 6 f. EA).

    Es liegt damit nicht mehr im Rahmen des Spielraums der Gemeinde, wenn sie im Hinblick auf die beschriebene Funktion der Anliegerstraßen den Anteil der beitragspflichtigen Anlieger nicht auf mehr als 50 % festsetzt (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 13. Februar 2014 - VG 4 L 145/13 - S. 7 f. EA, n. v.; VG Potsdam…, Urteil vom 30. November 2012 - 12 K 1820/10 - juris Rn. 45; VG Dessau…, Urteil vom 13. November 2003 - 2 A 2/02 - juris Rn. 36; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 271/05 - juris Rn. 14 m. w. N.;… s. auch Driehaus/Raden, a. a. O., Rn. 23: mindestens etwa 60 %).

  • VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14

    Ausbaubeiträge

    Es liegt damit nicht mehr im Rahmen des Spielraums der Gemeinde, wenn sie im Hinblick auf die beschriebene Funktion der Anliegerstraßen den Anteil der beitragspflichtigen Anlieger nicht auf mehr als 50 % festsetzt (vgl. Beschluss der Kammer vom 13. Februar 2014 - VG 4 L 145/13 - S. 7 f. EA; Verwaltungsgericht Dessau…, Urteil vom 7. September 2000 - 2 A 756/99 DE - a. a. O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 - NVwZ-RR 2002, 294;… s. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 34 Rn. 17: mindestens 60 %).
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