Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 14.08.1991 - 4 L 146/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialhilferecht: Zuständigkeit für die Übernahme von Bestattungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 3 Abs. 2 BSHGAG ND; § 100 BSHG; § 97 Abs. 1 S. 2 BSHG; § 15 BSHG; § 5 BSHG
Örtlicher Träger der Sozialhilfe; Zuständigkeit; Hilfegewährung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Örtlicher Träger der Sozialhilfe; Zuständigkeit; Hilfegewährung
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 30.08.1990 - 4 A 4494/89
- OVG Niedersachsen, 14.08.1991 - 4 L 146/90
Papierfundstellen
- DÖV 1992, 413
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 4 L 2110/00
Beerdigung; Beerdigungskosten; Begräbnis; Begräbniskosten; Bestattung; …
Hat also ein bedürftiger Heimbewohner im Heimvertrag vereinbart, dass im Falle seines Todes der Heimträger für die Beisetzung sorgen soll, wenn Angehörige nicht rechtzeitig erreicht werden können, hat der Heimträger, der in einem solchen Fall die Beisetzung veranlasst, Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der erforderlichen, durch Leistungen anderer nicht gedeckten Kosten der Bestattung (so im Ergebnis Urteil des Senats vom 14.08.1991 - 4 L 146/90 - und Beschluss des. 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 08.05.1998 - 12 L 108/98 -, FEVS 49, 263). - OVG Niedersachsen, 08.05.1995 - 12 L 6679/93
Sozialhilfe; Kosten einer Beerdigung
In der Rechtsprechung des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichtes (Urt. v. 4. April 1984 - 4 OVG A 378/82 - und ständige Rechtsprechung u.a. : Urt. v. 14. August 1991 - 4 L 146/90 -, DÖV 1992, 413 - Leitsatz -) ist geklärt, daß § 5 BSHG auf die Vorschrift des § 15 BSHG nicht anzuwenden ist. - OVG Niedersachsen, 08.05.1998 - 12 L 108/98
Ausbildungsförderung; Übernahme von Bestattungskosten; Bestattungskosten
Zwischen der durch Vertrag als nachvertragliche Nebenpflicht begründeten oder sittlichen "Pflicht" einer Einrichtung, für die Durchführung einer würdigen Bestattung einer in der Einrichtung verstorbenen Person Sorge zu tragen (…s'. VG Braunschweig, Urt. v. 30. August 1990 - 4 A 4494/89 -), und der Pflicht, dies - stets oder doch im Rahmen ihrer allgemeinen Finanzsituation und unabhängig von der Frage, ob zuvor hierauf bezogene Entgelte bezahlt worden sind - auf eigene Kosten zu tun, ist zu unterscheiden (so der Sache nach auch Nds0VG, Urt. v. 14. August 1991 - 4 L 146/90 - zum Auseinanderfallen von Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht s.a. J. Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 7. Aufl., Köln u.a. 1997, 127 ff).Daß jedenfalls vor Einführung der prospektiven Pflegesätze die anderweitig nicht gedeckten Aufwendungen des Klägers für die würdige Bestattung in seiner Einrichtung Verstorbener durch den jeweils zuständigen (dazu Nds0VG, Urt. v. 14. August 1991 - 4 L 146/90 -) Träger der Sozialhilfe übernommen bzw. erstattet worden sind (dem ist der Beklagte nicht entgegengetreten), unterstreicht, daß diese "Leistung" nicht durch das nach § 93 BSHG a.F. vereinbarte Entgelt erfaßt gewesen ist.
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