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| OVG Niedersachsen, 11.09.1991 - 4 L 148/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 96 Abs. 2 BSHG; § 4 BSHGAG ND; § 5 BSHGAG ND; § 4 Abs. 1 BSHGHeranzV ND
Örtlicher Träger der Sozialhilfe; Überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Aufgabenübernahme; Verwaltungsstreitverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Örtlicher Träger der Sozialhilfe; Überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Aufgabenübernahme; Verwaltungsstreitverfahren
Verfahrensgang
- VG Hannover, 04.09.1990 - 3 A 316/90
- OVG Niedersachsen, 11.09.1991 - 4 L 148/90
Wird zitiert von ... (6)
- SG Detmold, 24.07.2007 - S 8 AS 198/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Nur wenn die herangezogene Kommune als Mandatsträger im Namen des zuständigen Trägers entscheiden würde, wäre für den Leistungsbezieher diese als allein verantwortlich erkennbar und damit Klagegegnerin (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11.09.1991, Az.: 4 L 148/90). - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2005 - L 8 SO 27/05
Passivlegitimation - Sozialhilfe
Dadurch wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Landkreis seine Zuständigkeit - seine Kompetenz - behält (…vgl dazu Schoch in Lehr- und Praxiskommentar - SGB XII, 7. Auflage 2005, § 99 Rdnrn 4 und 14; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 2005, § 99 Rdnr 5; Oestreicher/Schelter/Kunz, Kommentar zum BSHG, Loseblattsammlung, § 96 Rdnrn 21ff;… Schellhorn, Kommentar zum BSHG, 16. Auflage 2002, § 96 Rdnrn 15ff;… Gottschick/Giese, Kommentar zum BSHG, 7. Auflage 1981, § 96 Rdnr 5.1, 7; aus der Rechtsprechung Thüringer OVG, Beschluss vom 11. März 2004 - 3 ZKO 733/03 - FEVS 56, Seite 35; VGH Kassel, Urteil vom 18. Februar 1992 - 9 UE 3473/88 - FEVS 42, Seite 419; OVG Münster, Urteil vom 17. Mai 1988 - 8 A 825/86 - FEVS 38, Seite 203; siehe auch OVG Lüneburg, Urteil vom 11. September 1991 - 4 L 148/90 - Zeitschrift für Fürsorgewesen (ZfF) 1992, Seite 12 - zum Verhältnis örtlicher und überörtlicher Träger der Sozialhilfe). - SG Detmold, 02.10.2006 - S 13 AS 48/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Nur wenn die herangezogene Kommune im Namen des zuständigen Trägers entscheiden würde, würde gegenüber dem leistungsberechtigten Bürger klargestellt, dass diese gegenüber dem Bürger verantwortlich bleibt und dass sie auch als Antragsgegnerin einem gerichtlichen Verfahren anzugreifen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11.09.1991 4 L 148/90).
- SG Detmold, 27.07.2006 - S 13 AS 40/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Nur wenn die herangezogene Kommune im Namen des zuständigen Trägers entscheiden würde, würde gegenüber dem leistungsberechtigten Bürger klargestellt, dass dieser gegenüber dem Bürger verantwortlich bleibt und dass er auch als Beklagter in einem gerichtlichen Verfahren anzugreifen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11.09.1991 - 4 L 148/90). - SG Detmold, 31.01.2007 - S 21 (10) AS 42/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Nur wenn die herangezogene Kommune im Namen des zuständigen Trägers entscheiden würde, würde gegenüber dem leistungsberechtigten Bürger klargestellt, dass dieser gegenüber dem Bürger verantwortlich bleibt und dass er auch als Beklagter in einem gerichtlichen Verfahren anzugreifen ist (OVG Lüneburg, Urteil vom 11.09.1991 4 L 148/90). - VG Braunschweig, 13.02.1992 - 4 A 4236/90
Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt ; Aufbringung der Mittel aus …
In diesem Zusammenhang verweist die Kammer auf die gefestigte Rechtsprechung der Kammer zu dieser Frage und darüber hinaus insbesondere auf die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 11. September 1991 (ZfF 1992, 12 f).
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