Rechtsprechung
| VG Berlin, 07.07.2011 - 4 L 152.11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 3 EAEG, § 5 Abs 3 S 1 EAEG, § 3 Abs 4 EAEG, § 8 Abs 4 EAEG, § 8 Abs 6 S 5 EAEG
Rechtmäßigkeit eines Sonderzahlungsbescheids; Entschädigungszahlung; Phoenix, Anerkennen von Bilanzpositionen; Belastungsobergrenze - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 07.07.2011 - 4 L 152.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2012 - 1 S 151.11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und …
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2011 - 4 L 152.11
Soweit damit schon im Grundsatz die Aufrechterhaltung des gegliederten Entschädigungssystems durch den Gesetzgeber angegriffen wird, ist daran zu erinnern, dass auch nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts die Ausgestaltung funktionsfähiger Entschädigungssysteme auf dem Finanzmarkt eine außerordentlich komplexe Aufgabe darstellt (Beschluss vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 -, Rn. 77). - BGH, 25.11.2009 - XII ZR 211/08
Entsprechende Anwendung der Rechtsprechung zum Quotenvorrecht bei Vereinbarung …
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2011 - 4 L 152.11
In der Zivilgerichtsbarkeit ist höchstrichterlich geklärt, dass für den genannten Insolvenzfall (Phoenix) zu Recht Entschädigung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz gewährt wird (Urteil des BGH vom 23. November 2010 - XI ZR 26/10 -, NJW 2010, 677). - BGH, 23.11.2010 - XI ZR 26/10
BGH verneint Entschädigungsanspruch für Scheingewinne nach dem …
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2011 - 4 L 152.11
In der Zivilgerichtsbarkeit ist höchstrichterlich geklärt, dass für den genannten Insolvenzfall (Phoenix) zu Recht Entschädigung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz gewährt wird (Urteil des BGH vom 23. November 2010 - XI ZR 26/10 -, NJW 2010, 677).
- BVerwG, 24.04.2002 - 6 C 2.02
Beschränkung, Broker, Derivate, Dienstleistungsfreiheit, Diskriminierung, …
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2011 - 4 L 152.11
Zwar gehen die der Kammer bekannten Urteile auf verständlicherweise von Instituten aufgeworfene Fragen nicht ein, sondern begründen das Bestehen einer Verbindlichkeit aus Wertpapiergeschäften in den Phoenix-Fällen nur mit wenigen Sätzen unter Verweis auf BVerwGE 116, 198 (zuletzt etwa Kammergericht, Urteil vom 17. Juni 2011 - 9 U 226/10 -, Abdruck Seite 8). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 9 S 95.10
Erfolgsaussichten eines Gehörsverstoßes; aufgrund des Prüfungsmaßstabes im …
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2011 - 4 L 152.11
Verbleibenden Härten ist durch Anwendung der Härtefallregelung des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO Rechnung zu tragen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2011 - OVG 9 S 95.10 -, Abdruck Seite 4). - KG, 17.06.2011 - 9 U 226/10
Entschädigungsanspruch nach dem Einlagensicherungs- und …
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2011 - 4 L 152.11
Zwar gehen die der Kammer bekannten Urteile auf verständlicherweise von Instituten aufgeworfene Fragen nicht ein, sondern begründen das Bestehen einer Verbindlichkeit aus Wertpapiergeschäften in den Phoenix-Fällen nur mit wenigen Sätzen unter Verweis auf BVerwGE 116, 198 (zuletzt etwa Kammergericht, Urteil vom 17. Juni 2011 - 9 U 226/10 -, Abdruck Seite 8). - VG Berlin, 15.04.2011 - 4 K 356.10
Rechtsweg bei Klagen gegen Entschädigungsleistungen
Auszug aus VG Berlin, 07.07.2011 - 4 L 152.11
Mit dem Beschluss der Kammer vom 15. April 2011 - VG 4 K 356.10 -, mit dem sie eine Klage eines Instituts gegen die Antragsgegnerin auf Unterlassung weiterer Entschädigungszahlungen an einen bestimmten Anleger verwies, setzt sich die Antragstellerin nur unzureichend auseinander, wenn sie sich auf die Überschrift zu § 3 EAEG und drei Worte aus der Entwurfsbegründung ("Einleger und Anleger") beruft.
- VG Berlin, 14.09.2012 - 4 K 334.11
Unterschiedliche Behandlung der Sonderposten und Beitragsrückstellungen bei der …
Die Klägerin wandte sich in den Verfahren VG 4 L 152.11 und OVG 1 S 151.11 gegen diese Erhebung (einstweiliger Rechtsschutz).Im Beschluss vom 7. Juli 2011 - VG 4 L 152.11 -, Abdruck Seite 9, führte das Gericht dazu aus:.
- VG Berlin, 26.10.2012 - 4 K 77.11
Bankrecht: Die Erhöhung von Jahresbeiträgen nach dem Einlagensicherungs- und …
Im Beschluss vom 7. Juli 2011 - VG 4 L 152.11 -, Abdruck Seite 9, führte das Gericht dazu aus:. - VG Berlin, 14.08.2012 - 4 L 159.12
Ermittlung des Kundenstrukturzuschlages
Folgerichtig trägt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wie zuvor die Kammer (Beschluss vom 7. Juli 2011 - VG 4 L 152.11 - Abdruck Seite 6 f.) auch neuerdings gegen die Bemessung der Jahresbeiträge auf der Grundlage des § 8 Abs. 8 Satz 1 EAEG und der §§ 2 bis 2d EdWBeitrV keine durchgreifenden Bedenken (etwa der bereits zitierte Beschluss vom 4. Januar 2012 - OVG 1 S 151.11 -, Abdruck Seite 9). - VG Berlin, 14.03.2014 - 4 K 294.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Folgerichtig trägt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wie zuvor die Kammer (Beschluss vom 7. Juli 2011 - VG 4 L 152.11 - Abdruck Seite 6 f.) auch neuerdings gegen die Bemessung der Jahresbeiträge auf der Grundlage des § 8 Abs. 8 Satz 1 EAEG und der §§ 2 bis 2d EdWBeitrV keine durchgreifenden Bedenken (etwa der bereits zitierte Beschluss vom 4. Januar 2012 - OVG 1 S 151.11 -, Abdruck Seite 9).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".