Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2016 - 4 L 162/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Absetzung von Wassermengen nach Wasserrohrbruch bei Bemessung der Abwassergebühr
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 27.08.2015 - 9 A 273/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2016 - 4 L 162/15
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 2646/11
Für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, dürfen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2016 - 4 L 162/15
Ungenauigkeiten hinsichtlich der Gebührenbemessung in Folge der Verwendung des Frischwassermaßstabs sind nur hinzunehmen, sofern sie unvermeidbar sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2012 - 9 A 2646/11 -, juris, Rn. 69). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2012 - 9 A 2799/10
Berücksichtigung der Risikosphären i.R.d. Erhebung einer kommunalrechtlichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2016 - 4 L 162/15
Der Nachweis dieser Mengen kann dem Gebührenpflichtigen auferlegt werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 9 A 2799/10 -, juris, Rn. 9;… Schulte/Wiesemann, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 382 ff. ;… Quaas, KStZ 2000, S. 181 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09
Kriterien für die Qualifizierung einer Straße als Anliegerstraße; Objektiv …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2016 - 4 L 162/15
Rn. 28 Die Bestimmung der Ausschlussfrist von einem Monat ab Kenntnisnahmemöglichkeit des Wasserrohrbruchs ist vom Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAG-LSA gedeckt (allgemein zum Gestaltungsspielraum im Abgabenrecht z. B. OVG LSA, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 4 L 137/09 -, juris, Rn. 11). - VG Halle, 30.06.2004 - 4 A 75/02
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2016 - 4 L 162/15
Hierbei ist es dem Gebührenschuldner ohne weiteres zumutbar, innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden oder Möglichkeit der Kenntnisnahme des Wasserrohrbuchs einen Absetzungsantrag zu stellen (vgl. VG Halle, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 A 75/02 -, juris, Rn. 24; bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 24. August 2005 - 4 L 170/05 -, n.v.; vgl. auch VG Dessau…, Urteil vom 12. August 2005 - 1 A 329/04 -, juris, Rn. 23 ). - VG Dessau, 12.08.2005 - 1 A 329/04
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2016 - 4 L 162/15
Hierbei ist es dem Gebührenschuldner ohne weiteres zumutbar, innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden oder Möglichkeit der Kenntnisnahme des Wasserrohrbuchs einen Absetzungsantrag zu stellen (vgl. VG Halle…, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 A 75/02 -, juris, Rn. 24; bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 24. August 2005 - 4 L 170/05 -, n.v.; vgl. auch VG Dessau, Urteil vom 12. August 2005 - 1 A 329/04 -, juris, Rn. 23 ).
- VG Stuttgart, 16.03.2017 - 1 K 2131/15
Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser; Absetzung nicht eingeleiteter …
Rn. 57 In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das entnommene Frischwasser grundsätzlich ein tauglicher Maßstab für die Berechnung von Schmutzwassergebühren ist, solange die Satzung - wie vorliegend - die Möglichkeit zur Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen eröffnet (st. Rspr. des VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016 - 2 S 2504/14 - vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.12.2016 - 4 L 162/15 -, juris). - OVG Sachsen, 29.06.2020 - 5 A 1130/17 Auch in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zu vergleichbaren Satzungsbestimmungen wird bei fehlender Berücksichtigung von nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitetem Frischwasser von der Rechtswidrigkeit der Gebührenbescheide ausgegangen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15. Dezember 2016 - 4 L 162/15 - und OVG des Saarlandes, Beschl. v. 22. Februar 2019 - 1 B 323/18, jeweils juris).
Für eine satzungsrechtliche oder sonstige normative Festlegung finden sich keine Anhaltspunkte, insbesondere bietet der Wortlaut der satzungsrechtlichen Bestimmung hierfür keinen Ansatz (vgl. VGH BW, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 2 S 1256/06 -, juris Rn. 17/18, und OVG LSA, Beschl. v. 15. Dezember 2016 - 4 L 162/15 -, juris Rn. 31).
In solchen Fällen hat die Behörde vielmehr gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c SächsKAG i. V. m. § 162 Abs. 1 AO zu schätzen, wie dies auch Abwassersatzungen, die eine Nachweispflicht durch einen Wasserzähler vorsehen, für den Fall eines so nicht erfassbaren Wasserrohrbruchs ausdrücklich vorsehen (vgl. etwa OVG LSA, Beschl. v. 15. Dezember 2016 - 4 L 162/15 -, juris).
- VG Cottbus, 15.02.2018 - 6 K 1647/14
Wassergebühren
Der Satzungsgeber ist insbesondere nicht verpflichtet, die Möglichkeit der Absetzung zeitlich unbeschränkt zu gewähren, sondern kann die Absetzung von einer fristgemäßen Antragstellung abhängig machen, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden (vgl. OVG SAH, Beschl. vom 15.12.2016 - 4 L 162/15 -, LKV 2017, 237;… Düwel, a.a.O.).Ungenauigkeiten hinsichtlich der Gebührenbemessung in Folge der Verwendung des Frischwassermaßstabs sind nur hinzunehmen, sofern sie unvermeidbar sind (vgl. OVG NRW…, Urt. vom 3.12.2012 - 9 A 2646/11 -, juris, Rn. 69).Die in § 3 Abs. 4 Satz 1 FGBS 2013 I vorgesehene Absetzungsfrist dient aber gerade dem Zweck, Unklarheiten über die tatsächlich eingeleitete und deshalb anzusetzende Wassermenge möglichst zu begrenzen und ist hierfür auch geeignet (vgl. zu einer ausdrücklichen diesbezüglichen Satzungsregelung OVG SAH, Beschl. vom 15.12.2016, a.a.O.;VG Halle…, Urt. vom 30.7.2004 - 4 A 75/02 -, juris, Rn. 24; VG Dessau…, Urteil vom 12. August 2005 - 1 A 329/04 -, juris, Rn. 23).
- OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 MB 10/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Erhebung von Schmutzwassergebühren; Erhebung einer …
Mit Bezug auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. Dezember 2016 (- 4 L 162/15 -, juris Rn. 28) ist die Kammer der Auffassung, dass diese Bestimmung vom durch § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG eingeräumten Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers gedeckt sei, der Vermeidung von Beweisschwierigkeiten diene, dafür auch geeignet sei und dem jeweiligen Gebührenschuldner bzw. Grundstückseigentümer die Einhaltung der Frist angesichts des Umstandes, dass das Geschehen hinter dem Frischwasserzähler in seiner Sphäre liege, genauso zumutbar wie der Nachweis des Rohrbruchs selbst sei.Sachlich einleuchtende Gründe für einen derartig - in den meisten Fällen - sehr frühen und ohne weitere Warnfunktion - wie etwa wenn die Frist erst mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu laufen beginnt - laufenden Fristbeginn sind auch nicht mit Blick auf eine zeitnahe Überprüfungsmöglichkeit des Vorliegens eines Wasserrohrbruchs und der Angaben des Gebührenpflichtigen zu der dabei abgegangenen Wassermenge (vgl. dazu OVG Magdeburg, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 L 162/15 -, juris, Ls 2 und Rn. 28) ersichtlich.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2025 - 4 K 273/22
Wirksamkeit einer Kurabgabensatzung
In der Rechtsprechung ist zwar angenommen worden, dass eine Abgabensatzung zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten eine Antragsfrist bestimmen kann (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 4 L 162/15 - juris Rn. 28). - VG Schleswig, 08.09.2021 - 4 B 20/21
Abwassergebühr und Beherbergungsstättengebühr
Der Satzungsgeber kann die Absetzung von einer fristgemäßen Antragstellung abhängig machen, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden (vgl. OVG SAH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 4 L 162/15 -, juris Rn. 28). - VG Hannover, 15.08.2022 - 1 A 4213/20
Absetzung; Absetzungsmenge; Abwassergebühr; Gartenwasserzähler; Schätzung; …
Der - auch von der Beklagten gewählte - Frischwassermaßstab als Gebührenmaßstab für die Abwassergebühr ist nämlich als Wahrscheinlichkeitsmaßstab nur zu rechtfertigen, wenn die Gebührensatzung die Möglichkeit vorsieht, nachweisbar in erheblichem Umfang nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermengen abzusetzen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.03.1995 - 8 N 3/93 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.12.2016 - 4 L 162/15 -, juris Rn. 25); die durch die Absetzbarkeit nicht in die Abwasserkanalisation eingeleiteter Frischwassermengen bewirkte Verfeinerung des an die bezogene Frischwassermenge anknüpfenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabes ist rechtlich geboten (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.12.2012 - 9 A 2646/11 -, juris Rn. 71).
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