Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 21.03.2013 - 4 L 1747/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4965
VG Gelsenkirchen, 21.03.2013 - 4 L 1747/12 (https://dejure.org/2013,4965)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 21.03.2013 - 4 L 1747/12 (https://dejure.org/2013,4965)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 21. März 2013 - 4 L 1747/12 (https://dejure.org/2013,4965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schließung einer Grundschule; Schulentwicklungsplan; Anmeldezahlen; Rückgang von Schülerzahlen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    SchulG § 81 Abs 2 Satz 1; § 78 Abs 4 Satz 2 und 3; § 80 Abs 3 Satz 2
    Schließung einer Grundschule; Schulentwicklungsplan; Anmeldezahlen; Rückgang von Schülerzahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulschließungen in Bochum-Wattenscheid

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Richter sind nicht die besseren Stadträte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - 19 B 1129/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Abänderung einer …

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.03.2013 - 4 L 1747/12
    Rn. 13 vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31. Januar 1964 - VII C 65.62 - OVG NRW, Beschluss vom 10. August 2009 - 19 B 1129/08 -, jeweils juris,.

    Rn. 17 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1992 - 6 B 32.91 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 3. Mai 1991 - 19 A 2515/89 -, Beschluss vom 10. August 2009 - 19 B 1129/08 -, juris.

    Rn. 37 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10.08.2009, -19 B 1129/08-, juris.

    Rn. 40 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. August 2009 - 19 B 1129/08 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1991 - 19 B 3089/91

    Bekanntmachung; Schulerrichtungsbeschluß; Pressemitteilung; Befangenheit; …

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.03.2013 - 4 L 1747/12
    Rn. 4 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 1991 - 19 B 3089/91 -, juris.

    Rn. 15 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 26. Oktober 1984 - 5 A 2167/82 - und vom 23. Dezember 1991 - 19 B 3089/91 - VG Minden, Urteil vom 8. Februar 2013 - 8 K 1834/12 -, juris.

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der …

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.03.2013 - 4 L 1747/12
    Rn. 13 vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31. Januar 1964 - VII C 65.62 - OVG NRW, Beschluss vom 10. August 2009 - 19 B 1129/08 -, jeweils juris,.
  • BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91

    Schulschließung (Schulauflösung) - als planerische Schulorganisationsmaßnahme und …

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.03.2013 - 4 L 1747/12
    Rn. 17 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1992 - 6 B 32.91 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 3. Mai 1991 - 19 A 2515/89 -, Beschluss vom 10. August 2009 - 19 B 1129/08 -, juris.
  • VG Minden, 08.02.2013 - 8 K 1834/12

    Klage gegen Schließung der Grundschule Nammen erfolglos

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.03.2013 - 4 L 1747/12
    Rn. 15 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 26. Oktober 1984 - 5 A 2167/82 - und vom 23. Dezember 1991 - 19 B 3089/91 - VG Minden, Urteil vom 8. Februar 2013 - 8 K 1834/12 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1984 - 5 A 2167/82
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 21.03.2013 - 4 L 1747/12
    Rn. 15 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 26. Oktober 1984 - 5 A 2167/82 - und vom 23. Dezember 1991 - 19 B 3089/91 - VG Minden, Urteil vom 8. Februar 2013 - 8 K 1834/12 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 23.05.2013 - 4 L 345/13

    Humanmedizin Zulassung zum Studium Wintersemester 2012/13

    Die schulorganisatorische Maßnahme wurde mit der Schulentwicklungsplanung entsprechend begründet (Begründung zur Beschlussvorlage der Verwaltung, Vorlage Nr. 20121549, Blatt 50 ff. Beiakte 2 zu 4 L 1747/12).

    Der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der Auflösung der Schule an der C. und der Errichtung des Grundschulverbundes "Gemeinschaftsgrundschule am O. " datiert vom 3. Dezember 2012 und ist am 11. Dezember 2012 bei der Antragsgegnerin eingegangen (Blatt 56 Beiakte 14 zu 4 L 1747/12).

    Wie aus Ziffer 3 "Schulentwicklungsplan - Teilplan Grundschulen - Fortschreibung 2012 bis 2017" der Begründung zur Beschlussvorlage der Verwaltung, Vorlage Nr.: 20121549 ersichtlich ist (Blatt 19 Beiakte 2 zu 4 L 1747/12) hat er sich die Prognose über die Entwicklung der Schülerzahlen zu Eigen gemacht.

    Sie geht für ihre Bedarfsprognose davon aus, dass die im Stadtbezirk bzw. Ortsteil lebenden Kinder zum überwiegenden Teil wegen der kürzeren Schulwege ihre wohnortnächste Schule besuchen werden (vgl. Ziffer II. 1. Schulentwicklungsplan - Teilplan Grundschule - Fortschreibung 2012-- 2017, Blatt 15 Beiakte 6 zu 4 L 1747/12).

    Im Stadtbezirk Ost, Ortsteil M. , wird es voraussichtlich 216 Schulanfänger im Schuljahr 2013/14, 187 Schulanfänger im Schuljahr 2014/15, 188 Schulanfänger im Schuljahr 2015/16, 192 Schulanfänger im Schuljahr 2016/17 und 167 Schulanfänger im Schuljahr 2017/18 geben (vgl. Ziffer II. 3.4 Schulentwicklungsplan - Teilplan Grundschule - Fortschreibung 2012 - 2017, Blatt 31 Beiakte 6 zu 4 L 1747/12).

    Insofern beruft sich die Antragsgegnerin auf die statistisch gewonnene Erfahrung, dass die Anzahl der Grundschulkinder aufgrund der Wohnungsbauaktivitäten sich nicht entscheidend verändere, da es sich überwiegend um Umzüge innerhalb der Stadt und es sich um wenige Kinder handele, die noch mehreren Jahrgängen zuzuordnen seien (vgl. Ziffer II. 1. Schulentwicklungsplan - Teilplan Grundschule - Fortschreibung 2012-- 2017, Blatt 15 Beiakte 6 zu 4 L 1747/12).

    Im Ortsteil M. befinden sich vier Grundschulen, und zwar die L. mit einer Raumkapazität für zwei Züge, die N. -F. -Schule mit dem Teilstandort T. Straße mit einer Raumkapazität für insgesamt vier Züge, wobei der Teilstandort aktuell einzügig geführt wird, die Gemeinschaftsgrundschule Am O. mit einer Raumkapazität für drei Züge sowie die Schule an der C. mit einer Raumkapazität für ein bis zwei Züge (vgl. Ziffer IV. 2. Schulentwicklungsplan - Teilplan Grundschule - Fortschreibung 2012 - 2017, Blatt 68 ff. Beiakte 6 zu 4 L 1747/12).

    Darin ist allerdings kein Prognosefehler zu sehen, da im Schulentwicklungsplan - Teilplan Grundschulen - Fortschreibung 2012 - 2017 unter Ziffer III. 6.2 (Blatt 53 Beiakte 6 zu 4 L 1747/12) für die Bildung von Eingangsklassen an Teilstandorten im Schuljahr 2013/14 vorgesehen ist, dass in einzelnen Schuljahren an den neu errichteten Teilstandorten ausnahmsweise auch zwei Eingangsklassen gebildet werden können, wenn eine ausreichende Anzahl von Lernanfängern für diesen Standort angemeldet wird.

    Nach § 6 Abs. 4 Satz 1 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW beträgt der Klassenfrequenzrichtwert an Grundschulen 24. Eine durchgängig zweizügige Grundschule hat pro Jahrgang 48 Schüler, also insgesamt 192. Trotzdem die Schule an der C. ab dem Schuljahr 2008/09 regelmäßig die prognostizierten Schülerzahlen überschritten hat, hat sie nicht die Schülerzahl von 192 erreichen können (vgl. Stellungnahme der Schulkonferenz unter Bezugnahme auf die amtliche Schulstatistik, Blatt 33 Beiakte 7 zu 4 L 1747/12).

    Im laufenden Schuljahr 2012/13 besuchen 178 Schüler die Schule an der C. , wobei in jedem Jahrgang weniger als 48 Schüler vorhanden sind (vgl. Blatt 16 Beiakte Heft 3 zu 4 L 1747/12).

    Im Schuljahr 2012/213 wären dies 22 und im Schuljahr 2013/14 voraussichtlich 29 Schüler (Blatt 92 Beiakte 4 zu 4 L 1747/12).

    Ausweislich Ziffer 8.3.1 der Begründung zur Beschlussvorlage der Verwaltung, Vorlage Nr. 20121549 (Blatt 50 Beiakte 2 zu 4 L 1747/12) ist die Erforderlichkeit zur Fortführung als Teilstandort mit der Randlage der Schule und damit begründet worden, dass eine Auflösung des Grundschulstandortes wegen der ansonsten derzeit nicht sicherzustellenden Schulraumversorgung im Stadtteil nicht vorgeschlagen werde.

    Rn. 38 Die weiter unter Ziffer 8.3.1 der Begründung zur Beschlussvorlage der Verwaltung, Vorlage Nr.: 20121549 (Blatt 50 Beiakte 2 zu 4 L 1747/12) vorgenommene Abwägung zwischen dem Investitionsbedarf für einen Umbau des Schulgebäudes zur Sicherstellung der Zweizügigkeit sowie der Nachfrage durch Schüler aus X1.

    Dass die Schulkonferenz der Schule an der C. (Stellungnahme der Schulkonferenz, Blatt 33 Beiakte 7 zu 4 L 1747/12) und die Bezirksvertretung Ost (Blatt 67 Beiakte 2 zu 4 L 1747/12) sich jeweils gegen die Auflösung der Schule und Errichtung als Teilstandort ausgesprochen haben, ist vom Rat der Stadt C. berücksichtigt worden.

    Insoweit hat sich der Rat die Wertungen der Schulverwaltung zu Eigen gemacht, die diese in ihrer Synopse "Stellungnahmen der Schulkonferenzen zur Schulentwicklungsplanung Teilplan Grundschulen 2012 -2017" (Blatt 56 ff, 72 und 73 Beiakte 7 zu 4 L 1747/12) dokumentiert hatte.

    Auch die Einwendungen der Schulkonferenz hinsichtlich der Nichtberücksichtigung von Neubaugebieten und der wachsenden Nachfrage mit der erwarteten Schülerzahl von 186 für das Schuljahr 2013/14 (Blatt 37 Beiakte 7 zu 4 L 1747/12) greifen nicht durch.

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 KN 57/11

    Rechtskontrolle einer planerischen Schulorganisationsmaßnahme durch das Gericht …

    Im vorliegenden Fall hatte der Rat der Antragsgegnerin bereits zuvor und nochmals zeitgleich mit der Beschlussfassung über die Schulbezirkseinteilung einen entsprechenden Aufhebungsbeschluss gefasst, der zwar noch der Bekanntmachung bedurfte (anders offenbar nach nordrhein-westfälischem Gemeinderecht, vgl. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 21.3.2013 - 4 L 1747/12 -, juris unter Berufung auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.12.1991 - 19 B 3089/91 -, DVBl. 1992, 448).
  • VG Gelsenkirchen, 21.03.2013 - 4 L 120/13

    Schulschließungen in Bochum-Wattenscheid rechtmäßig

    Rn. 48 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten 4 K 501/13 und 4 L 120/13 und die zum Verfahren 4 L 1747/12 beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakten Heft 1 bis 14) Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Gelsenkirchen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht