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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 1864/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15903
OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 1864/96 (https://dejure.org/1998,15903)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.03.1998 - 4 L 1864/96 (https://dejure.org/1998,15903)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. März 1998 - 4 L 1864/96 (https://dejure.org/1998,15903)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg - 5 A 1183/93
  • OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 1864/96
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 19.03.1991 - 9 UE 1055/87

    Zur Erstattung von Umzugskosten aus Sozialhilfemitteln

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 1864/96
    Die Übernahme eines Teils der Umzugskosten scheide aus, weil es stets auf die Notwendigkeit des konkret durchgeführten Umzugs ankomme (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 19. März 1991 - 9 UE 1055/87 -, FEVS 41, 422, 424), nicht aber darauf, wie hoch die Kosten für einen im Kreisgebiet durchgeführten (fiktiven) Umzug gewesen wären (a.A. Nds. OVG in seinem in diesem Verfahren ergangenen Prozeßkostenhilfebeschluß vom 19. Juni 1995 - 4 O 5782/94 -), zumal sich solche Kosten nicht genau feststellen ließen.

    Regelmäßig nicht erforderlich in diesem Sinne ist ein Einzug in eine unangemessen teure Wohnung, wenn - auch wegen Fehlens ausreichender Finanzierungsmöglichkeitendamit gerechnet werden muß, daß das neue Mietverhältnis wegen Mietrückständen alsbald gekündigt und in absehbarer Zeit ein erneuter Umzug erforderlich werden wird (…vgl. etwa Senat, Urt. v. 29. Mai 1986 - 4 A 53/82 -, FEVS 35, 362;… VGH Bad.-Württ, Urt. v. 19. April 1989 - 6 S 3281/88 -, FEVS 39, 73; Hess. VGH, Urt. v. 19. März 1991 - 9 UE 1055/87 -, FEVS 41, 422, 424 f).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1996 - 6 S 314/96

    Sozialhilfe: Erstattung von Umzugskosten bei Notwendigkeit des Umzugs; örtlich …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 1864/96
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß ein Hilfeempfänger, der ohne sozialhilferechtlich anzuerkennende Notwendigkeit in eine neue Wohnung außerhalb des Bereichs des bisher zuständigen Sozialhilfeträgers zieht, einen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten (wenn ein weitergehender Versagungsgrund - wie hier - nicht vorliegt) jedenfalls in dem Umfang hat, der bei einem Umzug im Nahbereich seiner bisherigen Wohnung entstanden wäre (Senat, Beschl. v. 12. September 1986 - 4 OVG B 141/86 - Beschl. v. 27. September 1991 - 4 O 2164/91 - ;Urt. v. 13. Mai 1992 - 4 L 83/90 - Beschl. v. 19. Juni 1995 - 4 O 5782/94 - Beschl. v. 18. April 1996 - 4 M 2324/96 - ebenso neuerdings auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2. Septem1996 - 6 S 314/96 -, FEVS 47, 325, 327 - der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Hess. VGH läßt sich ein gegenteiliger Standpunkt nicht entnehmen).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1989 - 6 S 3281/88

    Zur Sozialhilfe für Umzug in eine unangemessene teure Wohnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 1864/96
    Regelmäßig nicht erforderlich in diesem Sinne ist ein Einzug in eine unangemessen teure Wohnung, wenn - auch wegen Fehlens ausreichender Finanzierungsmöglichkeitendamit gerechnet werden muß, daß das neue Mietverhältnis wegen Mietrückständen alsbald gekündigt und in absehbarer Zeit ein erneuter Umzug erforderlich werden wird (…vgl. etwa Senat, Urt. v. 29. Mai 1986 - 4 A 53/82 -, FEVS 35, 362; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 19. April 1989 - 6 S 3281/88 -, FEVS 39, 73;… Hess. VGH, Urt. v. 19. März 1991 - 9 UE 1055/87 -, FEVS 41, 422, 424 f).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.05.1986 - 4 A 53/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 1864/96
    Regelmäßig nicht erforderlich in diesem Sinne ist ein Einzug in eine unangemessen teure Wohnung, wenn - auch wegen Fehlens ausreichender Finanzierungsmöglichkeitendamit gerechnet werden muß, daß das neue Mietverhältnis wegen Mietrückständen alsbald gekündigt und in absehbarer Zeit ein erneuter Umzug erforderlich werden wird (vgl. etwa Senat, Urt. v. 29. Mai 1986 - 4 A 53/82 -, FEVS 35, 362;… VGH Bad.-Württ, Urt. v. 19. April 1989 - 6 S 3281/88 -, FEVS 39, 73;… Hess. VGH, Urt. v. 19. März 1991 - 9 UE 1055/87 -, FEVS 41, 422, 424 f).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 4339/98

    Übernahme von Umzugskosten bei Umzug in eine; Kenntnis (Sozialhilfebedarf); …

    Regelmäßig nicht erforderlich in diesem Sinne ist ein Einzug in eine unangemessen teure Wohnung, wenn - auch wegen Fehlens ausreichender Finanzierungsmöglichkeiten - damit gerechnet werden muss, dass das neue Mietverhältnis wegen Mietrückständen alsbald gekündigt und in absehbarer Zeit ein erneuter aus Sozialhilfemitteln zu tragender Umzug erforderlich werden wird (vgl. Senat, Urt. v. 25.3.1998 - 4 L 1864/96 -, Urt. v. 29.5.1986 - 4 OVG A 53/82 -, FEVS 35, 362;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.4.1989 - 6 S 3281/88 -, FEVS 39, 73;… Hess. VGH, Urt. v. 19.3.1991 - 9 UE 1055/87 -, FEVS 41, 422, 424 f.).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.1999 - 4 M 756/99

    Übernahme unangemessen hoher Unterkunftskosten; Garagenkosten; Kündigungsfrist; …

    Auch die zu erwartenden Kosten für einen Umzug in eine neue angemessene Wohnung begründen nicht die Unzumutbarkeit eines Wohnungswechsels, da der Sozialhilfeträger bei Hilfebedürftigkeit die Kosten für einen notwendigen Umzug in notwendiger Höhe zu übernehmen hat (vgl. Senat, Urt. v. 25. März 1998 - 4 L 1864/96 -, V. n. b., m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 23.11.2001 - 13 B 3599/01

    Sozialhilferecht: Anspruch auf Abgabe einer "Mietgarantie" durch …

    Nach Auffassung der Kammer gelten für den Anspruch auf Erteilung einer Mietübernahmeerklärung grundsätzlich auch die Voraussetzungen, die die Rechtssprechung allgemein zur Notwendigkeit eines Umzugs entwickelt hat - danach ist ein Umzug in der Regel notwendig im Sinne der Vorschriften über die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 11, 12 BSHG), wenn nicht nur der Auszug aus der alten, sondern auch der Einzug in die neue Wohnung nach sozialhilferechtlichen Maßstäben gerechtfertigt ist (Nds. OVG, Urteil vom 10. März 1999 - 4 L 4339/98 - und Urteil vom 25. März 1998 - 4 L 1864/96 -).
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