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| OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 4 L 220/92 |
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Kurzfassungen/Presse
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Verfahrensgang
- VG Schleswig - 5 A 283/92
- OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 4 L 220/92
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92
Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 4 L 220/92
Fest steht in jedem Fall, ganz gleich in welcher Richtung man sich bei den zuvor aufgeworfenen Fragen entscheidet, daß die Stellung eines türkischen Staatsangehörigen, der unter Art. 6 oder 7 ARB 1/80 fällt, nicht günstiger sein kann als die eines Staatsangehörigen eines EG-Staates (Gemeinschaftsinländer; vgl. Beschl. des Senats v. 09.02.1993 - 4 M 146/92 -, Umdruck S. 17).Dennoch hat sie im Rahmen der Wiederholungsprognose selbstverständlich eine tatsächliche Bedeutung (siehe zu allem Beschl. des Senats v. 09.02.1993 aaO Umdruck S. 7 mwN).
- EuGH, 16.12.1992 - C-237/91
Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 4 L 220/92
Der Senat braucht im Zusammenhang mit dem vorliegenden Fall nicht abschließend zu entscheiden, ob Art. 7 S. 1 ARB 1/80 in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 6 Abs. 1 auch aufenthaltsrechtliche Wirkung entfaltet und sich der Ausländer, der die Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 7 S. 1 erfüllt, unmittelbar auf diese Bestimmung berufen kann, um die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu erreichen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.12.1992 - Rs C-237/91 -, InfAuslR 1993, 41 ff., 43). - VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - 11 S 1995/91
Wirkungen der beschäftigungsrechtlichen Stellung von Familienangehörigen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 4 L 220/92
Gegen die Erstreckung des Aufenthaltsrechts auch auf die in Art. 7 S. 1 ARB 1/80 geregelten Fälle wird eingewandt, daß entgegen der Regelung in Art. 6 Abs. 1 ein bestehendes Aufenthaltsrecht vorausgesetzt wird, so daß diese Vorschrift nicht Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf eine solche Aufenthaltserlaubnis sein könne (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.01.1992 - 11 S 1995/91 -, NVwZ-RR 1992, 657, 658 f.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91
Ttürkischer Staatsangehöriger; Regelausweisung; Arbeitnehmer; Illegaler …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 4 L 220/92
Aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 wird der Kläger - auch wenn er bereits über ein Jahr in der Bundesrepublik erwerbstätig gewesen sein sollte - keine Rechte herleiten können, weil etwaige Beschäftigungszeiten durch die von ihm verbüßte Freiheitsstrafe unterbrochen sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.03.1993 - 13 B 12453/91 -, NVwZ-RR 1992, 660, 661). - OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 4 L 219/92
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 4 L 220/92
Den danach gestellten Verlängerungsantrag lehnte der Beklagte ab, diese Entscheidung ist bisher nicht bestandskräftig, wegen der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schwebt vor dem Senat ein Rechtsstreit - 4 L 219/92 -. - RG, 10.03.1892 - 283/92
Unter welchen Voraussetzungen ist nach Art. 29 Abs. 3 des bayerischen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 4 L 220/92
Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Gerichtsbescheid vom 07. August 1992 - 5 A 283/92 - abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 14. Juni 1989 sei die nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund des damals noch geltenden § 7 Abs. 4 AuslG 1965 nicht zu beanstanden.
- BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93
Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Eheschutz
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 16. Februar 1993 (4 L 220/92) wies das Berufungsgericht die Berufung des Ehemannes der Klägerin gegen den die Rechtmäßigkeit der nachträglichen Befristung bestätigenden Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts zurück.Seine Aufenthaltserlaubnis ist aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Berufungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 4 L 220/92 -, mit dem die Rechtmäßigkeit der nachträglichen Befristung der Aufenthaltserlaubnis bestätigt wurde, am 31. Oktober 1988 erloschen.
- OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 4 L 219/92 Mit Urteil vom heutigen Tage (4 L 220/92) wies der Senat die Berufung des Ehemannes gegen den Gerichtsbescheid des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts, der die Rechtmäßigkeit der nachträglichen Befristung der Aufenthaltserlaubnis des Ehemannes bestätigte, zurück.
Die Aufenthaltserlaubnis des Ehemannes der Klägerin ist nach dem heutigen Urteil des Senats (4 L 220/92) gemäß § 72 Abs. 2 AuslG zum 31 Oktober 1988 erloschen.
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.1995 - 11 S 2907/94
Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …
Nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung vernichtet die Strafhaft als Zeit einer verschuldeten Arbeitslosigkeit den Aufenthaltsanspruch nach Art. 6 Abs. 1 ARB (siehe OVG Rheinland-Pfalz NVwZ-RR 1992, 660; Hessischer VGH , InfAuslR 1994, 127; Schleswig-Holsteinisches OVG InfAuslR 1993, 166).
- VGH Hessen, 15.12.1993 - 12 TH 2030/93
ASSOZIATIONSRATSBESCHLUß; Massgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage, ob …
Schleswig-Holsteinisches OVG, 16.02.1993 - 4 L 220/92 -, InfAuslR 1993, 166; Gutmann, Aufenthaltsrecht türkischer Arbeitnehmer, InfAuslR 1991, 33; Huber, Das Kus-Urteil des EuGH: Weitere aufenthaltsrechtliche Sicherungen für türkische Arbeitnehmer, NVwZ 1993, 246; Benassi, Ausweisung türkischer Arbeitnehmer, InfAuslR 1993, 205; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., 1993, § 45 AuslG Rdnr. 37). - VG Darmstadt, 25.02.1994 - 5 G 1669/93
Möglichkeit einer Ausweisung eines im offenen Strafvollzug einer beruflichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Sigmaringen, 27.01.1994 - 6 K 293/92
Nachträgliche Befristung einer erteilten Aufenthaltserlaubnis; Rechtmäßigkeit …
Soweit nach dem Wortlaut dieser Regelung nur die Familienangehörigen Inhaber eines beschäftigungsrechtlichen Anspruchs sein können, die die Genehmigung erhalten haben, zu einem dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates angehörenden türkischen Arbeitnehmer zu ziehen, so folgt hieraus nicht, daß diese Regelung als Rechtsgrundlage für aufenthaltsrechtliche Ansprüche ausscheidet (so VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.01.1992 - 11 S 1995/91 - offengelassen in den Urteilen vom 17.02.1993 - 1 S 103/92 - und vom 15.07.1993 -IS 948/93 - a.A. wohl OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.02.1993 -4 L 220/92 -, InfAuslR 1993, 166 ff.). - OVG Niedersachsen, 23.03.2000 - 11 L 975/00
Familienzusammenführung; Verlängerung Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung …
Denn die Frage ist bereits aufgrund des Wortlauts des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 dahingehend zu beantworten, dass diese Vorschrift eine Nachzugsgenehmigung zum Zwecke der Familienzusammenführung voraussetzt und deshalb eine allein zum Zwecke der Ausbildung - wie im vorliegenden Fall - erteilte Aufenthaltserlaubnis nicht ausreicht (so auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.1.1992, InfAuslR 1992, 127, 129; OVG NW, Beschl. v. 22.8.1997, InfAuslR 1998, 23, 24 f.;… BayVGH, Urt. v. 4.2.1998, InfAuslR 1998, 154 f.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 22.6.1998, InfAuslR 1998, 421;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 12.12.1995, InfAuslR 1996, 165, 166 f., das zwar über die Auslegung des Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 zu entscheiden hatte, aber in den Gründen klarstellt, dass Satz 2 im Gegensatz zu Satz 1 des Art. 7 ARB 1/80 keine Genehmigung zum Zwecke der Familienzusammenführung voraussetzt; offengelassen worden ist diese Frage vom Schl.-H. OVG, Urt. v. 16.2.1993, InfAuslR 1993, 166, 168). - OVG Niedersachsen, 29.09.1997 - 11 M 3595/97
Bedeutung von Art. 7 S. 1 ARB 1/80;; Arbeitnehmer, türkischer; Arbeitserlaubnis; …
wohl a. A: OVG Schl.-H., Urt. v. 16.2.1993 - 4 L 220/92 - InfAuslR 1993, 166; zu Art. 7 ARB 1/80 vgl. auch Kemper, ZAR 1995, 114 ff. (117); Welte, InfAuslR 1993, 285; BVerwG, Urt. v. 24.1.1995 - 1 C 2.94 -, InfAuslR 1995, 223; OVG Berlin, Beschl. v. 25.9.1996 - OVG 8 S 35.96 -, InfAuslR 1997, 109; OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.1996 - OVG Bs V 93/96 -, InfAuslR 1997, 191). - OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1995 - 4 L 424/94
Ermessensausübung; Ausländer; BtM-Delikt; Ehefrau; Kinder; Einbürgerung; …
Unter welchen Voraussetzungen der Vorbehalt des Art. 14 ARB 1/80 Platz greift, hat der Senat mehrfach dargelegt (vgl. z.B. Urt. v. 16.02.1993 - 4 L 220/92 -, InfAuslR 1993, 166 ff.; Beschl. v. 09.02.1993 - 4 M 146/92 -, InfAuslR 1993, 128 = SchlHA 1993, 146).
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