Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 14.10.1992 - 4 L 2218/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kinderheim; Wohngruppe; Erziehunghilfe; Betreutes Einzelwohnen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kinderheim; Wohngruppe; Erziehunghilfe; Betreutes Einzelwohnen
Verfahrensgang
- VG Stade, 29.05.1991 - 2 A 223/89
- OVG Niedersachsen, 14.10.1992 - 4 L 2218/91
- BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88
Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.1992 - 4 L 2218/91
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1992 (5 C 1.88, NDV 1992, 339), nach der ein Behinderter zu Unrecht abgelehnten Hausunterricht bei Fortbestehen der Hilfebedürftigkeit auch nach Ablauf des für die gerichtliche Prüfung maßgeblichen Zeitraums (mit Wirkung für die Gegenwart und Zukunft) im Wege der Eingliederungshilfe beanspruchen kann, ist auf erzieherische Hilfe, die stets auf einen bestimmten erzieherischen Bedarf in einem bestimmten Zeitraum abgestimmt ist, nicht zu übertragen. - BVerwG, 28.07.1989 - 2 B 98.89
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Anwendung außer Kraft getretenen Rechts - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.1992 - 4 L 2218/91
Rn. 2 In dem Verfahren 2 B 98/89 wegen vorläufigen Rechtsschutzes verpflichtete sich der Beklagte durch Vergleich vom 1. Dezember 1989, "auf der Basis" der "Vereinbarung" der Beteiligten vom 1. August 1989, der Klägerin "vorläufig weiterhin Jugendhilfe bis zum 30. April 1990 zu gewähren." Die Klägerin verpflichtete sich in diesem Vergleich, die ihr vom Beklagten angebotenen Betreuungsmöglichkeiten nach dessen Konzept "verselbständigtes Wohnen" anzunehmen und insofern die pädagogische Betreuung durch Mitarbeiter des Antragsgegners zu übernehmen. - BVerwG, 29.03.1990 - 1 B 50.90
Darstellung der Entscheidungsgründe in seiner schriftlich abgefaßten Entscheidung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.1992 - 4 L 2218/91
Rn. 4 Ihr Antrag vom 26. April 1990, den Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihr über den 30. April 1990 hinaus Jugendhilfe zu gewähren, blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg (Beschl. d. Verwaltungsgerichts vom 29.6. 1990 - 1 B 50/90 - und Beschl. d. Senats vom 3.9. 1990 - 4 M 75/90 -). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.10.1989 - 4 L 55/89
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.1992 - 4 L 2218/91
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 11.10.1989 - 4 L 55/89 -) hat der Träger der Jugendhilfe, wenn er die Gewährung öffentlicher Jugendhilfe zu Unrecht abgelehnt hat, darüber hinaus auch die Kosten der durchgeführten Maßnahme zu übernehmen.
- OVG Niedersachsen, 28.07.1993 - 4 L 4683/92
Pflegekind; Nachhilfeunterricht; Erziehungsdefizite; Wissenlücken; Schulbesuch; …
Denn wie im Sozialhilferecht unterliegt auch im Jugendhilferecht der Sachverhalt nur in den zeitlichen Grenzen der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung, die der Beginn des bekanntgegebenen Bedarfs und der Erlaß des Widerspruchsbescheides ziehen (Senat, Beschluß vom 23.10.1986 - 4 B 234/86 und Urteil vom 14.10.1992 - 4 L 2218/91).
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