Rechtsprechung
| VG Berlin, 09.09.2015 - 4 L 222.15 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 Abs 1 S 1 KredAnstWiAWPHEV vom 16.07.2014, § 2a Abs 2 S 4 Nr 2 KredAnstWiAWPHEV vom 16.07.2014
Anforderungen an die eidesstattliche Versicherung nach § 2a Abs. 2 S. 4 Nr. 2 EdWBeitrV (juris: KredAnstWiAWPHEV) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 09.09.2015 - 4 L 222.15
- VG Berlin, 28.09.2015 - 4 L 222.15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 9 S 95.10
Erfolgsaussichten eines Gehörsverstoßes; aufgrund des Prüfungsmaßstabes im …
Auszug aus VG Berlin, 09.09.2015 - 4 L 222.15
Verbleibenden Härten ist durch Anwendung der Härtefallregelung des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO Rechnung zu tragen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2011 - OVG 9 S 95.10 -, Abdruck Seite 4).
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Rechtsprechung
| VG Berlin, 28.09.2015 - 4 L 222.15 |
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 09.09.2015 - 4 L 222.15
- VG Berlin, 28.09.2015 - 4 L 222.15
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