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Rechtsprechung
   VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,36917
VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09 (https://dejure.org/2010,36917)
VG Leipzig, Entscheidung vom 30.04.2010 - 4 L 226/09 (https://dejure.org/2010,36917)
VG Leipzig, Entscheidung vom 30. April 2010 - 4 L 226/09 (https://dejure.org/2010,36917)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Fabrikverkaufszentrums für Markenartikel einschließlich Werbeanlagen; Planungsrechtliche Zulässigkeit eines größeren Einkaufszentrums in einem faktischen Gewerbegebiet; Zulässigkeit eines Bauvorhabens bei einer ...

Sonstiges

  • sachsen.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Fabrikverkaufscenter in Wiedemar kann gebaut werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen, 06.06.2002 - 1 BS 108/02

    Unzumutbare Auswirkungen auf die Nachbargemeinde; Vorläufiger Rechtsschutz einer …

    Auszug aus VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09
    Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Beschluss vom 6. Juni 2002 - 1 BS 108/02 -, seien die Auswirkungen auf die Nachbargemeinde erst bei einem Kaufkraftabfluss von mindestens 20% bis 25% unzumutbar.

    Denn die Antragstellerin könnte ihre Antragsbefugnis als Nachbargemeinde aus dem interkommunalem Abstimmungsgebot nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB - herleiten, das über die Bauleitplanung hinaus der Gemeinde verbietet, durch andere Maßnahmen die Weichen für die Zulassung eines Vorhabens zu stellen, das unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Nachbargemeinde nach sich zieht, wie auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich von Einkaufszentren und großflächigen Einzelhandelsbetrieben und auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden (SächsOVG, Beschl. v. 6.6.2002 -1 BS 108/02 -, zitiert nach [...];… BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, NVwZ 1990, 464 [BVerwG 15.12.1989 - BVerwG 4 C 36.86] ; Beschl. v. 9.1.1995, NVwZ 1995, 694).

    Soweit die Beigeladene zu 1. unter Berufung auf die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 6.6.2002 - 1 BS 108/02 -, zit. n. [...]) zur Unzumutbarkeit im Sinne einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots, den Schwellenwert für einen unzumutbaren Kaufkraftabfluss mit 20% bis 25% ansetzt, dürfte zu berücksichtigen sein, dass die Schädlichkeitsgrenze nicht in jeder Beziehung identisch mit derjenigen ist, die bei der Aufstellung eines Bauleitplanes im Rahmen der gemeindenachbarlichen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beachten ist.

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 14.4.2005 - 4 VR 1005.04 -, zitiert nach [...]) schlägt das Vollzugsinteresse bei offenem Prozessausgang in der dann gebotenen Interessenabwägung (nur) mit "erheblichem Gewicht" zu Buche, was nicht bedeutet, dass sich dieses Interesse gegenüber dem Aufschubinteresse "regelhaft durchsetzt".

    Der Rechtsschutzanspruch schlägt dabei umso stärker zu Buche und darf umso weniger zurück stehen, je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken ( BVerwG, Beschl. v. 14.4.2005 - 4 VR 1005/04 - ).

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der …

    Auszug aus VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09
    Voraussetzung ist vielmehr, dass eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis besteht, mit der sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (…vgl. u.a. VG Leipzig, rechtskr. Urt. v. 16.9.2009 - 4 K 731/07 -, zit. n. [...]; BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, zit. n. [...]).

    Schädliche Auswirkungen im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB können unter dieser Grenze liegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, zit. n. [...]).

  • VG Leipzig, 16.09.2009 - 4 K 731/07
    Auszug aus VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09
    Voraussetzung ist vielmehr, dass eine hinreichend gesicherte Tatsachenbasis besteht, mit der sich die Erwartung schädlicher Auswirkungen begründen lässt (vgl. u.a. VG Leipzig, rechtskr. Urt. v. 16.9.2009 - 4 K 731/07 -, zit. n. [...];… BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 -, zit. n. [...]).

    Das sind bestimmte Standorte des Einzelhandels in den Stadtteilen und Quartieren sowie im Stadtzentrum (wie z.B. in Schönefeld-Ost, vgl. VG Leipzig, Urt. v. 16.9.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09
    Das genehmigte Vorhaben weist Merkmale auf, die ein Einkaufszentrum im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO ausmachen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.1990 - 4 C 16.87 -, Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 16).
  • BVerwG, 20.11.2006 - 4 B 50.06

    Begriff des zentralen Versorgungsbereichs i.S. des § 34 Abs. 3 BauGB; Anrechnung …

    Auszug aus VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09
    In einer entsprechend großen Gemeinde können auch mehrere Nahversorgungszentren bestehen, die ggf. in Haupt- und Nebenzentren zu unterteilen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.2006 - 4 B 50.06 -, zit. n. [...]).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel; …

    Auszug aus VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09
    Im Rahmen dieser gebundenen Entscheidung ist kein Raum für eine Abwägung widerstreitender interkommunaler Interessen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.9.2003 - 4 C 14/01 -, zit. n. [...]).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet …

    Auszug aus VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09
    Denn die Antragstellerin könnte ihre Antragsbefugnis als Nachbargemeinde aus dem interkommunalem Abstimmungsgebot nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB - herleiten, das über die Bauleitplanung hinaus der Gemeinde verbietet, durch andere Maßnahmen die Weichen für die Zulassung eines Vorhabens zu stellen, das unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Nachbargemeinde nach sich zieht, wie auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich von Einkaufszentren und großflächigen Einzelhandelsbetrieben und auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden (SächsOVG, Beschl. v. 6.6.2002 -1 BS 108/02 -, zitiert nach [...]; BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, NVwZ 1990, 464 [BVerwG 15.12.1989 - BVerwG 4 C 36.86] ; Beschl. v. 9.1.1995, NVwZ 1995, 694).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2006 - 7 A 964/05

    Ausweisung "für nicht citytypische Sortimente" unwirksam

    Auszug aus VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09
    Ferner gehören dazu auch Nebenzentren, welche eine Teilfunktion des eigentlichen Innenstadtzentrums übernehmen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 11.12.2006 - 7 A 964/05 -, BauR 2007, 845 m.w.N. und v. 13.6.2007 - 10 A 2439/06 -, zit. n. [...]).
  • BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht: …

    Auszug aus VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 226/09
    Solange die Baugenehmigung nicht gegen eine besondere nachbarschützende Vorschrift verstößt, hat der Nachbar keinen Anspruch darauf, dass die Verwaltungsbehörde darüber hinaus rechtmäßig handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.7.1994, NVwZ 1995, 598 [BVerwG 28.07.1994 - 4 B 94/94] ).
  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Ziele der Raumordnung und Landesplanung - Gemeindenachbarliches Abstimmungsgebot …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - 10 A 2439/06

    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 BauGB auf und Sachverhaltsermittlung bei nicht …

  • VG Leipzig, 30.04.2010 - 4 L 1694/09

    Fabrikverkaufscenter in Wiedemar kann gebaut werden

  • VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10

    Verwaltungsgericht Leipzig weist Klage der Stadt Leipzig gegen das geplante "FOC" …

    Bereits am 8.7.2009 hatte die Klägerin beim Verwaltungsgericht Leipzig gegen die am 3.4.2009 erteilte Baugenehmigung (FOC W ________ ) einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, der jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nicht erfolgreich war (vgl. Beschluss der Kammer vom 30.4.2010 - 4 L 226/09 -, Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - ).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte in diesem und im Verfahren 4 L 226/09 sowie auf die vom Beklagten in diesem sowie im Verfahren 4 L 226/09 und 4 L 957/10 vorgelegten Verwaltungsvorgänge, die Verträglichkeitsanalysen der __ ____ Marketing GmbH vom August 2009 und vom Juni 2010, die Plausibilitätsprüfungen von Dr. ______ ________ vom 8.1.2010, 5.8.2010 und vom 23.3.2011, die Plausibilitätsprüfung von __ _________ _________ _______ vom Oktober 2010, den Monitoringbericht Einzelhandel vom Juni 2011 und den Stadtentwicklungsplan Zentren der Klägerin aus 2009 (STEP Zentren) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Dementsprechend haben sowohl die Kammer in ihrem Beschluss vom 30.4.2010 - 4 L 226/09 - als auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - unter Verweis auf die " ________ - _______ -Entscheidung" (…BVerwG, Urt. v. 17.9.2003, a. a. O.) darauf hingewiesen, dass sich eine Nachbargemeinde gegen eine auf § 34 Abs. 1 BauGB gestützte Baugenehmigung für großflächigen Einzelhandel an einem Standort, dessen nähere Umgebung bereits durch eine oder mehrere gleichartige Anlagen geprägt ist, nur im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zur Wehr setzen kann (vgl. hierzu auch unten b) cc)).

  • OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10

    Interkommunales Abstimmungsgebot, Kaufkraftabfluss, Innenbereich

    Ausfertigung Az.: 1 B 166/10 4 L 226/09.

    Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1 und 2 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 30. April 2010 - 4 L 226/09 - geändert.

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