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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 226/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17700
OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 226/11 (https://dejure.org/2012,17700)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.05.2012 - 4 L 226/11 (https://dejure.org/2012,17700)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 (https://dejure.org/2012,17700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 169 AO 1977
    Heranziehung zum Abwasserbeitrag; Entstehen der persönlichen Beitragspflicht bei Eigentumswechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit der Rechtsverhältnisse zum späteren Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids für die Bestimmung des persönlich Beitragspflichtigen im (landesrechtlichen) Beitragsrecht; Anforderungen an die Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Entstehen der persönlichen Beitragspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit der Rechtsverhältnisse zum späteren Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids für die Bestimmung des persönlich Beitragspflichtigen im (landesrechtlichen) Beitragsrecht; Anforderungen an die Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für die ...

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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00

    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 226/11
    In solchen Fällen kann nach einem eingetretenen Eigentumswechsel nicht derjenige herangezogen werden, der Eigentümer im Zeitpunkt der ersten, rechtlich unbeachtlichen Bekanntgabe war, sondern nur derjenige, der nunmehr im Zeitpunkt der neuen Bekanntgabe Eigentümer des Grundstücks ist (BVerwG, Urt. v. 20.09.1974 - IV C 32.72 -, BVerwGE 47, 49, Urt. v. 14.02.2001 - 11 C 9/00 -, BVerwGE 114, 1;… Driehaus, a. a. O., § 24 Rdnr. 18).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 226/11
    Rn. 40 In einem solchen Fall, d. h. wenn zwischen der Bekanntgabe des Bescheides und dem das Entstehen der sachlichen Beitragspflichten herbeiführenden Ereignis ein Wechsel im Eigentum bzw. Erbbaurecht an dem der Beitragspflicht unterliegenden Grundstück stattgefunden hat, ist für eine Heilung mit Wirkung ex nunc kein Raum (BVerwG, Urt. v. 27.09.1982 - BVerwG 8 C 145.81 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26;… Driehaus, a. a. O., § 24 Rdnr. 19).
  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 226/11
    In solchen Fällen kann nach einem eingetretenen Eigentumswechsel nicht derjenige herangezogen werden, der Eigentümer im Zeitpunkt der ersten, rechtlich unbeachtlichen Bekanntgabe war, sondern nur derjenige, der nunmehr im Zeitpunkt der neuen Bekanntgabe Eigentümer des Grundstücks ist (BVerwG, Urt. v. 20.09.1974 - IV C 32.72 -, BVerwGE 47, 49, Urt. v. 14.02.2001 - 11 C 9/00 -, BVerwGE 114, 1;… Driehaus, a. a. O., § 24 Rdnr. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 4 M 701/04

    Nach-Erhebung von Beiträgen nach Kommunalabgabenrecht zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 226/11
    Werden in satzungsloser Zeit oder unter Geltung einer formell oder materiell unwirksamen Satzung die Anschlussvoraussetzungen für Grundstücke geschaffen, so entsteht für diese Grundstücke die sachliche Beitragspflicht erst mit Inkrafttreten der ersten - wirksamen - Abgabensatzung (st. Rspr., so schon OVG LSA, Beschl. v. 15.03.2005 - 4 M 701/04 - Beschl. v. 30.08.2001 - 1 M 337/01 - Driehaus, Kommentar zum Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Rdnr. 1057b zu § 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - 4 M 94/09

    Zur Person des Beitragspflichtigen im (landesrechtlichen) Beitragsrecht bei einem …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 226/11
    Dies gilt allerdings nur, sofern er im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten noch Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter ist (OVG LSA, Beschl. v. 05.11.2009 - 4 M 94/09 - Driehaus, a. a. O., § 24 Rdnr. 19 zu).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 226/11
    Rn. 32 Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 27. März 2012 - 4 L 75/10 u. a. - festgestellt hat, ist die Abwasserbeitragssatzung des Beklagten vom 2. September 2009 aufgrund der nicht wirksamen Bekanntmachung der (Vorgänger-)Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung vom 13. September 2000 (AS 2000) die erste wirksame Satzung zur Erhebung von Beiträgen, so dass die sachliche Beitragspflicht der Klägerin - trotz einer zuvor schon bestehenden Anschlussmöglichkeit - erst mit dem Inkrafttreten der AS 2009 am 4. September 2009 entstanden mit der Folge, dass der angefochtene Beitragsbescheid vom 3. November 2009 innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ergangen ist.
  • VG Cottbus, 11.02.2020 - 6 K 2979/17
    Denn ohne die sachliche Beitragspflicht kann auch die persönliche Beitragspflicht nicht entstehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 -, juris Rn. 86; Urteil vom 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 -, juris Rn. 39 ff.; VG Cottbus…, Urteil vom 25. April 2017 - VG 6 K 852/14 -, juris Rn. 49;… Urteil vom 13. Februar 2017 - VG 6 K 1014/13 -, juris Rn. 55; so im Ergebnis auch VG Cottbus…, Urteil vom 13. September 2019 - VG 4 K 2214/16 -, juris Rn. 21).

    In einem solchen Fall ist für eine Heilung des mangels Entstehung der sachlichen und persönlichen Beitragspflicht rechtswidrigen ersten Beitragsbescheides mit Wirkung ex-nunc daher kein Raum (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27. September 1982 - 8 C 145.81 -, juris Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 -, juris Rn. 40;… Beschluss vom 5. November 2009 - 4 M 94/09 -, juris Rn. 3; VG Cottbus…, Urteil vom 13. September 2019 - VG 4 K 2214/16 -, juris Rn. 21;… Driehaus in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 73).

    Es kann mithin nach dem eingetretenen Eigentumswechsel nicht mehr derjenige herangezogen werden, der Eigentümer im Zeitpunkt der ersten, rechtlich unbeachtlichen Bekanntgabe war, sondern nur derjenige, der nunmehr im Zeitpunkt der neuen Bekanntgabe Eigentümer des Grundstücks ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. September 1974 - IV C 32.72 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 14. Februar 2001 - 11 C 9/00 -, juris Rn. 32; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 -, juris Rn. 41;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 24 Rn. 18).

    Die Festlegung des persönlich Beitragspflichtigen mit dem daraus von der zitierten Rechtsprechung hergeleiteten bedingten Verbot der Auflösung des (persönlichen) Beitragsschuldverhältnisses ist mit einem solchen Bescheid an den Voreigentümer, der wegen des Eigentumswechsels vor Entstehung der sachlichen Beitragspflicht niemals (persönlich) beitragspflichtig werden konnte, gerade nicht zu bewirken, seine Aufhebung mithin unter den erleichterten Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 AO mangels wirksamer Satzung bei Bescheiderlass möglich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 -, juris Rn. 41; nachfolgend BVerwG…, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 9 B 34.12 -, juris Rn. 3; VG Cottbus…, Beschluss vom 31. Mai 2017 - 6 L 247/15 -, juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der …

    Rn. 83 Werden in satzungsloser Zeit oder unter Geltung einer formell oder materiell unwirksamen Satzung die Anschlussvoraussetzungen für Grundstücke geschaffen, so entsteht für diese Grundstücke die sachliche Beitragspflicht erst mit Inkrafttreten der ersten - wirksamen - Abgabensatzung (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30. Mai 2012, a.a.O. m.w.N.;… Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2202 m.w.N.).

    Dies gilt allerdings nur, sofern er im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten noch Eigentümer bzw. Erbbau- oder Nutzungsberechtigter ist (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 - Beschl. v. 5. November 2009 - 4 M 94/09 - jeweils zit. nach JURIS).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18

    Festsetzung eines Herstellungsbeitrages bei einem gemeinsamen …

    Dies gilt allerdings nur, sofern er im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht noch Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter ist (so OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 -, juris, Rdnr. 39 ;… Beschluss vom 5. November 2009 - 4 M 94/09 -, juris, Rdnr. 3).
  • VG Cottbus, 14.12.2020 - 6 K 412/16
    Denn ohne die sachliche Beitragspflicht konnte auch die persönliche Beitragspflicht der Kläger im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung noch nicht entstanden sein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 -, juris Rn. 86; Urteil vom 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 -, juris Rn. 39 ff.; VG Cottbus…, Urteil vom 11. Februar 2020 - 6 K 2979/17 -, juris Rn. 29;… Urteil vom 25. April 2017 - VG 6 K 852/14 -, juris Rn. 49;… Urteil vom 13. Februar 2017 - VG 6 K 1014/13 -, juris Rn. 55).

    Dies kann aber nur gelten, sofern der Voreigentümer auch im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht noch Eigentümer des Grundstücks ist (so VG Cottbus…, Urteil vom 11. Februar 2020 - 6 K 2979/17 -, juris Rn. 29; so im Ergebnis auch OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - juris Rn. 60; Urteil vom 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 -, juris, Rn. 39;… Beschluss vom 5. November 2009 - 4 M 94/09 -, juris, Rn. 3; VG Cottbus…, Urteil vom 13. September 2019 - 4 K 2214/16 -, juris Rn. 21).

  • VG Halle, 16.07.2015 - 4 A 47/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für sog. Altanschließer

    Werden in satzungsloser Zeit oder unter Geltung einer formell oder materiell unwirksamen Satzung die Anschlussvoraussetzungen für Grundstücke geschaffen, so entsteht für diese Grundstücke die sachliche Beitragspflicht erst mit Inkrafttreten der ersten - wirksamen - Abgabensatzung (OVG LSA, Urteil vom 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 - Juris Rn. 31 ).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 513/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der …

    In solchen Fällen kann nach einem eingetretenen Eigentumswechsel nur derjenige herangezogen werden, der nunmehr im Zeitpunkt der neuen Bekanntgabe Eigentümer des Grundstücks ist ( OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Mai 2012, 4 L 226/11 , juris, Rn.41 ; BVerwG, Urteil vom 20.September 1974 - 4 C 32/72 -, BVerwGE 47, 49, Urteil vom. 14. Februar 2001 - 11 C 9/00 -, BVerwGE 114, 1).
  • OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11

    Abwasserbeiträge, Ersatz einer nichtigen Satzung und Zwangsversteigerung

    Rn. 34 Nichts anderes gilt im kommunalen Anschlussbeitragsrecht (…vgl. VGH BW, Urt. v. 9. April 1992 - 2 S 1958/90 -, juris Rn. 28; OVG LSA, Urt. v. 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 -, juris Rn. 39/40;… ThürOVG, Beschl v. 18. März 2002 - 4 ZEO 669/01 -, juris Rn. 8 = NVwZ-RR 2003, 91 ff.).
  • VG Schwerin, 01.02.2019 - 4 A 511/18

    Heranziehung zu Schmutzwasserbeiträgen; Umgriffsflächen- und Vollgeschossmaßstab; …

    Das Gericht vertritt die Rechtsauffassung, dass außer in Fällen einer sog. Nacherhebung ein bestandskräftiger (ggf. auch rechtswidriger, aber nicht nichtiger) Anschlussbeitragsbescheid an den aktuellen oder den Voreigentümer eines Grundstücks mit seiner verbindlichen Festlegung der persönlichen Beitragspflicht der späteren erneuten Beitragserhebung gegenüber dem aktuellen (personengleichen oder -verschiedenen) Grundstückseigentümer grundsätzlich nur dann entgegensteht, wenn der frühere Beitragsbescheid nicht von der Behörde nach Maßgabe der über § 12 Abs. 1 KAG M-V anwendbaren Vorschriften der Abgabenordnung beseitigt werden kann und/oder jedenfalls (unanfechtbar) beseitigt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Febr. 2001, a. a. O., Rn. 32 f. für den Fall der Aufhebung des noch nicht bestandskräftigen früheren Beitragsbescheids im damaligen Vorverfahren; OVG Magdeburg, Urt. v. 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 -, juris, Rn. 41;… wohl auch OVG Münster, siehe dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. Sept. 2017 - OVG 9 S 8.17 -, juris Rn. 12 unter Hinweis auf Schneider/Rohde in: Hamacher u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, 22. EL August 2017, § 8 Rn. 59 m. w. N.;… a. A. bzw. sehr großzügig VG Greifswald, Urt. v. 27. Mai 2009 - 3 A 616/07 -, juris, Rn. 32, das die formelle Aufhebungsentscheidung der zuständigen Behörde als "überflüssige Förmelei" abtut und es vielmehr ausreichend lässt, wenn die Beitragsbehörde durch die Inanspruchnahme des neuen Eigentümers zu erkennen gibt, aus dem alten Bescheid keine Rechte mehr herleiten zu wollen, offenbar selbst dann, wenn dieser Wille dem damaligen Adressaten des alten Bescheids nicht zur Kenntnis gegeben wird).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 514/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der …

    In solchen Fällen kann nach einem eingetretenen Eigentumswechsel nur derjenige herangezogen werden, der nunmehr im Zeitpunkt der neuen Bekanntgabe Eigentümer des Grundstücks ist ( OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Mai 2012, 4 L 226/11 , juris, Rn.41 ; BVerwG, Urteil vom 20.September 1974 - 4 C 32/72 -, BVerwGE 47, 49, Urteil vom. 14. Februar 2001 - 11 C 9/00 -, BVerwGE 114, 1).
  • VG Cottbus, 18.05.2020 - 6 K 905/17

    Schmutzwasserbeitrag

    Dies gilt ungeachtet der Frage, ob insoweit selbst bei einem zwischenzeitlichen Eigentumswechsel ein Nacherhebungsbescheid stets an denjenigen zu richten ist, dem auch der erste, den Beitrag nicht voll ausschöpfende Bescheid bekannt gegeben worden ist, das heißt an denjenigen, der bei Bekanntgabe des ersten Heranziehungsbescheides tatsächlich Grundstückseigentümer oder sonstiger Beitragspflichtiger war und zwar selbst dann, wenn die sachliche Beitragspflicht erst nach der Bekanntgabe des Bescheides an den Voreigentümer entsteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. April 2011 - 9 B 21.09 -, juris Rn. 32;… Beschluss vom 12. Februar 2015 - 9 S 9.14 -, juris Rn. 13 sowie das auf Hinweis der Kammer vom Klägervertreter in Bezug genommene Urteil des VG Cottbus vom 13. September 2019 - 4 K 2214/16 -, juris Rn. 20 ff.;… Driehaus in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 31a) oder ob die vorstehend wiedergegebene Auffassung zumindest dann nicht gelten kann, wenn der Eigentumswechsel - so wie hier mit Blick darauf, dass die sachliche Beitragsplicht nicht vor dem rückwirkenden Inkrafttreten der Schmutzwasseranschlussbeitragssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes L... vom 22. April 2015 am 18. Oktober 2012 als erster wirksamer Beitragssatzung des Verbandes (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 24. Juni 2015 - 6 K 336/13 -, juris ; Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 6 L 289/19 -, juris) entstehen konnte, der Fall - bereits vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erfolgt ist, wenn also zwischen der Bekanntgabe des Bescheides an den Voreigentümer bzw. sonstigen Beitragspflichtigen und dem das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht herbeiführenden Ereignis ein Wechsel im Eigentum an dem der Beitragspflicht unterliegenden Grundstück stattgefunden hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 -, juris Rn. 86; Urteil vom 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 -, juris Rn. 39 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 11. Februar 2020 - 6 K 2979/17 -, juris).
  • VG Magdeburg, 21.05.2013 - 9 B 46/13

    Anschlussbeitrag, Frage der sachlichen und persönlichen Beitragspflicht

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