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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2009 - 4 L 231/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18324
OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2009 - 4 L 231/07 (https://dejure.org/2009,18324)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.06.2009 - 4 L 231/07 (https://dejure.org/2009,18324)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 4 L 231/07 (https://dejure.org/2009,18324)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-GO § 25 Abs. 2 S. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-GO § 25 Abs. 2 S. 5
    Zur Fristbestimmung für Bürgerbegehren: Ausschlussfrist; Bürgerbegehren; Fristbestimmung; Gemeinderatsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Fristbestimmung für Bürgerbegehren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 25 Abs. 2 S. 5 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) auf ein Bürgerbegehren zur Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses bzw. auf Änderung eines Ratsbeschlusses in wesentlichen Punkten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03

    Bürgerbegehren, Unterschriften, Stadthalle, öffentliche Einrichtung, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2009 - 4 L 231/07
    Ohne Erfolg wenden die Kläger dagegen ein, aus der Begründung des Bürgerbegehrens, "die Stadt W. könne sich in selbständiger Eigenverantwortung ihren Zukunftsaufgaben besser stellen", ergebe sich, dass das Bürgerbegehren nicht auf eine Änderung der Beschlüsse des Stadtrates der Beklagten gerichtet sei, sondern auf den Austritt aus dem abgeschlossenen Gebietsänderungsvertrag vom 29. September 2005; denn - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - greift die Ausschlussfrist nicht nur dann ein, wenn sich ein Bürgerbehren ausdrücklich auf einen Gemeinderatsbeschluss bezieht, sondern bereits dann, wenn es seinem Inhalt nach auf die Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses gerichtet ist (…VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.06.1990 - 1 F 657/90 -, VBlBW 1990, 460 f.) bzw. auf die Änderung eines Ratsbeschlusses in wesentlichen Punkten zielt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.10.2003 - 7 B 11392/03 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2009 - 4 L 231/07
    Die Frage muss so eindeutig bezeichnet sein, dass bereits im Zulassungsverfahren beurteilt werden kann, ob sie in dem anhängigen Rechtsmittelverfahren klärungsbedürftig und -fähig ist (BVerwG, Beschl. v. 14.02.1984 - BVerwG 1 B 10.84 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 [S. 75]).
  • VGH Hessen, 02.04.2004 - 8 UE 2529/03

    Bürgerbegehren; Zulässigkeit; Ausschlussfrist; Beschleunigungsmaxime

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2009 - 4 L 231/07
    Die Regelung dient damit der Effektivität und Sparsamkeit der Gemeindeverwaltung und ist zugleich Ausdruck eines Vorrangs der Entscheidungsbefugnis des Gemeinderats im System der repräsentativen Demokratie (…vgl. VGH Baden Württemberg, Urt. v. 14.11.1983 - 1 S 1204/83 -, NVwZ 1985, 288, 289; VGH Hessen, Urt. v. 02.04.2004 - 8 UE 2529/03 - beide zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 1 S 657/90

    Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluß über die Errichtung einer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2009 - 4 L 231/07
    Ohne Erfolg wenden die Kläger dagegen ein, aus der Begründung des Bürgerbegehrens, "die Stadt W. könne sich in selbständiger Eigenverantwortung ihren Zukunftsaufgaben besser stellen", ergebe sich, dass das Bürgerbegehren nicht auf eine Änderung der Beschlüsse des Stadtrates der Beklagten gerichtet sei, sondern auf den Austritt aus dem abgeschlossenen Gebietsänderungsvertrag vom 29. September 2005; denn - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - greift die Ausschlussfrist nicht nur dann ein, wenn sich ein Bürgerbehren ausdrücklich auf einen Gemeinderatsbeschluss bezieht, sondern bereits dann, wenn es seinem Inhalt nach auf die Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses gerichtet ist (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.06.1990 - 1 F 657/90 -, VBlBW 1990, 460 f.) bzw. auf die Änderung eines Ratsbeschlusses in wesentlichen Punkten zielt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.10.2003 - 7 B 11392/03 -, zit. nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1983 - 1 S 1204/83

    Zulassung eines Bürgerbegehrens; Rechtsschutzbedürfnis für Klage nach Beginn des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2009 - 4 L 231/07
    Die Regelung dient damit der Effektivität und Sparsamkeit der Gemeindeverwaltung und ist zugleich Ausdruck eines Vorrangs der Entscheidungsbefugnis des Gemeinderats im System der repräsentativen Demokratie (vgl. VGH Baden Württemberg, Urt. v. 14.11.1983 - 1 S 1204/83 -, NVwZ 1985, 288, 289;… VGH Hessen, Urt. v. 02.04.2004 - 8 UE 2529/03 - beide zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.1998 - A 1 S 134/97

    Irak, Nordirak, Kurden, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2009 - 4 L 231/07
    Insbesondere muss dargelegt werden, dass die Frage, so, wie sie formuliert worden ist, für die Entscheidung des Rechtsstreits entscheidungserheblich (gewesen) ist (OVG LSA, Beschl. v. 28.04.2006 - 4 L 38/06 - Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 - Beschl. v. 07.11.2003 - 2 L 10/03 - zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2003 - 2 L 10/03

    Zum Einschreiten gegen Schwarzbauten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2009 - 4 L 231/07
    Insbesondere muss dargelegt werden, dass die Frage, so, wie sie formuliert worden ist, für die Entscheidung des Rechtsstreits entscheidungserheblich (gewesen) ist (OVG LSA, Beschl. v. 28.04.2006 - 4 L 38/06 - Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 - Beschl. v. 07.11.2003 - 2 L 10/03 - zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2014 - 4 L 208/12

    Bürgerbegehren hinsichtlich des Ausscheidens der Gemeinde aus einer …

    Die Regelung dient damit der Effektivität und Sparsamkeit der Gemeindeverwaltung und ist zugleich Ausdruck eines Vorrangs der Entscheidungsbefugnis des Gemeinderats im System der repräsentativen Demokratie (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. Juni 2009 - 4 L 231/07 -, zit. nach JURIS m.w.N.).

    Rn. 18 a) Soweit die Klägerin die Frage formuliert "Greift die gesetzliche Ausschlussfrist des § 25 Abs. 2 Satz 5 GO LSA nur ein, wenn sich ein Bürgerbegehren ausdrücklich nur auf die Rückgängigmachung eines Gemeinderatsbeschlusses und die Wiederherstellung des Ausgangszustandes bezieht?" wird diese Frage - soweit sie rechtsgrundsätzlich geklärt werden kann -, durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 2. Juni 2009 (a.a.O.) beantwortet.

    Rn. 23 3. Eine Divergenz des angegriffenen Urteils i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 2. Juni 2009 (a.a.O.) ist nicht gegeben.

  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 235/11

    Kommunalrecht: Voraussetzungen eines Bürgerbegehrens

    Das ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des OVG LSA (Beschl. v. 02.06.2009, 4 L 231/07).

    Rn. 59 b. b. b.) Vertritt man mit Teilen der Rechtsprechung die Auffassung, dass die in einigen Gemeindeordnungen der Bundesländer vorgesehene gesetzliche Ausschlussfrist (§ 25 Abs. 2 Satz 5 GO LSA) - über den Wortlauf hinaus - nicht nur dann eingreift, wenn sich ein Bürgerbegehren ausdrücklich auf einen Gemeinderatsbeschluss bezieht, sondern bereits dann, wenn es seinem Inhalt nach auf die Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses gerichtet ist bzw. auf die Änderung eines Ratsbeschlusses in wesentlichen Punkten zielt (OVG LSA, Beschl. v. 02.06.2009, 4 L 231/07;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.06.1990, 1 F 657/90; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.10.2003, 7 B 11392/03; alle juris), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

    Rn. 62 Das vom Gericht vertretene Ergebnis wird besonders deutlich, wenn man den vorliegenden Sachverhalt mit dem vergleicht, welcher dem Beschluss des OVG LSA vom 02.06.2009 (4 L 231/07; juris) zugrundelag.

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