Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Niederschlagswassergebühren; Änderung des Landeswassergesetzes; in Abwicklung befindlicher Zweckverband
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesamtnichtigkeit einer Schmutzwasserbeseitigungs- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren erhebenden Gebührensatzung bei Nichtigkeit der Festsetzung der Schmutzwassergebührensätze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Erhebung von Niederschlagswassergebühren nach der zum 1. September 2003 erfolgten Änderung des Wassergesetzes durch einen in Abwicklung befindlichen Zweckverband
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Niederschlagswassergebühren - Trenn- und Mischsystem
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Erhebung von Niederschlagswassergebühren durch den in Abwicklung befindlichen Abwasserweckverband Bodeniederung fehlerhaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesamtnichtigkeit einer Schmutzwasserbeseitigungs- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren erhebenden Gebührensatzung bei Nichtigkeit der Festsetzung der Schmutzwassergebührensätze
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 17.11.2011 - 9 A 140/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01
Ansprüche der Gemeinden aufgrund der Entwässerung von Bundesstraßen; Begriff der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11
Die Abwasserbeseitigung stellt trotz der allgemeinen Formulierung "Kanalisation" in § 8 Nr. 2 Satz 1 GO LSA und der Festlegung in § 116 Abs. 2 Satz 1 GO LSA, dass Betätigungen der Gemeinde u.a. im Bereich der Abwasserbeseitigung einem öffentlichen Zweck dienen und unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 zulässig sind, nicht schon an sich eine Aufgabe der Gemeinden dar (…vgl. auch OVG Thüringen, Urt. v. 29. September 2008 - 4 KO 1313/05 -, a.a.O.; insoweit missverständlich BGH, Urt. v. 18. Juli 2002 - III ZR 287/01 -, zit. nach JURIS). - OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 10 ME 130/12
Voraussetzung für das Vorliegen einer öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 30 Abs. 1 …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11
Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob unabhängig von der Zweckbestimmung der Einrichtung und des gesetzlichen Aufgabenbereichs des Einrichtungsträgers alle an eine Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung tatsächlich angeschlossenen oder in sie entwässernden Grundstücke diese Einrichtung gebührenpflichtig i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in Anspruch nehmen und eine Gebührenschuldnerschaft i.S.d. § 5 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA besteht (so i.E. VG Halle, Beschl. v. 24. Januar 2011 - 4 A 108/10 HAL -, zit. nach JURIS;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 759d;… vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 - OVG Saarland, Urt. v. 5. September 2007 - 1 A 43/07 -, jeweils zit. nach JURIS) oder ob, wofür Einiges spricht, die Gemeinden und damit die Zweckverbände mit einer öffentlichen Einrichtung grundsätzlich nur eine in ihren Wirkungskreis fallende Aufgabe erfüllen dürfen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 10 ME 130/12 -, zit. nach JURIS m.w.N.), so dass sich jedenfalls die Widmung der Einrichtung im Rahmen des Aufgabenbereichs der Körperschaft halten muss (vgl. auch § 6 GKG LSA) und auch eine Benutzungsgebührenpflicht nur für eine in diesem Rahmen erbrachte Aufgabenerfüllung bestehen kann (…vgl. Rosenzweig/Freese, NdsKAG, § 6 Rdnr. 199;… i.E. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 707a). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Heranziehung zur …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11
Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob unabhängig von der Zweckbestimmung der Einrichtung und des gesetzlichen Aufgabenbereichs des Einrichtungsträgers alle an eine Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung tatsächlich angeschlossenen oder in sie entwässernden Grundstücke diese Einrichtung gebührenpflichtig i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in Anspruch nehmen und eine Gebührenschuldnerschaft i.S.d. § 5 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA besteht (so i.E. VG Halle, Beschl. v. 24. Januar 2011 - 4 A 108/10 HAL -, zit. nach JURIS;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 759d; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 - OVG Saarland, Urt. v. 5. September 2007 - 1 A 43/07 -, jeweils zit. nach JURIS) oder ob, wofür Einiges spricht, die Gemeinden und damit die Zweckverbände mit einer öffentlichen Einrichtung grundsätzlich nur eine in ihren Wirkungskreis fallende Aufgabe erfüllen dürfen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 10 ME 130/12 -, zit. nach JURIS m.w.N.), so dass sich jedenfalls die Widmung der Einrichtung im Rahmen des Aufgabenbereichs der Körperschaft halten muss (vgl. auch § 6 GKG LSA) und auch eine Benutzungsgebührenpflicht nur für eine in diesem Rahmen erbrachte Aufgabenerfüllung bestehen kann (…vgl. Rosenzweig/Freese, NdsKAG, § 6 Rdnr. 199;… i.E. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 707a).
- OVG Thüringen, 29.09.2008 - 4 KO 1313/05
Benutzungsgebührenrecht; Rechtswidrige Widmung der Entwässerungseinrichtung einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11
Die Abwasserbeseitigung stellt trotz der allgemeinen Formulierung "Kanalisation" in § 8 Nr. 2 Satz 1 GO LSA und der Festlegung in § 116 Abs. 2 Satz 1 GO LSA, dass Betätigungen der Gemeinde u.a. im Bereich der Abwasserbeseitigung einem öffentlichen Zweck dienen und unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 zulässig sind, nicht schon an sich eine Aufgabe der Gemeinden dar (vgl. auch OVG Thüringen, Urt. v. 29. September 2008 - 4 KO 1313/05 -, a.a.O.;… insoweit missverständlich BGH, Urt. v. 18. Juli 2002 - III ZR 287/01 -, zit. nach JURIS). - OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07
Erhebung von Niederschlagswassergebühren von Bundes- und Landstraßen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11
Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob unabhängig von der Zweckbestimmung der Einrichtung und des gesetzlichen Aufgabenbereichs des Einrichtungsträgers alle an eine Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung tatsächlich angeschlossenen oder in sie entwässernden Grundstücke diese Einrichtung gebührenpflichtig i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in Anspruch nehmen und eine Gebührenschuldnerschaft i.S.d. § 5 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA besteht (so i.E. VG Halle, Beschl. v. 24. Januar 2011 - 4 A 108/10 HAL -, zit. nach JURIS;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 759d; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 - OVG Saarland, Urt. v. 5. September 2007 - 1 A 43/07 -, jeweils zit. nach JURIS) oder ob, wofür Einiges spricht, die Gemeinden und damit die Zweckverbände mit einer öffentlichen Einrichtung grundsätzlich nur eine in ihren Wirkungskreis fallende Aufgabe erfüllen dürfen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 10 ME 130/12 -, zit. nach JURIS m.w.N.), so dass sich jedenfalls die Widmung der Einrichtung im Rahmen des Aufgabenbereichs der Körperschaft halten muss (vgl. auch § 6 GKG LSA) und auch eine Benutzungsgebührenpflicht nur für eine in diesem Rahmen erbrachte Aufgabenerfüllung bestehen kann (…vgl. Rosenzweig/Freese, NdsKAG, § 6 Rdnr. 199;… i.E. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 707a). - OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06
Ermittlung des Wertes der durch einen fehlerhaften Zweckverband erbrachten …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11
Rn. 25 Da der Beklagte deshalb wohl keine rechtliche Möglichkeit (mehr) hat, für Eigentümer von tatsächlich angeschlossenen bzw. entwässernden Grundstücken, die nicht bestandskräftig zur Zahlung von Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren herangezogen worden sind, nachträglich Benutzungsgebühren festzusetzen, dürfte ihm die Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche offenstehen (vgl. dazu OVG Thüringen, Urt. v. 15. November 2012 - 4 KO 1057/06 -, zit. nach JURIS). - OVG Thüringen, 28.02.2012 - 4 EO 1317/05
Zustellung durch Telekopie - Heilung von Zustellungsmängeln; Verpflichtung eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11
Soweit das Oberverwaltungsgericht Thüringen (Beschl. v. 28. Februar 2012 - 4 EO 1317/05 -, zit. nach JURIS) den Erlass einer Anpassungssatzung durch einen Abwickler für zulässig erachtet hat, ging es dabei um die Erfüllung einer speziellen gesetzlichen Verpflichtung zur Rückzahlung von gezahlten Abwasserbeiträgen. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2004 - 1 M 277/04
Anforderungen an das Vorliegen einer atypischen Erschließungssituation; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11
Die Abwicklung umfasst sämtliche Handlungen, die zur Beendigung der laufenden Geschäfte einschließlich des Einzugs von Forderungen notwendig sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. Juli 2002 - 1 L 22/02 -), so auch die Durchsetzung der vor der Auflösung bereits entstandenen Abgabeansprüche (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. August 2004 - 1 M 277/04 -, zu einem Beitragsanspruch). - VG Halle, 24.01.2011 - 4 A 108/10
Erhebung von Niederschlagswassergebühren
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11
Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob unabhängig von der Zweckbestimmung der Einrichtung und des gesetzlichen Aufgabenbereichs des Einrichtungsträgers alle an eine Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung tatsächlich angeschlossenen oder in sie entwässernden Grundstücke diese Einrichtung gebührenpflichtig i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in Anspruch nehmen und eine Gebührenschuldnerschaft i.S.d. § 5 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA besteht (so i.E. VG Halle, Beschl. v. 24. Januar 2011 - 4 A 108/10 HAL -, zit. nach JURIS;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 759d;… vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 - OVG Saarland, Urt. v. 5. September 2007 - 1 A 43/07 -, jeweils zit. nach JURIS) oder ob, wofür Einiges spricht, die Gemeinden und damit die Zweckverbände mit einer öffentlichen Einrichtung grundsätzlich nur eine in ihren Wirkungskreis fallende Aufgabe erfüllen dürfen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 10 ME 130/12 -, zit. nach JURIS m.w.N.), so dass sich jedenfalls die Widmung der Einrichtung im Rahmen des Aufgabenbereichs der Körperschaft halten muss (vgl. auch § 6 GKG LSA) und auch eine Benutzungsgebührenpflicht nur für eine in diesem Rahmen erbrachte Aufgabenerfüllung bestehen kann (…vgl. Rosenzweig/Freese, NdsKAG, § 6 Rdnr. 199;… i.E. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 707a).
- VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14
Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags
Verstößt eine Satzung insoweit gegen höherrangiges Recht, führt dies jedoch lediglich zur Teilnichtigkeit der Satzung, weil mit dem in § 5 Abs. 2 SBAS ebenfalls enthaltenen abgesenkten Beitragssatz jedenfalls eine Heranziehung zum besonderen Herstellungsbeitrag weiterhin möglich ist und es wegen der gesetzlichen Regelung auf den mutmaßlichen Willen des Satzungsgebers nicht ankommt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.04.2008, 4 L 181/07 sowie v. 28.05.2012, 4 L 231/11 jeweils zu Fragen der Teilnichtigkeit von kommunalen Satzungen).Rn. 88 Wird eine Tiefenbegrenzung den oben dargelegten Anforderungen nicht gerecht, so dürfte dies regelmäßig zur Unwirksamkeit einer Satzung deshalb führen, weil nicht festgestellt werden kann, ob der Satzungsgeber die Satzung auch ohne eine Tiefenbegrenzungsregelung erlassen hätte (…vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 14.04.2008, a. a. O.; v. 28.05.2012, a. a. O. sowie B. v. 21.10.2014, a. a. O.).
- VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 53/19
Prüfungsumfang des Gerichts in Verfahren gegen eine kommunale aufsichtliche …
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt wies die dagegen eingelegte Berufung mit Urteil vom 28.05.2013, 4 L 231/11 , mit der Begründung zurück, die (einheitliche) Gebührenfestsetzung stehe nicht im Einklang mit den Festlegungen zu den betriebenen öffentlichen Einrichtungen.Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt sind in der Abwicklung sämtliche Handlungen zulässig, die zur Beendigung der laufenden Geschäfte einschließlich des Einzugs von zuvor begründeten Forderungen notwendig sind (vgl. U. v. 28.05.2013 - 4 L 231/11 -, juris).
Dagegen soll die Heilung einer (Gebühren-)Satzung nicht vom Zweck der Abwicklung erfasst sein; noch offene öffentlich-rechtliche (Erstattungs-)Ansprüche für zuvor erbrachte Leistungen z. B. bei der Niederschlagswasserentsorgung können jedoch mittels Leistungsklage geltend gemacht werden (vgl. U. v. 28.05.2013, a. a. O.).
- VG Magdeburg, 11.11.2014 - 9 A 150/14
Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung; hier: …
Rn. 20 Der Erhebung von Benutzungsgebühren von Trägern der Straßenbaulast steht auch nicht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. Mai 2013 ( 4 L 231/11 ) entgegen.Die im Rahmen der Erledigung der Aufgabe "Abwasserbeseitigung" zu betreibenden öffentlichen Einrichtungen (dazu OVG LSA, Urt. v. 28.05.2013, 4 L 231/11 ) sollten nach Art und Umfang in einer Satzung festgelegt werden, wobei die "Art der Satzung" (Abwasserbeseitigungs- oder Abwasserabgabensatzung), in der die Festlegung erfolgt, unbeachtlich ist (…OVG LSA, Urt. v. 04.11.2004, 1 L 252/03;… B. v. 16.06.2010, a. a. O.;… vgl. dazu auch OVG Weimar, Urt. v. 12.12.2001, 4 N 595/94).
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13
Zur Widmung einer Sammelkläranlage in einem (Neu)Baugebiet trotz einer …
Rn. 33 (a) Es kann offen bleiben, ob die Gemeinden und damit die Zweckverbände mit einer öffentlichen Einrichtung grundsätzlich nur eine in ihren Wirkungskreis fallende Aufgabe erfüllen dürfen, so dass sich jedenfalls die Widmung der Einrichtung im Rahmen des Aufgabenbereichs der Körperschaft halten muss und auch eine Benutzungsgebührenpflicht nur für eine in diesem Rahmen erbrachte Aufgabenerfüllung bestehen kann (vgl. zu Niederschlagswassergebühren OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28. Mai 2013 - 4 L 231/11 -, zit. nach JURIS, m.w.N.). - VG Halle, 10.02.2015 - 4 A 71/13
Niederschlagswassergebühren für die Straßenentwässerung
Die Gemeinde kann im Rahmen ihres Organisationsermessens vielmehr die Einrichtung auch für einen Zweck vorhalten, der nicht zu ihrem gesetzlichen Aufgabenbereich gehört (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. Oktober 1992 - BVerwG 7 C 34.91 - Juris Rn. 13; offen gelassen: OVG LSA, Urteil vom 28. Mai 2013 - 4 L 231/11 - Juris Rn. 26 ff.). - VG Magdeburg, 09.09.2014 - 9 A 163/13
(Fehlende) Grundgebührenfähigkeit von sog. MUTEC-Anlagen
Der Beklagte ist mithin für den in einer solchen Anlage anfallenden "Schlamm" auch nicht verpflichtet, seine - die Erhebung einer Grundgebühr allein rechtfertigende - Leistungsbereitschaft zur Abnahme und Entsorgung desselben vorzuhalten, weil die Verpflichtung zur Vorhaltung von Leistungen der Abwasserbeseitigung nur im gesetzlichen Rahmen besteht (vgl. OVG LSA, Urt. v. 28.05.2013, 4 L 231/11 ).
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