Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 22.11.1996 - 4 L 232/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93
Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.1996 - 4 L 232/96
Die Hauptfürsorgestelle hat zwar bei ihrer Ermessensentscheidung im Verfahren über den Sonderkündigungsschutz nach § 15 SchwbG von Amts wegen all das zu ermitteln, was erforderlich ist, um die gegensätzlichen Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Arbeitnehmers abwägen zu können (BVerwG, Urt. v. 19. Okt. 1995, BVerwGE 99, 336).
- VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02
Beginn der Ausschlussfrist bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nach …
In der Rechtsprechung ist weiter geklärt, dass für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der erteilten Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten es auf den sogenannten "historischen Sachverhalt", nämlich denjenigen, der im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung gegeben war, ankommt (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 07.03.1991 - 5 B 114.89 - Behindertenrecht 1991 S. 113; Nds. OVG, Urteil vom 22.11.1996 - 4 L 232/96 -). - VG Oldenburg, 22.09.2003 - 13 A 1703/03
Kündigung eines Schwerbehinderten
In der Rechtsprechung ist weiter geklärt, dass für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der erteilten Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten es auf den sogenannten "historischen Sachverhalt", nämlich denjenigen, der im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung gegeben war, ankommt (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 07.03.1991 - 5 B 114.89 - Behindertenrecht 1991 S. 113; Nds. OVG, Urteil vom 22.11.1996 - 4 L 232/96 -).
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