Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 12.01.1994 - 4 L 2342/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 92a BSHG; § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 Hs. 2 SGB X; § 62a AFG; § 119 Abs. 1 AFG
Übersiedler; DDR; Eingliederungsgeld; Sperrzeit; Vorsätzliche Herbeiführung der Arbeitslosigkeit; Kostenersatzpflicht; Sozialhilfe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Übersiedler; DDR; Eingliederungsgeld; Sperrzeit; Vorsätzliche Herbeiführung der Arbeitslosigkeit; Kostenersatzpflicht; Sozialhilfe
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74
Verhältnis des Kostenersatzanspruchs zur Überleitung eines Unterhaltsanspruchs - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.01.1994 - 4 L 2342/93
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.7.1976, BVerwGE 51, 61, 62 ff. = FEVS 24, 397) löst nicht jedes Verhalten, das eine den Träger der Sozialhilfe zum Eingreifen veranlassende Notlage zur Folge hat, die Ersatzpflicht nach § 92a BSHG aus.Vielmehr sind die Umstände des Einzelfalles von ausschlaggebender Bedeutung (BVerwGE 51, 61, 65 f.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - L 19 AS 1303/12 Aufl., § 34 Rn 6; Grote-Seifert in jurisPK-SGB II, § 34 SGB II Rn 20; vgl. zur Vorgängervorschrift des § 92a Bundessozialhilfegesetz (BSHG): OVG Lüneburg Urteil vom 12.01.1994 - 4 L 2342/93 - OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.11.1995 - 4 L 817/95 - siehe auch BVerwG Beschluss vom 09.08.1003 - 5 B 1/93 -, wonach der Verlust eines Ausbildungsplatzes durch leichtfertiges Verhalten ein sozialwidriges Verhalten darstellen kann).
- OVG Niedersachsen, 29.04.1998 - 4 L 7103/96
Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheides; Kostenersatz
Zwar ist ein Verhalten, das dazu führt, daß nicht die Mittel eines gerade für diese Hilfebedürftigkeit (Krankheit) bereitstehenden, durch Beiträge erwirtschafteten Solidarfonds in Anspruch genommen werden können, sondern die nachrangige, aus allgemeinen Steuermitteln finanzierte Sozialhilfe eintreten muß, als sozialwidrig zu bezeichnen (vgl. zu diesem Begriff grundlegend BVerwG, Urt. v. 24. Juli 1976, BVerwGE 51, 61 = FEVS 24, 397, dem der Senat gefolgt ist, u.a. Urt. v. 12. Jan. 1994, OVGE 44, 406). - OVG Niedersachsen, 22.11.1995 - 4 L 817/95
Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kostenersatz; Leichtfertige Aufgabe des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.7.1976, BVerwGE 51 S. 61 = FEVS Bd. 24 S. 397), der der Senat gefolgt ist (u. a. Urteil vom 12.1.1994 - 4 L 2342/93), löst nicht jedes Verhalten, das eine den Träger der Sozialhilfe zum Eingreifen veranlassende Notlage zur Folge hat, die Ersatzpflicht nach § 92 a BSHG aus.
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