Rechtsprechung
| VG Münster, 24.06.2010 - 4 L 243/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entlassung eines Beamten auf Widerruf bei Vorliegen eines sachlichen Grundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der …
Auszug aus VG Münster, 24.06.2010 - 4 L 243/10
Rn. 10 Vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267; OVG NRW, Beschlüsse vom 04. Mai 2006 - 6 A 4679/04 - und vom 19. Februar 2009 - 6 A 356/06 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2009 - 6 A 356/06
Auszug aus VG Münster, 24.06.2010 - 4 L 243/10
Rn. 10 Vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267; OVG NRW, Beschlüsse vom 04. Mai 2006 - 6 A 4679/04 - und vom 19. Februar 2009 - 6 A 356/06 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2006 - 6 A 4679/04
Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; …
Auszug aus VG Münster, 24.06.2010 - 4 L 243/10
Rn. 10 Vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267; OVG NRW, Beschlüsse vom 04. Mai 2006 - 6 A 4679/04 - und vom 19. Februar 2009 - 6 A 356/06 -.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Wiesbaden, 22.04.2010 - 4 L 243/10. WI (2), 4 L 243/10.WI(2) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Pressemitteilung des BKA - besondere Erheblichkeit und Schwere bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Organe der öffentlichen Gewalt
- Wolters Kluwer
Einstweilige Anordnung zur Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung des Vorwurfs des Blutdopings einer bekannten Eisschnellläuferin in einem professionellen ärztlichen Umfeld i.R.e. Presseerklärung der Staatsanwaltschaft ; Beeinträchtigung des allgemeinen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- internet-law.de (Kurzinformation)
BKA verletzt Persönlichkeitsrecht einer Sportlerin
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
BKA-Pressemitteilung verletzt Persönlichkeitsrechte von Claudia Pechstein
- aufrecht.de (Kurzinformation)
Behauptung durch BKA verboten, Claudia Pechstein habe vorsätzlich und gezielt gedopt
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Eisschnellläuferin durch Pressemitteilung des BKA
- anwalt.de (Kurzinformation)
BKA-Pressemitteilung unzulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BKA verletzt Claudia Pechstein durch Pressemitteilung in ihren Persönlichkeitsrechten - In hohem Maße ehrverletzende Tatsachenbehauptung darf nicht mehr veröffentlicht werden
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 21
- afp 2010, 416
Wird zitiert von ...
- VG Freiburg, 07.11.2013 - 4 K 1340/12
Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; gewöhnlicher Aufenthalt bei …
Daraus folgt zugleich, dass jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt bzw. verliert, wenn er seinen Aufenthaltsort tatsächlich wechselt und die konkreten Umstände erkennen lassen, dass er am bisherigen Aufenthaltsort nicht mehr bis auf Weiteres verbleiben und nicht mehr den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen haben wird (BVerwG, Urteil vom 29.09.2010, NVwZ-RR 2011, 21, m.w.N.).Rn. 25 Diesen (subjektiven) Entschluss zu einem Neuanfang in L., der für die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts allein nicht ausreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.09.2010, a.a.O., m.w.N.;… vgl. hierzu Eschelbach/Schindler, a.a.O., § 86 RdNr. 3, m.w.N.), hat Frau S. G. auch tatsächlich umgesetzt, indem sie am 16.12.2009 nach L. gezogen ist und danach zunächst, das heißt bis zu ihrem Strafantritt am 12.03.2010 und unmittelbar nach ihrer endgültigen Haftentlassung am 20.10.2010, im Haushalt ihrer Mutter, sowie ab dem 01.12.2010 in eigener Wohnung gelebt hat.
Denn der Zwangsaufenthalt in der JVA Schwäbisch Gmünd begründete aufgrund der gesamten Umstände des vorliegenden Falls keinen neuen gewöhnlichen Aufenthalt von Frau S. G. Zwar kann auch ein Zwangsaufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt grundsätzlich einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls (wie etwa der voraussichtlichen Dauer der Strafhaft und den sonstigen Lebensumständen des Untergebrachten) ergibt, dass der Betreffende sich dort nicht nur vorübergehend aufhält, sondern nunmehr bis auf Weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urteile vom 29.09.2010, a.a.O., und vom 04.06.1997, NVwZ-RR 1997, 751).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".