Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2010 - 4 L 245/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Erstattung von Grundstücksanschlusskosten gemäß § 8 KAG ST
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Errichtung eines Grundstücksanschlusses; Rechtfertigung des Eingriffs in ein privates Grundstück durch Errichtung eines eigenen Grundstücksanschlusses hinsichtlich einer geordneten Abwasserbeseitigung; Rechtfertigung der Erstattung von Kosten für einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notwendigkeit der Errichtung eines Grundstücksanschlusses; Rechtfertigung des Eingriffs in ein privates Grundstück durch Errichtung eines eigenen Grundstücksanschlusses hinsichtlich einer geordneten Abwasserbeseitigung; Rechtfertigung der Erstattung von Kosten für einen ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 22.02.2008 - 9 A 42/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2010 - 4 L 245/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2010 - 4 L 245/08
Das Vorbringen des Klägers begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne der genannten Vorschrift; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach JURIS). - BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2010 - 4 L 245/08
Das Vorbringen des Klägers begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne der genannten Vorschrift; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach JURIS). - VGH Bayern, 16.10.2002 - 10 ZB 01.2567
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2010 - 4 L 245/08
Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sind insoweit erst dargelegt, wenn aufgezeigt wird, dass die Beweiswürdigung durch das Verwaltungsgericht in sich fragwürdig, mit Denkgesetzen nicht zu vereinbaren oder sonst schlechterdings nicht nachvollziehbar ist (OVG RP, Beschl. v. 28.04.1999 - 7 A 10772/99 -, zit. nach JURIS) oder das Gericht seiner Entscheidung einen falschen Sachverhalt zugrunde gelegt oder einen solchen unzureichend ermittelt und festgestellt hat (BayVGH, Beschl. v. 16.10.2002 - 10 ZB 01.2567 -, zit. nach JURIS). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.1999 - 7 A 10772/99
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2010 - 4 L 245/08
Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sind insoweit erst dargelegt, wenn aufgezeigt wird, dass die Beweiswürdigung durch das Verwaltungsgericht in sich fragwürdig, mit Denkgesetzen nicht zu vereinbaren oder sonst schlechterdings nicht nachvollziehbar ist (OVG RP, Beschl. v. 28.04.1999 - 7 A 10772/99 -, zit. nach JURIS) oder das Gericht seiner Entscheidung einen falschen Sachverhalt zugrunde gelegt oder einen solchen unzureichend ermittelt und festgestellt hat (BayVGH, Beschl. v. 16.10.2002 - 10 ZB 01.2567 -, zit. nach JURIS).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2025 - 12 B 12.25
Kostenerstattung für Arbeiten an Trinkwasserleitungen; Teilnichtigkeit der …
Diese umfasst auch die Folgepflicht, den - ggf. beanstandungsfrei funktionierenden - Grundstücksanschluss einer veränderten Ausgestaltung der öffentlichen Einrichtung anzupassen, sofern der Einrichtungsträger zu dieser im Interesse des ordnungsgemäßen Funktionierens der Wasserversorgung nach dem ihm zustehenden Ermessen berechtigt war (vgl. OVG NI…, Urteil vom 4. April 2017 - 9 LB 102/15 -, juris Rn. 22; OVG ST, Beschluss vom 1. März 2010 - 4 L 245/08 -, juris Rn. 4; HessVGH…, Urteil vom 27. April 1988 - 5 UE 174/86 -, juris Rn. 19; VG Potsdam, Urteil vom 27. November 2012 - 8 K 1556/11 -, n.v., UA S. 7;… Unkel, in: Driehaus, KommunalabgabenR [März 2025], § 10 KAG Rn. 37;… Kluge, in: Becker u.a., KAG [Juli 2024], § 10 Rn. 72, 89, 91 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2025 - 4 L 60/24
Heranziehung zu Grundstücksanschlusskosten nach Errichtung eines neuen …
Ändert der Entsorgungspflichtige im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens Art, Umfang und Ausgestaltung der öffentlichen Einrichtung, die der Schmutzwasserentsorgung für den Pflichtigen dient, und ist deshalb unter anderem auch die Errichtung eines neuen Grundstücksanschlusses erforderlich, ist die Erstattung der Kosten des neuen Grundstücksanschlusses - aufgrund der konkreten Nützlichkeit für das Grundstück - in der Regel gerechtfertigt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. März 2010 - 4 L 245/08 -, juris, Rn. 4 ).
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