Rechtsprechung
| VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtswidrigkeit einer Anordnung auf Unterlassung der gärtnerischen Nutzung eines Ufergrundstücks; Rechtswidrigkeit der Verpflichtung zur Zulassung der natürlichen Vegetationsentwicklung auf einem Ufergrundstück; Voraussetzungen eines ungenehmigten Eingriffs in die Natur ...
Kurzfassungen/Presse
- Verwaltungsgericht Potsdam (Pressemitteilung)
Ufergrundstücke am Griebnitzsee: Verwaltungsgericht gibt Eilanträgen gegen naturschutzrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsverfügungen statt
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 3a B 255/03
Natur- und Landschaftsschutzrecht, Beschwerde (hier: abgelehnt), Duldenmüssen des …
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07
Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift scheidet aus, weil es angesichts der hinsichtlich der formellen Voraussetzungen abschließenden Regelung des § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 VwGO an einer planwidrigen Lücke mangelt (vgl. Kammer, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 4 L 461/03 - OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 3a B 255/03 -, LKV 2005, 414; Schoch, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, Stand April 2006, § 80 Rd. 180 m.w.N.).Die ungenutzten Grundflächen umfassen u.a. auch Ufer, Moore und Sümpfe (vgl. Kammer, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 4 L 461/04 - OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 3A B 255/03 -, LKV 205, 414, jeweils m.w.N.).
Damit sind Maßnahmen, die nur deshalb getroffen werden, um das Betretungsrecht der Allgemeinheit durch faktischen Ausschluss des Zugangs zu unterlaufen, nicht mehr geschützt (vgl. hierzu auch OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004, a.a.O.).
- BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07
Soweit nicht eine Fallgestaltung vorliegt, bei der sich das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ausnahmsweise bereits aus dem Erlassinteresse des Verwaltungsakts selbst ergibt (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 3 B 136/04 -, LKV 2005, 505), ist diesem Erfordernis in der Regel nur mit einer schlüssigen, konkreten und substanziierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen genügt, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26/01 - [...]; OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 3. September 2002 - 3 B 105/02 -, und vom 19. Dezember 2006 - 2 S 38.06 - ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1990 - 20 A 2218/89
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07
Es folgt hingegen aus § 44 Abs. 1 BbgNatSchG voraussichtlich kein Veränderungs- oder Beseitigungsverbot, so dass es einem Eigentümer oder Verfügungsberechtigten - wenn nicht andere Normen (wie beispielsweise ein förmlicher Natur- und Landschaftsschutz) eingreifen - unbenommen bleibt, die Örtlichkeit so zu verändern, dass einem Betretungsrecht nachträglich das sachliche Substrat genommen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Dezember 1990 - 20 A 2218/89-, NuR 1993, 240; VG Arnsberg, Urteil vom 28. September 1994 - 1 K 7884/93 -, NWVBl. 1995, 192).
- OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04
Anforderungen für eine Vollziehungsanordnung; Einzäunen eines Grundstücks; …
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07
Soweit nicht eine Fallgestaltung vorliegt, bei der sich das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ausnahmsweise bereits aus dem Erlassinteresse des Verwaltungsakts selbst ergibt (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 3 B 136/04 -, LKV 2005, 505), ist diesem Erfordernis in der Regel nur mit einer schlüssigen, konkreten und substanziierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen genügt, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26/01 - [...]; OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 3. September 2002 - 3 B 105/02 -, und vom 19. Dezember 2006 - 2 S 38.06 - ). - VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 2488/05
Verhandlungstermin zum Uferweg am Griebnitzsee
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07
Mit Blick auf die vorstehende Sachlage - die sich der Kammer aus den zu den anhängigen Klageverfahren (4 K 2488/05 u.a.) über die Frage der Belegenheit der Ufergrundstücke im Außenbereich bzw. das Bestehen von Betretungsrechten nach § 44 Abs. 1 BbgNatSchG übermittelten Fotodokumentationen sowie den in dem Ortstermin in diesen Sachen vom 18. August 2006 vom Berichterstatter getroffenen Feststellungen erschließt - erscheint gleichfalls als offen, ob die Annahme des Antragsgegners zutrifft, dass der hier im Eigentum des Antragstellers stehende Uferbereich freie Landschaft im Sinne des § 44 Abs. 1 Brandenburgischen Naturschutzgesetzes darstellt, und weiter, ob diese Flächen einem Betretungsrecht unterfallen. - BVerwG, 11.07.2002 - 3 B 105.02
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07
Soweit nicht eine Fallgestaltung vorliegt, bei der sich das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ausnahmsweise bereits aus dem Erlassinteresse des Verwaltungsakts selbst ergibt (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 3 B 136/04 -, LKV 2005, 505), ist diesem Erfordernis in der Regel nur mit einer schlüssigen, konkreten und substanziierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen genügt, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26/01 - [...]; OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 3. September 2002 - 3 B 105/02 -, und vom 19. Dezember 2006 - 2 S 38.06 - ). - VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07
Zum anderen weist der Uferbereich auch jenseits des in diesem Verfahren bzw. der in den den Beteiligten bekannten Parallelsachen 4 L 26/07 und 4 L 35/07 in Rede stehenden Grundstücken namentlich im Bereich V. weite Abschnitte auf, in denen ersichtlich der Uferbereich nicht dem Selbstlauf der Vegetation überlassen worden ist, er vielmehr von Bewuchs weithin freigehalten blieb und zum Teil auch Ziergehölze aufweist. - VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 26/07
Rechtswidrigkeit einer Anordnung auf Unterlassung der gärtnerischen Nutzung eines …
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07
Zum anderen weist der Uferbereich auch jenseits des in diesem Verfahren bzw. der in den den Beteiligten bekannten Parallelsachen 4 L 26/07 und 4 L 35/07 in Rede stehenden Grundstücken namentlich im Bereich V. weite Abschnitte auf, in denen ersichtlich der Uferbereich nicht dem Selbstlauf der Vegetation überlassen worden ist, er vielmehr von Bewuchs weithin freigehalten blieb und zum Teil auch Ziergehölze aufweist. - VG Arnsberg, 28.09.1994 - 1 K 7884/93
Auszug aus VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07
Es folgt hingegen aus § 44 Abs. 1 BbgNatSchG voraussichtlich kein Veränderungs- oder Beseitigungsverbot, so dass es einem Eigentümer oder Verfügungsberechtigten - wenn nicht andere Normen (wie beispielsweise ein förmlicher Natur- und Landschaftsschutz) eingreifen - unbenommen bleibt, die Örtlichkeit so zu verändern, dass einem Betretungsrecht nachträglich das sachliche Substrat genommen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Dezember 1990 - 20 A 2218/89-, NuR 1993, 240; VG Arnsberg, Urteil vom 28. September 1994 - 1 K 7884/93 -, NWVBl. 1995, 192).
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13
Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag
Soweit sich aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats (…Urt. v. 11. Dezember 2007 - 4 L 276/05 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 10. Dezember 2008 - 4 L 25/07 - wohl auch VG Meiningen, Beschl. v. 7. März 2012 - 1 E 41/12 ME -, zit. nach JURIS) etwas anderes ergibt, hält der Senat daran nicht fest. - VG Potsdam, 12.12.2007 - 4 K 636/06
Verhandlungstermin zum Uferweg am Griebnitzsee
Mit Beschluss vom 24. April 2007 -4 L 25/07 -stellte die Kammer die aufschiebende Wirkung der derzeit noch bei Gericht anhängigen Klage -4 K 444/07 -wieder her. - VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 35/07
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
Schließlich weist der Uferbereich auch jenseits des in diesem Verfahren bzw. der in den den Beteiligten bekannten Parallelsachen 4 L 25/07 und 4 L 26/07 in Rede stehenden Grundstücken namentlich im Bereich V. weite Abschnitte auf, in denen ersichtlich der Uferbereich nicht dem Selbstlauf der Vegetation überlassen worden ist, er vielmehr von Bewuchs weithin freigehalten blieb und zum Teil auch Ziergehölze aufweist. - VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 26/07
Rechtswidrigkeit einer Anordnung auf Unterlassung der gärtnerischen Nutzung eines …
Zum anderen weist der Uferbereich auch jenseits des in diesem Verfahren bzw. der in den den Beteiligten bekannten Parallelsachen 4 L 25/07 und 4 L 35/07 in Rede stehenden Grundstücken namentlich im Bereich V. weite Abschnitte auf, in denen ersichtlich der Uferbereich nicht dem Selbstlauf der Vegetation überlassen worden ist, er vielmehr von Bewuchs weithin freigehalten blieb und zum Teil auch Ziergehölze aufweist.
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