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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22 (4 L 134/17)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30608
OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22 (4 L 134/17) (https://dejure.org/2022,30608)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.09.2022 - 4 L 25/22 (4 L 134/17) (https://dejure.org/2022,30608)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. September 2022 - 4 L 25/22 (4 L 134/17) (https://dejure.org/2022,30608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Erhebung eines (weiteren) Anschlussbeitrages für eine neue öffentliche Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA (juris: KAG ST) nach Wechsel des Aufgaben- und Einrichtungsträgers -generelle Aufrundungsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG LSA § 6 Abs. 1 S. 1; KAG LSA § 6 Abs. 5
    Einrichtungsträger; Abwasserbeseitigung; Vorteil; Aufrundung; Einrichtung; Anschlussbeitrag; Herstellungsbeitrag; Aufgabenträger; Abrundung; Vollgeschosse; Zur Erhebung eines (weiteren) Anschlussbeitrages für eine neue öffentliche Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG ...

  • rechtsportal.de

    KAG LSA § 6 Abs. 1 S. 1; KAG LSA § 6 Abs. 5
    Einrichtungsträger; Abwasserbeseitigung; Vorteil; Aufrundung; Einrichtung; Anschlussbeitrag; Herstellungsbeitrag; Aufgabenträger; Abrundung; Vollgeschosse; Zur Erhebung eines (weiteren) Anschlussbeitrages für eine neue öffentliche Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beitragspflicht bei Anschluss an eine Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 12.04.2022 - 1 BvR 798/19

    Verfassungsbeschwerden gegen Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach erfolgtem …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22
    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2022 (- 1 BvR 798/19, 1 BvR 2894/19 -, juris) ergibt sich nicht, dass durch den Anschluss eines Grundstücks an eine Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung die Erhebung eines (weiteren) Herstellungsbeitrages wegen eines fehlenden Vorteils von vornherein ausgeschlossen ist, falls das Grundstück später an eine (neue) Einrichtung eines anderen Trägers angeschlossen wird oder eine solche Anschlussmöglichkeit erhält.

    Daneben liege eine weitere Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2022 (- 1 BvR 798/19 -) vor.

    Rn. 30 Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2022 (- 1 BvR 798/19, 1 BvR 2894/19 -, juris) ergibt sich nicht, dass durch den Anschluss eines Grundstücks an eine Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung die Erhebung eines (weiteren) Herstellungsbeitrages wegen eines fehlenden Vorteils von vornherein ausgeschlossen ist, falls das Grundstück später an eine (neue) Einrichtung eines anderen Trägers angeschlossen wird oder eine solche Anschlussmöglichkeit erhält.

    In diesem Beschluss verweist das Bundesverfassungsgericht auf seinen Beschluss vom 12. November 2015 (- 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 -), wonach der Wechsel eines Aufgabenträgers nicht dazu führe, dass sich die Beschwerdeführerin nicht mehr auf hypothetische Festsetzungsverjährung berufen könne; bei einem Beitritt einer Gemeinde zu einem Zweckverband oder der Gründung eines Zweckverbands durch mehrere Gemeinden gelte nichts anderes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 2022, a.a.O., Rdnr. 8, 17).

    Denn auch in diesem Beschluss hebt das Bundesverfassungsgericht maßgeblich auf das durch die hypothetische Verjährung - das heißt auf das durch die geltende Rechtslage - begründete Vertrauen ab (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 2022, a.a.O., Rdnr. 13, 15 f.).

    Die in dem Beschluss vom 12. April 2022 (a.a.O., Rdnr. 15, 17) enthaltene Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 2021 (…- 1 BvL 1/19 -, juris, Rdnr. 62) und die darin weiter enthaltene Feststellung (…a.a.O., Rdnr. 16), dass die Leistung der (früheren) Kommune, d.h. der Anschluss an die Wasser- und Abwasseranlage, sich durch das Aufgehen in ein größeres Verbandsgebiet nicht verändert habe, beziehen sich ebenfalls auf den Eintritt der (hypothetischen) Festsetzungsverjährung.

    Das Bundesverfassungsgericht verweist sogar in dem Beschluss vom 12. April 2022 (a.a.O., Rdnr. 10) auf die in dem vorliegenden Verfahren ergangene Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2021 (…- 9 C 10.20 -, Rdnr. 16 ff.), in der das Bundesverwaltungsgericht gerade die Erhebung von Herstellungsbeiträgen durch einen neuen Aufgabenträger bundesrechtlich im Grundsatz nicht beanstandet und nur auf eine mögliche Festsetzungsverjährung des Beitragsanspruchs des vorherigen Aufgabenträgers abgestellt hat.

    Rn. 53 Ob sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2022 (- 1 BvR 798/19 -, juris, Rdnr. 15, 16) trotz des darin enthaltenen Verweises auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2021 ergibt, dass bei einer eingetretenen Festsetzungsverjährung des Beitragsanspruchs des ersten Trägers der nachfolgende Träger auch nicht für die allein von ihm erbrachten Aufwendungen innerhalb der Festsetzungshöchstfrist einen Herstellungsbeitragsanspruch geltend machen darf, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17

    Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22
    Rn. 14 Auf die vom Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassene Berufung hat der erkennende Senat mit Urteil vom 20. August 2019 (- 4 L 134/17 ) das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen.

    Rn. 35 Ihre Auffassung, es gehe in Sachsen-Anhalt bei der Feststellung eines Vorteils darum, ob das Grundstück von der Errichtung dieser konkreten Einrichtungen anhand einer zeitlich historischen Vergleichsbetrachtung tatsächlich wirtschaftlich (neu) profitiere und für den Eigentümer müsse eine Verbesserung der Erschließungssituation erkennbar sein, entspricht - wie der Senat schon in dem Urteil vom 20. August 2019 (- 4 L 134/17 -, juris, Rdnr. 36 ) im Einzelnen dargelegt hat - nicht dem konkret "einrichtungsbezogenen" Vorteilsbegriff des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA.

    Zur Begründung wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 20. August 2019 (a.a.O., Rdnr. 52) Bezug genommen.

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22
    In diesem Beschluss verweist das Bundesverfassungsgericht auf seinen Beschluss vom 12. November 2015 (- 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 -), wonach der Wechsel eines Aufgabenträgers nicht dazu führe, dass sich die Beschwerdeführerin nicht mehr auf hypothetische Festsetzungsverjährung berufen könne; bei einem Beitritt einer Gemeinde zu einem Zweckverband oder der Gründung eines Zweckverbands durch mehrere Gemeinden gelte nichts anderes (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. April 2022, a.a.O., Rdnr. 8, 17).

    Danach beruht das schutzwürdige Vertrauen, das auch nicht durch einen Wechsel des Aufgabenträgers verloren geht, darauf, dass der Beitragsschuldner nach dem geltenden Recht nicht mehr mit einer Heranziehung zu rechnen braucht, weil die Beitragsschuld nach der Rechtslage entweder durch Festsetzungsverjährung erloschen ist oder nicht mehr zur Entstehung gebracht werden kann, weil sie in der juristischen Sekunde ihres Entstehens wegen Festsetzungsverjährung erlischt (sog. hypothetische Festsetzungsverjährung; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015, a.a.O., Rdnr. 62-64).

    Letzteres war im Land Brandenburg, zu dem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen ist, der Fall, weil es dort für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht nach der maßgeblichen Rechtslage unerheblich war, ob die (erste) Satzung wirksam war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015, a.a.O., Rdnr. 45).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 101/16

    Gesamtnichtigkeit einer Beitragssatzung, wenn der festgesetzte Beitragssatz den …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22
    Die Regelung wird auch nicht durch Praktikabilitätsgesichtspunkte gerechtfertigt, da mit ihr gegenüber einer nach Vorteilsgesichtspunkten zulässigen "kaufmännischen" Rundungsregelung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 4 L 34/11 -, juris, Rdnr. 16 , Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 385/08 -, juris, Rdnr. 35 …und Beschluss vom 16. Januar 2009 - 4 M 430/08 -, juris, Rdnr. 14) oder einer ebenfalls zulässigen Abrundungsregelung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 M 238/16 - VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, juris;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1914; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, juris, Rdnr. 75 ) keine Verwaltungsvereinfachung verbunden ist.

    Zum einen dürfte es sich dabei aber um eine äußerst geringe Zahl von Fällen handeln, zum anderen können auch mit einer Mindestregelung Fälle erfasst werden, in denen trotz einer nicht zur abwasserrelevanten Nutzung geeigneten Bebauung ein Vollgeschoss festgesetzt wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, juris, Rdnr. 75 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - 4 L 34/11

    Zur Bildung von Abrechnungseinheiten im wiederkehrenden …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22
    Eine solche generelle Aufrundungsregelung ist - jedenfalls für Grundstücke in anderen als Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten gelegenen Gebieten - mit dem Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 KAG LSA und dem Gleichheitsgebot nicht vereinbar (vgl. VG Cottbus…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 6 K 423/17 -, juris, Rdnr. 53, m.w.N.;… Urteil vom 18. November 2014 - 6 K 1220/12 -, juris, Rdnr. 59;… Urteil vom 3. März 2011 - 6 K 351/09 -, juris, Rdnr. 44ff.;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1914; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 4 L 34/11 -, juris, Rdnr. 16 ; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 12. August 2003 - 9 LA 36/03 -, juris, Rdnr. 2; VG Weimar…, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 7 E 66/16 We -, juris, Rdnr. 22ff.;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1039a; a.M.: VG Halle…, Urteil vom 18. Dezember 2009 - 4 A 308/07 -, juris, Rdnr. 32 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979 - 4 C 61-68 und 80-84.75 -, BVerwGE 57, 240, 248 f.;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 456a).

    Die Regelung wird auch nicht durch Praktikabilitätsgesichtspunkte gerechtfertigt, da mit ihr gegenüber einer nach Vorteilsgesichtspunkten zulässigen "kaufmännischen" Rundungsregelung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 4 L 34/11 -, juris, Rdnr. 16 , Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 385/08 -, juris, Rdnr. 35 …und Beschluss vom 16. Januar 2009 - 4 M 430/08 -, juris, Rdnr. 14) oder einer ebenfalls zulässigen Abrundungsregelung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 M 238/16 - VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, juris;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1914; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, juris, Rdnr. 75 ) keine Verwaltungsvereinfachung verbunden ist.

  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22
    Die in dem Beschluss vom 12. April 2022 (…a.a.O., Rdnr. 15, 17) enthaltene Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 2021 (- 1 BvL 1/19 -, juris, Rdnr. 62) und die darin weiter enthaltene Feststellung (…a.a.O., Rdnr. 16), dass die Leistung der (früheren) Kommune, d.h. der Anschluss an die Wasser- und Abwasseranlage, sich durch das Aufgehen in ein größeres Verbandsgebiet nicht verändert habe, beziehen sich ebenfalls auf den Eintritt der (hypothetischen) Festsetzungsverjährung.

    Rn. 33 Soweit die Prozessbevollmächtigte der Klägerin in der mündlichen Verhandlung dargelegt hat, der vom Senat in dem Urteil vom 20. August 2019 verwendete Begriff des "verständigen Grundstückseigentümers" (…a.a.O., Rdnr. 34) stehe nicht mit dem vom Bundesverfassungsgericht verwendeten Begriff des "objektiven Empfängerhorizonts" (vgl. Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 -, juris, Rdnr. 69) in Übereinstimmung, verkennt sie, dass es dabei jeweils um einen unterschiedlichen Regelungsrahmen geht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03

    Herstellung, Investitionen, Abwasserbeseitigung, Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22
    Ausdrücklich spreche das Oberverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 4. Dezember 2000 (- 1 L 226/03 -) von einer "grundstücksbezogenen Betrachtungsweise".

    Rn. 37 Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt unterstrich in der von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 4. Dezember 2003 (- 1 L 226/03 -, juris, Rdnr. 20) mit dem Begriff "grundstücksbezogene Betrachtungsweise" lediglich seine Feststellung, dass mit einer Umbindung des vorhandenen Anschlusses an eine neu errichtete Gruppenkläranlage erstmalig eine öffentliche Einrichtung hergestellt wurde.

  • BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 10.20

    Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22
    Mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (- 9 C 10.20 -) hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats wegen einer Verletzung des bundesverfassungsrechtlichen Grundsatzes des Vertrauensschutzes und des Gleichheitssatzes aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Das Bundesverfassungsgericht verweist sogar in dem Beschluss vom 12. April 2022 (…a.a.O., Rdnr. 10) auf die in dem vorliegenden Verfahren ergangene Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2021 (- 9 C 10.20 -, Rdnr. 16 ff.), in der das Bundesverwaltungsgericht gerade die Erhebung von Herstellungsbeiträgen durch einen neuen Aufgabenträger bundesrechtlich im Grundsatz nicht beanstandet und nur auf eine mögliche Festsetzungsverjährung des Beitragsanspruchs des vorherigen Aufgabenträgers abgestellt hat.

  • BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 2.18

    Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22
    Rn. 43 Dass es von vornherein keinen Anwendungsbereich für § 4 Abs. 4 Nr. 2 AS 03 gab und die aufgezeigte Maßstabslücke ausnahmsweise unbeachtlich war, weil es im ehemaligen Beitragsgebiet der Stadt A-Stadt weder einen betreffenden Anwendungsfall gab noch dessen Entstehen auf Grund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten war (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 -, juris, Rdnr. 16, m.w.N. zum Grundsatz der konkreten Vollständigkeit; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 -, juris, Rdnr. 75 ), ist weder ersichtlich noch von der Klägerin substanziiert geltend gemacht worden.
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22
    Rn. 45 Soweit das Bundesverwaltungsgericht für das Erschließungsbeitragsrecht eine Regelung gebilligt hat, die einen Umrechnungsfaktor von 2, 8 und eine Aufrundung auf volle Zahlen vorgesehen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979 - 4 C 61 - 68 und 80 - 84.75 -, juris; vgl. auch die sich auf Baumassen beziehenden Urteile vom 19. Februar 1982 - 8 C 27.81 -, juris und vom 19. März 1982 - 8 C 35.81 u.a. -, juris), betraf dies Industriegrundstücke.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2008 - 4 L 181/07

    Zum Grundgebührenmaßstab bei unbewohnten Wohngrundstücken

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses; …

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art …

  • BVerwG, 11.11.2011 - 9 B 41.11

    Abfallentsorgung; verbrauchsunabhängige Abfallgrundgebühr; Grundsatz der …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18

    Festsetzung eines Herstellungsbeitrages bei einem gemeinsamen …

  • VG Cottbus, 18.11.2014 - 6 K 1220/12

    Wasseranschlussbeitrag

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2003 - 9 LA 36/03

    Vollgeschossmaßstab im Beitragsrecht

  • BVerwG, 24.09.2009 - 9 BN 1.09

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Betroffenheit der Grundsätze und …

  • VG Cottbus, 09.05.2019 - 6 K 423/17

    Schmutzwasserbeitrag

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 4 M 430/08

    Zur Erhebung eines Herstellungsbeitrages für die Schmutzwasserbeseitigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08

    Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbesondere …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 L 117/07

    Gestaltungsspielraum bei der Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzepts durch …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2022 - 4 K 127/21

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Erhebung allgemeiner Herstellungsbeiträge …

  • VG Cottbus, 03.03.2011 - 6 K 351/09

    Beitragsmaßstab bei der Heranziehung zum Schmutzwasserbeitrag

  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 35.81

    Wirksamkeit des Verteilungsmaßstabs einer Erschließungsbeitragssatzung - …

  • VG Cottbus, 10.04.2014 - 6 K 370/13

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 19.03.2021 - 6 K 326/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Weimar, 03.05.2016 - 7 E 66/16
  • VG Magdeburg, 15.12.2011 - 9 A 272/10

    Satzung; Anschlussbeiträge; Nacherhebung; Bestimmtheitsanforderungen

  • VG Halle, 18.12.2009 - 4 A 308/07
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2004 - 1 M 62/04
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2023 - 5 S 1024/22

    Bemessung von Sondernutzungsgebühren für die Einrichtung einer Baustelle auf …

    Auch steht außer Frage, dass die SNGS Juni 2016 eine sinnvolle und vollständige Regelung darstellt, wenn die höheren Gebührensätze erst für die Zeit ab ihrer öffentlichen Bekanntmachung gelten (vgl. zu diesen Kriterien für die Teilnichtigkeit einer Satzung (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.9.2022 - 4 L 25/22 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2024 - 4 L 254/23

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages nach dem Ablauf der in § 13b Satz 1, § 18 …

    Rn. 49 Nicht beantwortet werden muss in diesem Zusammenhang die vom Verwaltungsgericht für klärungsbedürftig gehaltene Frage, ob der Einhaltung der Ausschlussfrist gemäß § 13b Satz 1, § 18 Abs. 2 KAG LSA entgegensteht, dass die sachliche Beitragspflicht vorliegend erst mit Erlass der Beitragssatzung vom 16. Mai 2019 und damit nach Ablauf der Frist des § 18 Abs. 2 KAG LSA entstanden ist (…vgl. hierzu bejahend VG Magdeburg, Urteile vom 5. Dezember 2018 - 9 A 301/17 -, juris Rn. 30 , …und vom 28. März 2019 - 8 A 25/18 -, juris Rn. 48 ; a.A. VG Halle…, Urteil vom 9. November 2022 - 4 A 197/21 -, juris Rn. 33 ; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2022 - 4 L 25/22 -, juris Rn. 61 ).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 513/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der …

    Durch den Verweis in § 13b Satz 2 KAG auf u.a. § 171 Abs. 3a Sätze 1 und 2 AO hat der Gesetzgeber vielmehr deutlich gemacht, dass im Falle der Anfechtung eines vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist erlassenen Bescheids bis zu dessen Bestandskraft Rechtsmängel beseitigt werden können und ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig werden kann (vgl. VG Halle, Urteil vom 09. November 2022, 4 A 197/21 , juris; offenlassend OVG LSA, Urteil vom 20. September 2022 - 4 L 25/22 - Juris Rn. 61 , Urteil vom 17. Mai 2022 - 4 K 127/21 - Juris Rn. 35 …und Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - Juris Rn. 67 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2026 - 4 L 51/25

    Zur verfassungskonformen Auslegung des Verweises in den §§ 13b Satz 2, 13 Abs. 1 …

    Rn. 55 (f) Dass die als Rechtsgrundlage dienende BS-N 2020 erst nach dem gem. den §§ 13b Satz 1, 18 Abs. 2 KAG LSA maßgebenden Zeitpunkt erlassen worden ist, ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats unschädlich, da jedenfalls die sachliche Beitragspflicht auf Grund der Rückwirkung der Satzung vor diesem Zeitpunkt entstanden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris, Rdnr. 61 , m.w.N.; Urteil vom 20. September 2022 - 4 L 25/22 -, juris, Rdnr. 61 ).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 514/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der …

    Durch den Verweis in § 13b Satz 2 KAG auf u.a. § 171 Abs. 3a Sätze 1 und 2 AO hat der Gesetzgeber vielmehr deutlich gemacht, dass im Falle der Anfechtung eines vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist erlassenen Bescheids bis zu dessen Bestandskraft Rechtsmängel beseitigt werden können und ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig werden kann (vgl. VG Halle, Urteil vom 09. November 2022, 4 A 197/21 , juris; offenlassend OVG LSA, Urteil vom 20. September 2022 - 4 L 25/22 - Juris Rn. 61 , Urteil vom 17. Mai 2022 - 4 K 127/21 - Juris Rn. 35 …und Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - Juris Rn. 67 ).
  • VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21

    Abwasserbeseitigungsbeitrag: Heilung eines Beitragsbescheids nach Ablauf der …

    Durch den Verweis in § 13b Satz 2 KAG auf u.a. § 171 Abs. 3a Sätze 1 und 2 AO hat der Gesetzgeber vielmehr deutlich gemacht, dass im Falle der Anfechtung eines vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist erlassenen Bescheids bis zu dessen Bestandskraft Rechtsmängel beseitigt werden können und ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig werden kann (offenlassend OVG LSA, Urteil vom 20. September 2022 - 4 L 25/22 - Juris Rn. 61 , Urteil vom 17. Mai 2022 - 4 K 127/21 - Juris Rn. 35 …und Urteil vom 22. September 2020 - 4 L 96/18 - Juris Rn. 67 ).
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