Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2006 - 4 L 259/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
KAG LSA § 8
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostentragung für verstopfte Abwasserleitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zum Kostenerstattungsanspruch für die Reinigung eines Grundstücksanschlusses bei einer Verstopfung der Anschlussleitung
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zum Kostenerstattungsanspruch für die Reinigung eines Grundstücksanschlusses bei einer Verstopfung der Anschlussleitung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch einer abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft auf Aufwendungsersatz für nur dem Sonderinteresse des Grundstückseigentümers dienenden Maßnahmen; Zurechenbarkeit einer Verstopfung der Abwasseranschlussleitung zu einem Grundstück; Grundsatz der vorgenommenen ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 28.04.2005 - 3 A 4/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2006 - 4 L 259/05
Papierfundstellen
- BauR 2006, 1944 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 17.07.1997 - 5 UE 3780/96
Gemeindlicher Kostenerstattungsanspruch für Reparatur eines Wasserhausanschlusses …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2006 - 4 L 259/05
Nimmt man an, dass den Grundstückseigentümer die Kostenlast für notwendige Unterhaltungsarbeiten am Grundstücksanschluss schon dann trifft, wenn sich die Arbeiten - ohne dass ein Sonderinteresse des Eigentümers erforderlich ist - aus der Zweckbestimmung der öffentlichen Abwasserbeseitigung, der Benutzung oder einer zurechenbaren Veranlassung durch den Grundstückseigentümer ergeben (…so OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 143/96 -, zit. nach JURIS für einen allgemeinen Erstattungsanspruch; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17. März 2000 - 9 L 4271/99 -, NVwZ-RR 2000, 822;… Urt. v. 31. Mai 1990 a.a.O.; vgl. weiter VGH Hessen, Urt. v. 17. Juli 1997 - 5 UE 3780/96 -, KStZ 1998, 179, 180;… Rosenzweig/Freese, NKAG § 8 Rdnr. 22), kann ein Kostenersatzanspruch zwar ebenfalls entfallen, wenn diese Arbeiten auf einen der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zurechenbaren Umstand zurückzuführen sind.Allerdings muss dann auch feststehen, dass die Körperschaft insoweit verantwortlich ist (so VGH Hessen, Urt. v. 17. Juli 1997, a.a.O.;… noch enger Rosenzweig/Freese, NKAG § 8 Rdnr. 22).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1996 - 22 A 2467/93
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2006 - 4 L 259/05
Geht man - wie das Verwaltungsgericht - davon aus, dass § 8 KAG LSA i.V.m. der heranzuziehenden Satzungsregelung der Gemeinde einschränkend dahingehend auszulegen ist, dass ein Aufwendungsersatz nur für dem Sonderinteresse des Grundstückseigentümers dienende Maßnahmen gefordert werden kann, d.h. für Maßnahmen mit einer konkreten aktuellen Nützlichkeit für den Grundstückseigentümer (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17. Januar 1996 - 22 A 2467/93 -, KStZ 1997, 217;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. III, § 10 Rdnr. 30 ff.), so war ein solches Sonderinteresse vorliegend ohne weiteres gegeben.Darüber hinaus hatte der Kläger zu 2. unstreitig zumindest den Auftrag zu ersten Spülung gegeben, was als subjektive Bestimmung eines Sondervorteils angesehen wird (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17. Januar 1996, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.05.1990 - 9 L 93/89
Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde wegen Beschädigung der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2006 - 4 L 259/05
Ob die Grundstücksanschlussleitung Bestandteil der öffentlichen Einrichtung ist (vgl. dazu OVG Niedersachsen, Urt. v. 31. Mai 1990 - 9 L 93/89 -, NVwZ 1991, 81, 82), ist dabei nach der Regelung des § 8 Satz 2 KAG LSA unerheblich.Nimmt man an, dass den Grundstückseigentümer die Kostenlast für notwendige Unterhaltungsarbeiten am Grundstücksanschluss schon dann trifft, wenn sich die Arbeiten - ohne dass ein Sonderinteresse des Eigentümers erforderlich ist - aus der Zweckbestimmung der öffentlichen Abwasserbeseitigung, der Benutzung oder einer zurechenbaren Veranlassung durch den Grundstückseigentümer ergeben (…so OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 143/96 -, zit. nach JURIS für einen allgemeinen Erstattungsanspruch; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17. März 2000 - 9 L 4271/99 -, NVwZ-RR 2000, 822; Urt. v. 31. Mai 1990 a.a.O.;… vgl. weiter VGH Hessen, Urt. v. 17. Juli 1997 - 5 UE 3780/96 -, KStZ 1998, 179, 180;… Rosenzweig/Freese, NKAG § 8 Rdnr. 22), kann ein Kostenersatzanspruch zwar ebenfalls entfallen, wenn diese Arbeiten auf einen der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zurechenbaren Umstand zurückzuführen sind.
- OVG Niedersachsen, 17.03.2000 - 9 L 4271/99
Betriebsfertige Herstellung; Betriebsfertigkeit; Entstehung; Erstattungsanspruch; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2006 - 4 L 259/05
Nimmt man an, dass den Grundstückseigentümer die Kostenlast für notwendige Unterhaltungsarbeiten am Grundstücksanschluss schon dann trifft, wenn sich die Arbeiten - ohne dass ein Sonderinteresse des Eigentümers erforderlich ist - aus der Zweckbestimmung der öffentlichen Abwasserbeseitigung, der Benutzung oder einer zurechenbaren Veranlassung durch den Grundstückseigentümer ergeben (…so OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18. November 1997 - 2 L 143/96 -, zit. nach JURIS für einen allgemeinen Erstattungsanspruch; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17. März 2000 - 9 L 4271/99 -, NVwZ-RR 2000, 822;… Urt. v. 31. Mai 1990 a.a.O.;… vgl. weiter VGH Hessen, Urt. v. 17. Juli 1997 - 5 UE 3780/96 -, KStZ 1998, 179, 180;… Rosenzweig/Freese, NKAG § 8 Rdnr. 22), kann ein Kostenersatzanspruch zwar ebenfalls entfallen, wenn diese Arbeiten auf einen der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft zurechenbaren Umstand zurückzuführen sind.
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2025 - 4 L 60/24
Heranziehung zu Grundstücksanschlusskosten nach Errichtung eines neuen …
Rn. 25 2. Ob § 8 KAG-LSA - und der auf ihm beruhende § 15 Abs. 2 AAS 2015 - einschränkend dahingehend auszulegen ist, dass ein Kostenersatz nur für eine dem Sonderinteresse des Grundstückseigentümers dienende Maßnahme gefordert werden kann, hat der erkennende Senat noch nicht entschieden (offenlassend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 4 L 259/05 -, juris, Rn. 19, 22; Urteil vom 15. Juli 2014 - 4 L 213/13 -, S. 5 des Urteilsumdrucks, n. v.; Beschluss vom 19. September 2016 - 4 L 109/16 -, S. 3 f. des Beschlussumdrucks, n. v.).Rn. 34 b) Nimmt man hingegen an, dass der Erstattungsanspruch gemäß § 8 KAG-LSA keinen weiteren als den gesetzlich normierten Voraussetzungen unterliegt, insbesondere kein Sonderinteresse bzw. keinen Sondervorteil des Grundstückseigentümers im Sinne einer konkreten Nützlichkeit voraussetzt (so für das dortige Landesrecht OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 17. März 2000 - 9 L 4271/99 -, juris, Rn. 5;… Beschluss vom 22. Februar 2023 - 9 LB 23/21 -, juris, Rn. 42;… zustimmend Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1058c ), so trifft die Kostenlast für eine notwendige Veränderung des Grundstückanschlusses den Grundstückseigentümer bereits dann, wenn sich die Arbeiten aus der Zweckbestimmung der öffentlichen Abwasserbeseitigung, der Benutzung oder einer zurechenbaren Veranlassung durch den Grundstückseigentümer ergeben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 4 L 259/05 -, juris, Rn. 22).
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