Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 264/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
LSA-KAG § 5 Abs. 3 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LSA-KAG § 5 Abs. 3 S. 1
Zur Bemessung der Gebührensätze bei Großeinleitern: Benutzergruppen; Bewertungsspielraum; Einrichtung, einheitliche öffentliche; Gebührensatz; Globalkalkulation; Inanspruchnahmemöglichkeit; Kostenverursachung; Leistungsproportionalität; Vorteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Bemessung der Gebührensätze bei Großeinleitern
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Bemessung der Gebührensätze bei Großeinleitern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Abwassergebühren für die Inanspruchnahme einer zentralen Schmutzwasseranlage; Bemessung von Gebühren für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung nach dem Grundsatz der Leistungsproportionalität; Freiraum der Gemeinden in der ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.03.2006 - 9 A 348/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 264/06
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 9 LB 390/02
Inanspruchnahme eines Abwasserbeseitigungssystems durch eine Nachbargemeinde; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 264/06
Dessen Grenzen sind jedenfalls noch nicht überschritten, wenn unterschiedliche Vorteile in der Art und Weise der Abwasserbehandlung, die eine unterschiedliche Inanspruchnahmemöglichkeit der Entwässerungseinrichtung zur Folge haben, es rechtfertigen, auch bei einer einheitlichen Einrichtung vom Prinzip der umfassenden Globalberechnung mit einheitlicher Bemessungsregelung abzuweichen und einzelne Leistungsvorgänge einer gesonderten Abrechnung zu unterwerfen (HessVGH, Beschl. v. 17.05.1991 - 5 TH 2437/89 -, KStZ 1991, 235 ff.;… ThürOVG, Urt. v. 21.06.2006 - 4 N 574/98 -, KStZ 2006, 212 ff.;… vgl. auch VGH BW, Urt. v. 07.10.2004 - 2 S 2806/02 -, VBlBW 2005, 239 ff.;… a. A. NdsOVG, Urt. v. 25.10.1984 - 3 OVG C 6/79 - und Urt. v. 18.09.2003 - 9 LB 390/02 - NVwZ-RR 2004, 681 ff., wonach eine Bemessung der Gebühr auf der Grundlage der Zurechnung der Kosten einzelner Anlagenteile entsprechend der Kostenverursachung durch einzelne Benutzer rechtlich nicht mit der Tatsache zu vereinbaren sei, dass nur eine einheitlich öffentliche Einrichtung betrieben werde).Fraglich ist bereits, ob die von den Kommunen möglicherweise erzielten Abschreibungserlöse nicht sofort für Abwasserbeseitigungszwecke verwendet worden sind (vgl. NdsOVG, Urt. v. 18.09.2003, a. a. O.), was die Erzielung eines - tatsächlichen oder fiktiven - Zinsvorteils zu Gunsten des Gebührenhaushalts ausschlösse.
Die "Investition der Beitragszahler in die Abwasserbeseitigung" (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 18.09.2003, a. a. O.) bleibt daher nach § 5 Abs. 2a Satz 2 KAG-LSA von vornherein unberücksichtigt.
- BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 264/06
Der Beklagte ist rechtlich nicht gehindert, dem Umstand, dass die von der öffentlichen Einrichtung erbrachte Leistung von unterschiedlichen Benutzergruppen unterschiedlich intensiv genutzt wird, durch die Festsetzung entsprechend differenzierter Gebührensätze Rechnung zu tragen, auch wenn der Beklagte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nur eine einheitliche öffentliche Einrichtung zur zentralen Abwasserbeseitigung betreibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.04.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.04.2002 - BVerwG 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188) steht den Gemeinden auch bei der Entscheidung darüber, wie sie ihr Abwasserbeseitigungssystem finanzieren wollen, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Bewertungsspielraum zu.
- VGH Hessen, 17.05.1991 - 5 TH 2437/89
Zulässigkeit unterschiedlicher Gebührenerhebung bei verschiedenen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 264/06
Letztlich folgt dies aus dem Grundsatz der Leistungsproportionalität, wonach die Bemessung der Gebühren "unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Inanspruchnahme" (§ 5 Abs. 3 Satz 1 KAG-LSA) erfolgt (vgl. HessVGH, Beschl. v. 17.05.1991 - 5 TH 2437/89 -, KStZ 1991, 235 ff..).Dessen Grenzen sind jedenfalls noch nicht überschritten, wenn unterschiedliche Vorteile in der Art und Weise der Abwasserbehandlung, die eine unterschiedliche Inanspruchnahmemöglichkeit der Entwässerungseinrichtung zur Folge haben, es rechtfertigen, auch bei einer einheitlichen Einrichtung vom Prinzip der umfassenden Globalberechnung mit einheitlicher Bemessungsregelung abzuweichen und einzelne Leistungsvorgänge einer gesonderten Abrechnung zu unterwerfen (HessVGH, Beschl. v. 17.05.1991 - 5 TH 2437/89 -, KStZ 1991, 235 ff.;… ThürOVG, Urt. v. 21.06.2006 - 4 N 574/98 -, KStZ 2006, 212 ff.;… vgl. auch VGH BW, Urt. v. 07.10.2004 - 2 S 2806/02 -, VBlBW 2005, 239 ff.;… a. A. NdsOVG, Urt. v. 25.10.1984 - 3 OVG C 6/79 - …und Urt. v. 18.09.2003 - 9 LB 390/02 - NVwZ-RR 2004, 681 ff., wonach eine Bemessung der Gebühr auf der Grundlage der Zurechnung der Kosten einzelner Anlagenteile entsprechend der Kostenverursachung durch einzelne Benutzer rechtlich nicht mit der Tatsache zu vereinbaren sei, dass nur eine einheitlich öffentliche Einrichtung betrieben werde).
- OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98
Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 264/06
Dessen Grenzen sind jedenfalls noch nicht überschritten, wenn unterschiedliche Vorteile in der Art und Weise der Abwasserbehandlung, die eine unterschiedliche Inanspruchnahmemöglichkeit der Entwässerungseinrichtung zur Folge haben, es rechtfertigen, auch bei einer einheitlichen Einrichtung vom Prinzip der umfassenden Globalberechnung mit einheitlicher Bemessungsregelung abzuweichen und einzelne Leistungsvorgänge einer gesonderten Abrechnung zu unterwerfen (HessVGH, Beschl. v. 17.05.1991 - 5 TH 2437/89 -, KStZ 1991, 235 ff.; ThürOVG, Urt. v. 21.06.2006 - 4 N 574/98 -, KStZ 2006, 212 ff.;… vgl. auch VGH BW, Urt. v. 07.10.2004 - 2 S 2806/02 -, VBlBW 2005, 239 ff.;… a. A. NdsOVG, Urt. v. 25.10.1984 - 3 OVG C 6/79 - …und Urt. v. 18.09.2003 - 9 LB 390/02 - NVwZ-RR 2004, 681 ff., wonach eine Bemessung der Gebühr auf der Grundlage der Zurechnung der Kosten einzelner Anlagenteile entsprechend der Kostenverursachung durch einzelne Benutzer rechtlich nicht mit der Tatsache zu vereinbaren sei, dass nur eine einheitlich öffentliche Einrichtung betrieben werde). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05
Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 264/06
Ihrer nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 27.07.2006 - 4 K 253/05 -) bestehenden Verpflichtung, spätestens im gerichtlichen Verfahren eine prüffähige Gebührenbedarfsberechnung, d. h. eine Veranschlagung bzw. Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und Maßstabseinheiten im Kalkulationsraum, vorzulegen und die zur Überprüfung dieser Berechnung notwendigen tatsächlichen Angaben zu machen, ist der Beklagte durch Vorlage der Nachkalkulation für das Jahr 2004 nachgekommen. - VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02
Bemessung der Abwassergebühr nach der Frischwassermenge
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 264/06
Dessen Grenzen sind jedenfalls noch nicht überschritten, wenn unterschiedliche Vorteile in der Art und Weise der Abwasserbehandlung, die eine unterschiedliche Inanspruchnahmemöglichkeit der Entwässerungseinrichtung zur Folge haben, es rechtfertigen, auch bei einer einheitlichen Einrichtung vom Prinzip der umfassenden Globalberechnung mit einheitlicher Bemessungsregelung abzuweichen und einzelne Leistungsvorgänge einer gesonderten Abrechnung zu unterwerfen (HessVGH, Beschl. v. 17.05.1991 - 5 TH 2437/89 -, KStZ 1991, 235 ff.;… ThürOVG, Urt. v. 21.06.2006 - 4 N 574/98 -, KStZ 2006, 212 ff.; vgl. auch VGH BW, Urt. v. 07.10.2004 - 2 S 2806/02 -, VBlBW 2005, 239 ff.;… a. A. NdsOVG, Urt. v. 25.10.1984 - 3 OVG C 6/79 - …und Urt. v. 18.09.2003 - 9 LB 390/02 - NVwZ-RR 2004, 681 ff., wonach eine Bemessung der Gebühr auf der Grundlage der Zurechnung der Kosten einzelner Anlagenteile entsprechend der Kostenverursachung durch einzelne Benutzer rechtlich nicht mit der Tatsache zu vereinbaren sei, dass nur eine einheitlich öffentliche Einrichtung betrieben werde).
- VG Schleswig, 11.11.2025 - 4 A 51/24
Festsetzung von Schmutzwasserbeseitigungsgebühren; Gewährung eines …
Die Frage der sogenannten Leistungsproportionalität stellt sich insbesondere dann, wenn eine gemeindliche Einrichtung verschiedene Leistungen erbringt, die nach einem einheitlichen Maßstab abgerechnet werden (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Juli 2007 - 4 L 264/06 - juris Rn. 30).Die mit der Gebühr abzugeltende Abwasserbeseitigung stellt sich hier mithin als eine nicht teilbare Leistung dar und unterscheidet sich auch von Fällen, in denen etwa ein Industriebetrieb unter Einsatz einer eigenen Pumpstation und einer eigenen Druckleitung sein Produktionsabwasser direkt in eine Kläranlage einleitet und diese erst ab der zweiten Reinigungsstufe (biologischer Teil) in Anspruch nimmt (vgl. zu einem solchen Fall: OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Juli 2007 - 4 L 264/06 - juris).
Selbst in einem solchen Fall hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg jedoch offen gelassen, ob die Gemeinde dem durch die Festsetzung entsprechend differenzierter Gebührensätze Rechnung tragen muss oder diese Entscheidung im Ermessen des Satzungsgebers steht (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Juli 2007 - 4 L 264/06 - juris Rn. 28).
- OVG Bremen, 17.12.2025 - 2 D 107/25
Rechtswidrige Erhöhung der Jahrmarktgebühren, 2 D 107/25, Urteil vom 17.12.2025 - …
Diesbezüglich - also z.B. für das Abfallgebührenrecht (…NdsOVG, Urt. v. 03.05.2021 - 9 KN 162/17, juris Rn. 113), für das Kanalbaubeitragsrecht (…NdsOVG, Urt. v. 12.11.1991 - 9 L 20/90, juris Rn. 20), für das Straßenausbaubeitragsrecht und für das Abwassergebührenrecht (…ThürOVG, Urt. v. 09.11.2021 - 4 KO 659/20, juris Rn. 61 f.) - ist anerkannt, dass es im gerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Organisationsermessen des Ortsgesetzgebers steht, festzulegen, ob zur Aufgabenwahrnehmung nur jeweils eine einheitliche kommunale öffentliche Einrichtung bestimmt ist, für die die Gebühren dann (jedenfalls grundsätzlich) auf Grundlage einer Gesamtkalkulation mit einheitlicher Bemessungsregelung bemessen werden können (vgl. z.B. OVG LSA, Urt. v. 05.07.2007 - 4 L 264/06, juris Rn. 28 f) oder ob er mehrere Einrichtungen ausgestaltet, mit der Folge, dass auch der Aufwand für die Beitragserhebung jeweils getrennt zu ermitteln ist (…vgl. NdsOVG, Urt. v. 03.05.2021 - 9 KN 162/17, juris Rn. 113). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2015 - 4 L 185/14
Unterschiedliche Benutzungsgebühren für eine einheitliche öffentliche Einrichtung
Rn. 33 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 05.07.2007 - 4 L 264/06 -, zit. nach JURIS) ist die gebührenerhebende Körperschaft zwar rechtlich nicht gehindert, dem Umstand, dass die von der öffentlichen Einrichtung erbrachte Leistung von unterschiedlichen Benutzergruppen unterschiedlich intensiv genutzt wird, durch die Festsetzung entsprechend differenzierter Gebührensätze Rechnung zu tragen, auch wenn in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nur eine einheitliche öffentliche Einrichtung betrieben wird. - VG Osnabrück, 09.08.2011 - 1 A 73/11
Vertragliches Entgelt für einen Großeinleiter neben Abwassergebühren für die …
Zwar ist eine Differenzierung der Gebührensätze, danach ob eine Benutzergruppe lediglich einen Anlagenteil (beispielsweise nur die Kläranlage, jedoch nicht die zentrale Kanalisation) oder die gesamte Anlage in Anspruch nimmt, grundsätzlich zulässig (…vgl. Nds. OVG, U. v. 18.09.2003, 9 LB 390/02, juris Rn. 21; OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 05.07.2007, 4 L 264/06, juris Rn. 28-30). - VG Magdeburg, 27.02.2020 - 9 A 180/18
Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit eines Bestattungsunternehmens durch die …
Denn ungeachtet der Frage, ob die Benutzung der Trauerhalle gebührenrechtlich zwingend gesondert betrachtet werden muss (vgl. zu sog. Einheits- und Sondergebühren Schulte/ Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: September 2019, § 6 Rn.209 ff.; dazu auch OVG LSA, U. v. 05.07.2007 - 4 L 264/06 -, juris, bei der Abwasserentsorgung), bleibt es der Beklagten unbenommen, die Nutzung der Trauerhalle zu anderen Zeiten anzubieten.
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Rechtsprechung
| VG Mainz, 23.06.2006 - 4 L 264/06 |
Verfahrensgang
- VG Mainz, 23.06.2006 - 4 L 264/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2006 - 7 B 10791/06
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