Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 279/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Anpassungspflicht gemäß § 35 AVBWasserV : Anpassungspflicht; Erneuerung; Hausanschluss; Veränderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Anpassungspflicht gemäß § 35 AVBWasserV
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarkeit von Vorschriften der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und einer auf § 8 Kommunalabgabengesetz Sachsen Anhalt (KAG LSA) beruhenden Satzungsbestimmung über den Kostenersatz bei der Erneuerung und Veränderung ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 27.03.2008 - 9 A 170/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 279/08
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 06.10.1989 - 8 C 52.87
Wasserversorgung - Anschlussleitung - Öffentliche Einrichtung - Unterhaltskosten …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 279/08
Die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KES widerspricht zwar § 10 Abs. 4 AVBWasserV, da die in ihr geregelten Unterhaltungs- und Erneuerungskosten der Anschlussleitung von den in § 10 Abs. 4 AVBWasserV geregelten Kosten nicht erfasst werden (BVerwG, Urt. v. 06.10.1989 - BVerwG 8 C 52.87 -, DVBl. 1990, 435 …und Urt. v. 06.10.1989 - BVerwG 8 C 2.88 -, KStZ 1990, 131, beide zit. nach juris).Der Widerspruch zieht jedoch nicht die Unwirksamkeit dieser Satzungsvorschrift nach sich; denn § 35 AVBWasserV nimmt - wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausführt - Satzungsvorschriften des hier in Rede stehenden Inhalts von der in ihm geregelten Anpassungspflicht, deren Verletzung die Unwirksamkeit einer entgegenstehenden Satzungsvorschrift zur Folge hätte (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - BVerwG 7 C 50.83 -, zit. nach juris, sowie Urteile vom 06.10.1989, a. a. O.), aus.
Der den Kostenersatz für die Unterhaltung und Erneuerung von Grundstücksanschlussleitungen regelnde § 3 Abs. 1 KES ist in diesem Sinne eine gemeinderechtliche Vorschrift zur Regelung des Abgabenrechts (vgl. zu vergleichbaren satzungsrechtlichen Vorschriften: BVerwG, Urteile vom 06.10.1989, a. a. O.;… VGH Hessen, Urt. v. 16.09.1987 - 5 UE 1176/87 -, zit. nach juris).
- BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 50.83
Wasserversorgung - Benutzungszwang - Wasserpreis
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 279/08
Der Widerspruch zieht jedoch nicht die Unwirksamkeit dieser Satzungsvorschrift nach sich; denn § 35 AVBWasserV nimmt - wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausführt - Satzungsvorschriften des hier in Rede stehenden Inhalts von der in ihm geregelten Anpassungspflicht, deren Verletzung die Unwirksamkeit einer entgegenstehenden Satzungsvorschrift zur Folge hätte (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - BVerwG 7 C 50.83 -, zit. nach juris, …sowie Urteile vom 06.10.1989, a. a. O.), aus. - VGH Hessen, 16.09.1987 - 5 UE 1176/87
Erstattungsfähige Kosten bei Reparatur einer Wasseranschlußleitung - hier: …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 279/08
Der den Kostenersatz für die Unterhaltung und Erneuerung von Grundstücksanschlussleitungen regelnde § 3 Abs. 1 KES ist in diesem Sinne eine gemeinderechtliche Vorschrift zur Regelung des Abgabenrechts (…vgl. zu vergleichbaren satzungsrechtlichen Vorschriften: BVerwG, Urteile vom 06.10.1989, a. a. O.; VGH Hessen, Urt. v. 16.09.1987 - 5 UE 1176/87 -, zit. nach juris).
- BVerwG, 06.10.1989 - 8 C 2.88
Wasserversorgungsanlage - Unterhaltung der Anschlussleitungen - Kostenerstattung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 279/08
Die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KES widerspricht zwar § 10 Abs. 4 AVBWasserV, da die in ihr geregelten Unterhaltungs- und Erneuerungskosten der Anschlussleitung von den in § 10 Abs. 4 AVBWasserV geregelten Kosten nicht erfasst werden (…BVerwG, Urt. v. 06.10.1989 - BVerwG 8 C 52.87 -, DVBl. 1990, 435 und Urt. v. 06.10.1989 - BVerwG 8 C 2.88 -, KStZ 1990, 131, beide zit. nach juris). - VGH Hessen, 24.10.1996 - 5 UZ 3507/96
Erstattung von Hausanschlußkosten - Abgrenzung von Reparatur, Erneuerung und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 279/08
Hierunter fallen alle Maßnahmen, die die technische Umgestaltung eines bestehenden Anschlusses zum Gegenstand haben, d. h. wenn Lage, Art und Dimensionierung des Anschlusses oder der Werkstoff geändert oder die Rohre an andere technische Gegebenheiten angepasst werden (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.08.1986 - 12 A 11/86 - VGH Hessen, Beschl. v. 24.10.1996 - 5 UZ 3507/96 -, beide zit. nach juris;… Dietzel, in : Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 10 Rdnr. 20). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1991 - 22 A 1240/90
Kommunale Abgaben; Wasserleitung; Grundstücksanschlußleitung; Erneuerung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 279/08
Diesen Ausführungen zur Auslegung des § 35 Abs. 1 2. Halbsatz AVBWasserV schließt sich der Senat vollumfänglich an (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.09.1991 - 22 A 1240/90 -, zit. nach juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 1 L 523/02
Ansehung der Ersetzung eines durch bestimmungsgemäßen Gebrauch abgenutzen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 279/08
Zwar dürfte von einer Erneuerung i. S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 KES in Übereinstimmung mit § 8 Satz 1 KAG LSA nur dann auszugehen sein, wenn ein nach bestimmungsgemäßem Gebrauch abgenutzter Anschluss durch einen neuen Anschluss gleicher Ausdehnung und gleicher Ausbauqualität unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts ersetzt wird (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 24.06.2003 - 1 L 523/02 -, zit. nach juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.1986 - 12 A 11/86
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 279/08
Hierunter fallen alle Maßnahmen, die die technische Umgestaltung eines bestehenden Anschlusses zum Gegenstand haben, d. h. wenn Lage, Art und Dimensionierung des Anschlusses oder der Werkstoff geändert oder die Rohre an andere technische Gegebenheiten angepasst werden (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.08.1986 - 12 A 11/86 - VGH Hessen, Beschl. v. 24.10.1996 - 5 UZ 3507/96 -, beide zit. nach juris;… Dietzel, in : Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 10 Rdnr. 20).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2025 - 12 B 12.25
Kostenerstattung für Arbeiten an Trinkwasserleitungen; Teilnichtigkeit der …
Das Merkmal der Veränderung umfasst alle Maßnahmen, die die technische Umgestaltung eines bestehenden Anschlusses zum Gegenstand haben - also etwa die Änderung von Lage, Art, Werkstoff oder Dimensionierung des Anschlusses oder die Anpassung der Rohre an andere technische Gegebenheiten - und die mit dem Funktionieren des Wasserversorgungssystems in Zusammenhang stehen und notwendig sind (OVG ST, Beschluss vom 2. September 2009 - 4 L 279/08 -, juris Rn. 12;… Kluge, in: Becker u.a., KAG [Juli 2024], § 10 Rn. 69).Unabhängig von der exakten Einordnung der Maßnahme stellt § 10 Abs. 1 KAG i.V.m. § 2 Abs. 1 KES TW 2012 keine divergierenden Anforderungen an die Kostenerstattungspflicht (OVG ST, Beschluss vom 2. September 2009 - 4 L 279/08 -, juris Rn. 12; HessVGH…, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 5 UZ 3507/96 -, juris Rn. 5;… Unkel, in: Driehaus, KommunalabgabenR [März 2025], § 10 KAG Rn. 25), so dass die nachfolgenden Maßstäbe auch gelten würden, wenn man eine "Erneuerung" oder "Unterhaltung" des Anschlusses nach § 2 Abs. 1 KES TW 2012 annehmen wollte.
Rn. 38 Eine Veränderung des Grundstücksanschlusses kann - unabhängig von seinem eigenen Sanierungsbedarf - gerechtfertigt sein, wenn der Anpassungsbedarf aus der - ihrerseits für das ordnungsgemäße Funktionieren der Wasserversorgung erforderlichen - Änderung der Hauptleitung resultiert (vgl. OVG ST, Beschluss vom 2. September 2009 - 4 L 279/08 -, juris Rn. 12; HessVGH…, Urteil vom 25. Februar 1993 - 5 UE 71/90 -, juris Rn. 21;… Urteil vom 27. April 1988 - 5 UE 174/86 -, juris Rn. 18;… Kluge, in: Becker u.a., KAG [Juli 2024], § 10 Rn. 69a, 72, 92).
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 6 A 11639/16
Grundstücksanschlusskosten: Austausch eines bleihaltigen Wasserrohres
Als technische Umgestaltung und damit ebenfalls nicht als Erneuerung ist der Austausch von technisch noch nicht verschlissenen Anlagen(teilen) anzusehen, die gesundheitlich bedenkliche Materialien enthalten, durch Rohre aus einem zulässigen Werkstoff (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 5 UZ 3507/96 -, NVwZ 1998, 428; OVG LSA, Beschluss vom 2. September 2009 - 4 L 279/08 -, KStZ 2009, 197). - VG Potsdam, 14.05.2019 - 8 K 819/16
Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten
Dies ist immer dann der Fall, wenn die Maßnahme mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Wasserversorgungssystems im Zusammenhang steht (vgl. zu diesem Kriterium: OVG Magdeburg, Beschluss vom 2. September 2009 - 4 L 279/08 - juris, Rn. 12;… Kluge, a. a. O., Stand August 2018, § 10 Rn. 69a).Diese Verpflichtung schließt es ein, den Anschluss einer veränderten Ausgestaltung der öffentlichen Einrichtung, zu der der Einrichtungsträger im Interesse des ordnungsgemäßen Funktionierens des Wasserversorgungssystems nach dem ihm zustehenden Ermessen berechtigt ist, anzupassen und die dadurch bedingten Kosten zu tragen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 2. September 2009, a. a. O., Rn. 12; OVG Lüneburg…, Urteil vom 4. April 2017 - 9 LB 102/15 -, juris, Rn. 22; VGH Kassel…, Urteil vom 27. April 1988 - 5 UE 174/86 -, juris, Rn. 18;… Kluge, a. a. O., Stand September 2017, § 10 Rn. 92).
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2025 - 4 L 60/24
Heranziehung zu Grundstücksanschlusskosten nach Errichtung eines neuen …
Eine Veränderung im Sinne dieser Regelungen liegt vor, wenn ein bestehender Anschluss technisch umgestaltet wird, das heißt wenn Lage, Art und Dimensionierung des Anschlusses oder der Werkstoff geändert wird oder die Rohre an andere technische Gegebenheiten angepasst werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 1 L 85/04 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 2. September 2009 - 4 L 279/08 -, juris, Rn. 12). - VG Cottbus, 11.01.2022 - 6 K 404/19 Die Erneuerung stellt damit regelmäßig eine Ersetzung der nicht mehr oder nicht mehr ohne Bedenken funktionstüchtigen (Anschluss-)Leitung oder eines wesentlichen Teils von ihr und der sonstigen wesentlichen Bestandteile des Anschlusses nach ihrer/seiner verschleißbedingten Abnutzung durch bestimmungsgemäße Nutzung durch einen neuen Anschluss gleicher Ausdehnung und - unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts - Ausbauqualität mit im Wesentlichen unverändertem Verlauf dar, um die bestimmungsgemäße Nutzung der Anschlussleitung bzw. des Anschlusses wiederherzustellen (vgl. VG Potsdam…, Urt. vom 13.11.2015 - 8 K 2294/12 -, juris;… Kluge, a.a.O., § 10 Rn. m.w.N.;… Rn. 66 ff.; zum dortigen Landesrecht OVG RP…, Urt. vom 29.6.2017 - 6 A 11639/16 -, KStZ 2017 S. 213; OVG LSA, Beschl. vom 2.9.2009 - 4 L 279/08 -, KStZ 2009 S. 197, 198;… Urt. vom 21.10.2004 - 1 L 85/04 und 1 L 83/04 -, juris;… Urt. vom 24.6.2003 - 1 L 523/02 -, juris; OVG NRW, Beschl. vom 27.2.2018 - 15 A 329/17 -, juris: Axialverschiebung bei einer Abwasserleitung;VG Minden…, Urt. vom 30.7.2008 - 11 K 696/08 -, juris).
- VG Cottbus, 08.02.2023 - 6 K 128/19 Die Erneuerung stellt damit regelmäßig eine Ersetzung der nicht mehr oder nicht mehr ohne Bedenken funktionstüchtigen (Anschluss-) Leitung oder eines wesentlichen Teils von ihr und der sonstigen wesentlichen Bestandteile des Anschlusses nach ihrer/seiner verschleißbedingten Abnutzung durch bestimmungsgemäße Nutzung durch einen neuen Anschluss gleicher Ausdehnung und - unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts - Ausbauqualität mit im Wesentlichen unverändertem Verlauf dar, um die bestimmungsgemäße Nutzung der Anschlussleitung bzw. des Anschlusses wiederherzustellen (vgl. VG Potsdam…, Urt. vom 13.11.2015 - 8 K 2294/12 -, juris;… Kluge in: Becker u.a., KAG Bbg, Komm., § 10 Rn. 66 ff. m.w.N.; zum dortigen Landesrecht OVG RP…, Urt. vom 29.6.2017 - 6 A 11639/16 -, KStZ 2017 S. 213; OVG LSA, Beschl. vom 2.9.2009 - 4 L 279/08 -, KStZ 2009 S. 197, 198;… Urt. vom 21.10.2004 - 1 L 85/04 und 1 L 83/04 -, juris;… Urt. vom 24.6.2003 - 1 L 523/02 -, juris; OVG NRW, Beschl. vom 27.2.2018 - 15 A 329/17 -, juris: Axialverschiebung bei einer Abwasserleitung; VG Minden…, Urt. vom 30.7.2008 - 11 K 696/08 -, juris).
- VG Potsdam, 23.05.2025 - 8 K 2731/20 Eine solche Maßnahme erforderte - wie der Beklagte ebenfalls dargelegt hat - in der Folge eine Änderung des vorhandenen Hausanschlusses bzw. die Neuherstellung eines anderen Hausanschlusses an die neue Leitung und stellt insoweit eine kostenpflichtige Maßnahme dar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. September 2009 - 4 L 279/08 -, juris Rn. 12).
- VG Potsdam, 07.03.2024 - 8 K 3249/18 Eine solche Maßnahme erforderte in der Folge eine Anpassung des vorhandenen Grundstücksanschlusses an die neue Leitung und stellt insoweit eine kostenpflichtige Maßnahme dar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. September 2009 - 4 L 279/08 -, juris Rn. 12).
- VG Potsdam, 07.03.2024 - 8 K 3314/18 Eine solche Maßnahme erforderte in der Folge eine Umbindung des vorhandenen Grundstückanschlusses an die neue Leitung und stellt insoweit eine kostenpflichtige Veränderungsmaßnahme dar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. September 2009 - 4 L 279/08 -, juris Rn. 12).
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