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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - 4 L 348/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13330
OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - 4 L 348/06 (https://dejure.org/2008,13330)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.12.2008 - 4 L 348/06 (https://dejure.org/2008,13330)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 4 L 348/06 (https://dejure.org/2008,13330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-KAG § 6 Abs. 6 S. 1; ; LSA-KAG § 6 Abs. 6 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-KAG § 6 Abs. 6 S. 1; LSA-KAG § 6 Abs. 6 S. 2
    Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des Leitungsrechts: Anschlussmöglichkeit; Baulast; Beitragspflicht; Eintragung; Entwässerungseinrichtung; Grunddienstbarkeit; Hauptsammler; Inanspruchnahmemöglichkeit; Leitungsrecht; Rechtssicherheit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des Leitungsrechts

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des Leitungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines dem Grundstück durch den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung vermittelter, die Erhebung des Beitrages rechtfertigender Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 1 Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt (KAG LSA)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 1 M 253/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - 4 L 348/06
    Ein dem Grundstück durch den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung vermittelter, die Erhebung des Beitrages rechtfertigender Vorteil i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA liegt, wie der Beklagte selbst einräumt, nur vor, wenn die Anschlussmöglichkeit tatsächlich und rechtlich dauerhaft gesichert ist (OVG LSA, Beschl. v. 30.06.2003 - 1 M 253/02 - Beschl. v. 28.02.2008 - 4 L 462/06 -).

    Bietet der Entsorgungspflichtige, wie vorliegend, einen Anschluss an einen Hauptsammler, der in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße verläuft und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Beklagten gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (OVG LSA, Beschl. v. 30.06.2003, a. a. O.;… NdsOVG, Beschl. v. 13.07.1995 - 9 M 1462/95 - vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 28.02.2008, a. a. O.;… Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, § 8 Rdnr. 1050a m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2008 - 4 L 462/06
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - 4 L 348/06
    Ein dem Grundstück durch den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung vermittelter, die Erhebung des Beitrages rechtfertigender Vorteil i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA liegt, wie der Beklagte selbst einräumt, nur vor, wenn die Anschlussmöglichkeit tatsächlich und rechtlich dauerhaft gesichert ist (OVG LSA, Beschl. v. 30.06.2003 - 1 M 253/02 - Beschl. v. 28.02.2008 - 4 L 462/06 -).

    Bietet der Entsorgungspflichtige, wie vorliegend, einen Anschluss an einen Hauptsammler, der in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße verläuft und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Beklagten gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (…OVG LSA, Beschl. v. 30.06.2003, a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 13.07.1995 - 9 M 1462/95 - vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 28.02.2008, a. a. O.;… Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, § 8 Rdnr. 1050a m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1995 - 9 M 1462/95
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - 4 L 348/06
    Bietet der Entsorgungspflichtige, wie vorliegend, einen Anschluss an einen Hauptsammler, der in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße verläuft und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Beklagten gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (…OVG LSA, Beschl. v. 30.06.2003, a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 13.07.1995 - 9 M 1462/95 - vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 28.02.2008, a. a. O.;… Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, § 8 Rdnr. 1050a m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19

    Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch …

    Rn. 16 durch Eintragung einer Baulast oder einer Grunddienstbarkeit zugunsten des Entsorgungspflichtigen gesichert ist (stRspr des Senats; vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 -, juris, Rn. 4, m.w.N.).

    Bietet der Entsorgungspflichtige einen Anschluss an einen Hauptsammler, der (teilweise) über Grundstücke verläuft, die im Eigentum eines Dritten stehen, und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Entsorgungspflichtigen gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 28. Februar 2008 - 4 L 462/06 -, juris, Rn. 4; vom 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 -, juris, Rn. 4;… so auch bereits Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 M 253/02 -, juris, Rn. 3 f.;… siehe ferner Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a ).

  • VG Magdeburg, 27.09.2012 - 9 A 105/11

    Kommunalabgaben: Schmutzwasseranschlussbeiträge; dingliche Sicherung

    Rn. 14 Ein dem Grundstück durch den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung vermittelnder, die Erhebung des Beitrages rechtfertigender Vorteil i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA liegt nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt nur dann vor, wenn der Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit tatsächlich und rechtlich dauerhaft gesichert ist (vgl. nur: OVG LSA, B. v. 20.07.2009, 4 L 66/09 mit Verweis auf Beschl. v. 02.12.2008, 4 L 348/06; beide juris).

    Bietet der Entsorgungspflichtige, wie vorliegend, einen Anschluss an einen Hauptsammler, der in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße verläuft und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Beklagten gesichert ist, so fehlt es - noch - an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (so ausdrücklich: OVG LSA, B. v. 02.12.2008, 4 L 348/06 mit Verweis auf B. v. 30.06.2003, 1 M 253/02 und B. v. 28.02.2008, 4 L 462/06 und Niedersächsisches OVG, B. v. 13.07.1995, 9 M 1462/95 und Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rz. 1050 a m. w. N.; juris).

    Rn. 15 Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat sich - soweit bekannt - zuletzt in dem Beschluss vom 27.01.2012 ( 4 M 213/11 ; juris) mit den Entscheidungen des Senats vom 02.12.2008 (4 L 348/06; juris) und 28.02.2008 ( 4 L 464/08 {Notbestattung; gemeint: 4 L 464/06}; n. v.) auseinandergesetzt und erneut ausgeführt, dass, wenn der Hauptsammler in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße liegt bzw. der Hauptsammler auch nur teilweise über das Grundstück eines Dritten verläuft, keine dingliche Sicherung der Anschlussmöglichkeit besteht.

  • VG Halle, 15.02.2018 - 4 A 75/16

    Abwasserbeitrag entsteht erst mit der rechtlichen Sicherung des erschließenden …

    Bietet der Entsorgungspflichtige einen Anschluss an einen Hauptsammler, der (teilweise) über Grundstücke verläuft, die im Eigentum eines Dritten stehen, und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Entsorgungspflichtigen gesichert ist, so fehlt es an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 02. Dezember 2008, 4 L 348/06, Juris , m. w. N.).

     -6- ist, die Einrichtung zur Verfügung zu stellen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 02. Dezember 2008, 4 L 348/06, Juris).

  • VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung einer zentralen …

    Diese ist vielmehr erst dann gegeben, wenn der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert ist, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verläuft, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist ( OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.;… Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22 ; Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 4,6; Beschluss vom 28. Februar 2008, - 4 L 462/06-;… Beschluss vom 30. Juni 2003, - 1 M 253/02 - NdsOVG Beschluss vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 - vgl. auch Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a.).

    An dieser Rechtsprechung hält die Kammer - nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit - fest (so bereits OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 4 M 213/11

    Zu den Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des …

    Rn. 3 Zwar hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass ein Grundstück grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt ist, wenn der aus der Anschlussmöglichkeit resultierende Vorteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer sicher geboten wird (st. Rspr. d. Senats, vgl. OVG LSA, Beschl. v. 02.12.2008 - 4 L 348/06 - und Beschl. v. 20.07.2009 - 4 L 66/09 -, beide zit. nach JURIS).

    Rn. 5 Das Erfordernis einer zwingenden dinglichen Sicherung der Anschlussmöglichkeit ergibt sich schließlich nicht aus den Entscheidungen des Senats vom 2. Dezember 2008 (4 L 348/06) und 28. Februar 2008 (4 L 464/06); denn diesen Entscheidungen lag zugrunde, dass sich der Hauptsammler in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße befand (4 L 348/06) bzw. der Hauptsammler teilweise über das Grundstück eines Dritten verlief ( 4 L 464/08 ).

  • VG Halle, 04.04.2025 - 4 A 353/22

    Beitragserhebung für Herstellung einer Schmutzwasserbeseitigungsanlage und …

    Diese ist vielmehr erst dann gegeben, wenn der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert ist, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verläuft, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Dezember 2024 - 4 L 155/24 - juris; Beschluss vom 14. Oktober 2024 - 4 L 90/24 - juris;… Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.;… Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22; Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 4,6; Beschluss vom 28. Februar 2008, - 4 L 462/06-;… Beschluss vom 30. Juni 2003, - 1 M 253/02 - NdsOVG Beschluss vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 - vgl. auch Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a.).

    An dieser Rechtsprechung hält die Kammer - nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit - fest (so bereits OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 6).

  • VG Halle, 11.09.2018 - 4 A 142/16

    Erhebung von Schmutzwasserherstellungsbeiträgen; Änderung im Mitgliederbestand …

    Rn. 85 Das gilt schon deshalb, weil der Abwasserzweckverband {G.} die SBS 1998 mit § 18 Satz 2 SBS 2002 aufgehoben hatte und diese im Zeitpunkt des Eintritts der beitragsrechtlichen Vorteilslage, die auf den Tag der Eintragung des Leitungsrechts hinsichtlich des Schmutzwasserkanals in der Privatstraße ({AT.} als beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten des Abwasserzweckverbands {G.} datiert (vgl. dazu OVG LSA, Beschluss vom 02. Dezember 2008 - 4 L 348/06 - Juris Rn. 4), keine Geltung mehr beanspruchte.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei einem Hinterliegergrundstück, …

    Ein dem Grundstück durch den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung vermittelter, die Erhebung des Beitrages rechtfertigender Vorteil i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA liegt nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Sachsen-Anhalt nur vor, wenn der Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit tatsächlich und rechtlich dauerhaft gesichert ist (vgl. Beschl. v. 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19

    Dauerhaftigkeit des Vorteils i. S. d. § 6 KAG ST 1996

    Bietet der Entsorgungspflichtige einen Anschluss an einen Hauptsammler, der (teilweise) über Grundstücke verläuft, die im Eigentum eines Dritten stehen, und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Entsorgungspflichtigen gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 28. Februar 2008 - 4 L 462/06 -, juris, Rn. 4; vom 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 -, juris, Rn. 4;… so auch bereits Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 M 253/02 -, juris, Rn. 3 f.;… siehe ferner Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2024 - 4 L 90/24

    Abwasserbeiträge; dauerhafte Sicherung des Anschlusses

    Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass ein Grundstück grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt ist, wenn der aus der Anschlussmöglichkeit resultierende Vorteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer sicher geboten wird (st. Rspr. des Senats, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 - und vom 20. Juli 2009 - 4 L 66/09 -, beide juris), was bedeutet, dass der Hauptsammler durchgehend über Grundstücke verlaufen muss, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris, Rn. 50 ff.).
  • VG Magdeburg, 23.04.2013 - 9 A 204/11

    Anschlussbeitrag; Schmutzwasser

  • VG Halle, 27.08.2010 - 4 A 177/09

    Abwasserbeitrag für ein Grundstück - Erschließungsgebiet

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