Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 01.09.2000 - 4 L 406/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Untätigkeitsklage; Unterkunftskosten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 BSHG; § 3 Abs 1 RegSatzV; § 3 Abs 1 S 2 RegSatzV; § 3 Abs 1 S 3 RegSatzV; § 75 VwGO
Unterkunftskosten; Untätigkeitsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover - 15 A 5134/98
- OVG Niedersachsen, 01.09.2000 - 4 L 406/00
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 6.98
Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe;; Sozialhilfe, Übernahme von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2000 - 4 L 406/00
Weder aus der Entstehungsgeschichte des Reformgesetzes noch aus den vom Beklagten zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1998 (BVerwG 5 C 15.97, FEVS 49, 150 = DVBl. 1999, 454 = NJW 1999, 1127, u. BVerwG 5 C 6.98 = BVerwGE 107, 239 = FEVS 49, 145 = DVBl. 1999, 460 = NDV-RD 1999, 30 = info also 1999, 31 = NJW 1999, 542) ist zu entnehmen, dass für "neue", also nach dem 1. August 1996 angemietete und bezogene Wohnungen die Verpflichtung des Trägers der Sozialhilfe zur Berücksichtigung höherer als angemessener Aufwendungen für die Unterkunft ausschließlich aus einer vorherigen Zustimmung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 2. Halbs. RegelsatzVO resultieren könnte (vgl. auch Urt. d. Sen. v. 28. Jan. 1998 - 4 L 4526/97 - info also 1998, 140 = Nds. RPfl. 1998, 163, das durch das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 6.98 - a. a. O., bestätigt worden ist). - BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 15.97
Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe, Übernahme bei Umzug in eine …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2000 - 4 L 406/00
Weder aus der Entstehungsgeschichte des Reformgesetzes noch aus den vom Beklagten zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1998 (BVerwG 5 C 15.97, FEVS 49, 150 = DVBl. 1999, 454 = NJW 1999, 1127, u. BVerwG 5 C 6.98 = BVerwGE 107, 239 = FEVS 49, 145 = DVBl. 1999, 460 = NDV-RD 1999, 30 = info also 1999, 31 = NJW 1999, 542) ist zu entnehmen, dass für "neue", also nach dem 1. August 1996 angemietete und bezogene Wohnungen die Verpflichtung des Trägers der Sozialhilfe zur Berücksichtigung höherer als angemessener Aufwendungen für die Unterkunft ausschließlich aus einer vorherigen Zustimmung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 2. Halbs. RegelsatzVO resultieren könnte (…vgl. auch Urt. d. Sen. v. 28. Jan. 1998 - 4 L 4526/97 - info also 1998, 140 = Nds. RPfl. 1998, 163, das durch das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 6.98 - a. a. O., bestätigt worden ist). - OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97
Sozialhilfe; Unterkunftskosten; Verhältnismäßigkeit des Mietzinses
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2000 - 4 L 406/00
Weder aus der Entstehungsgeschichte des Reformgesetzes noch aus den vom Beklagten zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1998 (BVerwG 5 C 15.97, FEVS 49, 150 = DVBl. 1999, 454 = NJW 1999, 1127, u. BVerwG 5 C 6.98 = BVerwGE 107, 239 = FEVS 49, 145 = DVBl. 1999, 460 = NDV-RD 1999, 30 = info also 1999, 31 = NJW 1999, 542) ist zu entnehmen, dass für "neue", also nach dem 1. August 1996 angemietete und bezogene Wohnungen die Verpflichtung des Trägers der Sozialhilfe zur Berücksichtigung höherer als angemessener Aufwendungen für die Unterkunft ausschließlich aus einer vorherigen Zustimmung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 2. Halbs. RegelsatzVO resultieren könnte (vgl. auch Urt. d. Sen. v. 28. Jan. 1998 - 4 L 4526/97 - info also 1998, 140 = Nds. RPfl. 1998, 163, das durch das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 6.98 - a. a. O., bestätigt worden ist).
- OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07
Übernahme von Betreuungskosten für eine Tagesmutter; Anspruch auf Übernahme der …
Hinzu kommt, dass das Verwaltungsgericht über eine auf die Gewährung von laufenden Leistungen der Sozialhilfe gerichtete Untätigkeitsklage entschieden hat, bei der sich nach der Rechtsprechung des Senats die gerichtliche Überprüfung auf den Zeitraum beschränkt, innerhalb dessen die Erhebung einer Untätigkeitsklage nach § 75 Satz 2 VwGO regelmäßig unzulässig ist und die Behörde deshalb nicht mit einer Klageerhebung zu rechnen brauchte (Senatsbeschl. v. 15.2.2007 - 4 LA 278/07 -, v. 2.7.2001 - 4 PA 2063/01 -, v. 1.9.2000 - 4 L 406/00 - und Senatsurt. v. 26.11.1997 - 4 L 3566/96 -).Für nachfolgende Zeiträume bedarf es wieder der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, wobei allerdings anzunehmen ist, dass sich der Träger der Sozialhilfe an dem rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens orientiert, solange die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse unverändert bleiben (Senatsbeschl. v. 1.9.2000 - 4 L 406/00 -).
- VG Hannover, 15.02.2006 - 9 A 118/05
Antrag auf Übernahme der Kosten für Arzneimittel und Praxisgebühr im Rahmen …
Für nachfolgende Zeiträume bedarf es wieder der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, wobei anzunehmen ist, dass sich der Träger der Sozialhilfe an dem rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens orientiert, solange die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse unverändert bleiben (Beschluss des Nds. OVG Lüneburg vom 01.09.2000 - 4 L 406/00). - VG Hannover, 26.09.2003 - 7 A 151/03
Übernahme des vollen vertraglich geschuldeten Pflegesatzes, auch wenn keine …
Für nachfolgende Zeiträume bedarf es wieder der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, wobei allerdings anzunehmen ist, dass sich ein Träger der Sozialhilfe an dem Ergebnis des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens jedenfalls dann orientiert, solange die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse unverändert geblieben sind (OVG Lüneburg, Beschl. v. 01.09.2000, - 4 L 406/00 -).
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