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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.01.2002 - 4 L 4201/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6518
OVG Niedersachsen, 16.01.2002 - 4 L 4201/00 (https://dejure.org/2002,6518)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.01.2002 - 4 L 4201/00 (https://dejure.org/2002,6518)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 4 L 4201/00 (https://dejure.org/2002,6518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schaffung einer Vollzeitstelle für Hilfesuchenden durch Sozialhilfeträger als Verstoß gegen BSHG § 111 Abs 1 S 1

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs 1 BSHG; § 111 Abs 1 S 1 BSHG
    Aufenthaltsort; Berechtigter; Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; Gewährung; Grundsatz; Hilfe zur Arbeit; Hilfeempfänger; Hilfesuchender; Interesse; Interessenwahrung; Interessenwahrungsgrundsatz; Kostenerstattung; Sozialhilfe; Sozialhilfeträger; Teilzeitbeschäftigung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 665 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.04.2000 - 5 B 39.00

    Anspruch auf Gewährung eines Einarbeitungszuschusses - Grundsätzliche Bedeutung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2002 - 4 L 4201/00
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 14. April 2000 entschieden, dass bei der Überprüfung des Ermessens bei Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialhilfeträgern maßgeblich auf die Verhältnisse am Aufenthaltsort des Hilfeempfängers, und damit auf die Verwaltungspraxis des Hilfe gewährenden Trägers abzustellen sei (BVerwG, Beschl. v. 14.04.2000 - 5 B 39/00 -, FEVS 52, 539 ff.).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2002 - 4 L 4201/00
    Diese Voraussetzungen sind dann nicht gegeben, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, ferner dann nicht, wenn sich die Frage nach dem Gesetzeswortlaut ohne weiteres eindeutig beantworten lässt (BVerwG, Beschl. v. 08.12.1985 - BVerwG 1 B 136.85 -, Buchholz 130, § 22, RuStAG, S. 2) oder sie in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgerichts oder des erkennenden Senats - geklärt ist.
  • OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 38/96

    Sozialhilferecht; Sozialhilferecht; Bagatellgrenze; Einigungsvertrag; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2002 - 4 L 4201/00
    Der kostenerstattungsberechtigte Sozialhilfeträger entscheidet über die Form der Hilfegewährung nach pflichtgemäßem Ermessen, und zwar unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der besonderen Situation des Hilfeempfängers (Thüring. OVG, Beschl. v. 12.09.2000 - 2 KO 38/96 -, DVBl. 2001, 588 (Leitsatz) - Gründe zitiert nach JURIS -).
  • LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 14/10

    Sozialhilfe - kein Kostenerstattungsanspruch gem § 111 Abs 1 S 1 BSHG - Anwendung …

    Es spricht zudem viel dafür, die Anforderungen an die Bestimmtheit und auch die Ermessensausübung durch den konkret leistungsgewährenden Träger vergleichsweise großzügig zu handhaben, wenn dieser in Kooperation mit dem Hilfeempfänger und vor dem Hintergrund der vor Ort maßgeblichen Verhältnisse und der daran angepassten Verwaltungspraxis um dessen Eingliederung in den Arbeitsmarkt bemüht ist (vgl. OVG Lüneburg, 16.01.2002 - 4 L 4201/00).

    Namentlich zur Förderung der Selbsthilfe müssen - wie bereits ausgeführt - dem jeweils zuständigen Träger gewisse Spielräume verbleiben, wie auch § 111 Abs. 1 S. 2 BSHG zeigt, der im Rahmen der Erstattung hinsichtlich der bei der Leistungsgewährung maßgeblichen Grundsätze auf die Verhältnisse beim erstattungsberechtigten Träger abstellt (vgl. hierzu nochmals OVG Lüneburg, 16.01.2002 - 4 L 4201/00 -, außerdem LSG HH, 03.12.2009 - L 4 SO 16/08).

  • VG Göttingen, 10.11.2004 - 2 A 410/03

    Arbeitsgelegenheit; Beschaffung des Lebensunterhalts; Bruttolohnkosten; Darlehen; …

    Er hat alle nach Lage des Einzelfalls zumutbaren und möglichen Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, um die erstattungsfähigen Kosten möglichst niedrig zu halten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.01.2002 - 4 L 4201/00 - FEVS 54, Seite 171).

    Nach § 18 oder nach § 19 BSHG geleistete Kosten sind Sozialhilfeleistungen, für die ohne weiteres § 107 BSHG gilt (vgl. OVG Lüneburg, Beschuss vom 16.01.2002 - 4 L 4201/00 - FEVS 4050, Seite 171; VGH Kassel…, Urteil vom 27.03.2003 - 2 E 2530/00 (1) - NDV-RD 2004, S. 112).

  • VG Kassel, 26.06.2007 - 7 E 2880/03
    Bei Verletzung des Interessenwahrungsgrundsatzes durch den kostenerstattungsberechtigten Sozialhilfeträger mindert sich dessen Anspruch oder entfällt sogar ganz (OVG Lüneburg, B. v. 16.01.2001 - 4 L 4201/00 - FEVS 54, S. 171 ff.;… Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. § 111 Rdn. 4, 8;… Mergler/Zink, BSHG, Komm., Teil II, Stand: März 2001, § 111 BSHG Rdn. 11 a.1;… Schoch in LPK-BSHG, 6. Aufl., § 111 Rdn. 11).

    Aus der zuletzt genannten Bestimmung folgt, dass der erstattungsberechtigte Sozialhilfeträger sein Ermessen anhand der in seinem Bereich herrschenden Gepflogenheiten, und damit auch anhand seiner individuellen Haushaltssituation, ausüben darf und dabei auf andere Gepflogenheiten der Ermessensausübung bzw. auch auf eine andere Haushaltslage im Bereich des erstattungspflichtigen Sozialhilfeträgers keine Rücksicht zu nehmen braucht (so ausdrücklich bezüglich einer Maßnahme der "Hilfe zur Arbeit" OVG Lüneburg v. 16.01.2001, a.a.O.;… vgl. auch BVerwG, B. v. 14.04.2000 - 5 B 39.00 - FEVS 52, S. 539 f.).

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