Rechtsprechung
| VG Köln, 03.04.2014 - 4 L 526/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 03.04.2014 - 4 L 526/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2014 - 15 B 499/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VG Köln, 03.04.2014 - 4 K 1161/14
Bürgerbegehren "Grundstücksverkäufe Roisdorf" ist unzulässig
Auszug aus VG Köln, 03.04.2014 - 4 L 526/14
Rn. 2 Wegen der Gründe zu Ziffer 1. des Beschlusses wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil vom gleichen Tage im Verfahren 4 K 1161/14 Bezug genommen.
- VG Köln, 03.04.2014 - 4 K 1161/14
Bürgerbegehren "Grundstücksverkäufe Roisdorf" ist unzulässig
Wegen der Örtlichkeit wird auf den Lageplan zur Flächenübersicht Bezug genommen, den die Beklagte dem Kläger zu 1. mit E-Mail vom 10. Juli 2013 übersandt hat (BA Heft 1, Bl. 44/45; vgl. auch Gerichtsakte 4 L 526/14, Bl. 194).Rn. 23 Die Kläger haben am 25. Februar 2014 Klage erhoben und am 18. März 2014 einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt (4 L 526/14).
Rn. 26 In dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (4 L 526/14), das die Kammer in der Sitzung vom 3. April 2014 ebenfalls mündlich verhandelt hat, beantragen die Kläger/Antragsteller,.
Rn. 30 In dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (4 L 526/14) beantragt die Beklagte/Antragsgegnerin,.
Rn. 33 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens 4 L 526/14 und die in diesen Verfahren jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.
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