Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 4 L 563/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
VwGO § 124
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unzulässiger Antrag auf Berufungszulassung mangels Rechtsschutzbedürfnisses; Erledigung des Zulassungsverfahrens durch Aufhebung des streitgegenständlichen Bescheides
Verfahrensgang
- VG Halle, 23.06.2004 - 5 A 166/03
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 4 L 563/04
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84
Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 4 L 563/04
Ein Antrag, mit dem die Berufungszulassung begehrt wird, obgleich sich eine Rechtsklärung im Berufungsverfahren deshalb nicht mehr herbeiführen lässt, weil sich dieses Verfahren erledigt hat, muss grundsätzlich wegen Fehlens des Rechtsschutzinteresses zurückgewiesen werden (vgl. zur Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG, Beschl. v. 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 67; BVerwG, Beschl. v. 17. Dezember 1993 - BVerwG 3 B 134.92 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103), es sei denn der Kläger hat ein schutzwürdiges Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO an der Fortsetzung des Verfahrens aufgezeigt (vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 7. Januar 1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371). - BVerwG, 17.12.1993 - 3 B 134.92
Gerichtliche Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 4 L 563/04
Ein Antrag, mit dem die Berufungszulassung begehrt wird, obgleich sich eine Rechtsklärung im Berufungsverfahren deshalb nicht mehr herbeiführen lässt, weil sich dieses Verfahren erledigt hat, muss grundsätzlich wegen Fehlens des Rechtsschutzinteresses zurückgewiesen werden (vgl. zur Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG, Beschl. v. 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 67; BVerwG, Beschl. v. 17. Dezember 1993 - BVerwG 3 B 134.92 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103), es sei denn der Kläger hat ein schutzwürdiges Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO an der Fortsetzung des Verfahrens aufgezeigt (vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 7. Januar 1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371). - VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97
Begründung eines Interesses an der Fortsetzung des erledigten Rechtsstreits im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 4 L 563/04
Ein Antrag, mit dem die Berufungszulassung begehrt wird, obgleich sich eine Rechtsklärung im Berufungsverfahren deshalb nicht mehr herbeiführen lässt, weil sich dieses Verfahren erledigt hat, muss grundsätzlich wegen Fehlens des Rechtsschutzinteresses zurückgewiesen werden (vgl. zur Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG, Beschl. v. 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 67; BVerwG, Beschl. v. 17. Dezember 1993 - BVerwG 3 B 134.92 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103), es sei denn der Kläger hat ein schutzwürdiges Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO an der Fortsetzung des Verfahrens aufgezeigt (vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 7. Januar 1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371). - VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97
Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Erledigung nach Erlaß der erstinstanzlichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 4 L 563/04
Unabhängig davon, dass der Kläger ein solches Interesse in seiner Zulassungsschrift schon nicht darlegt, besteht auch kein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse des Klägers daran, die Berufung allein zu dem Zweck durchzuführen, doch noch übereinstimmende Erledigungserklärungen herbeizuführen oder durch einen erfolgreichen Feststellungsantrag bei einseitiger Erledigungserklärung eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und damit eine für ihn günstigere Kostenentscheidung zu erreichen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 -, zitiert nach juris; OVG RP, Beschl. v. 7. November 1986 - 1 E 15/86 -, DVBl. 1987, 851). - OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1986 - 1 E 15/86
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 4 L 563/04
Unabhängig davon, dass der Kläger ein solches Interesse in seiner Zulassungsschrift schon nicht darlegt, besteht auch kein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse des Klägers daran, die Berufung allein zu dem Zweck durchzuführen, doch noch übereinstimmende Erledigungserklärungen herbeizuführen oder durch einen erfolgreichen Feststellungsantrag bei einseitiger Erledigungserklärung eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und damit eine für ihn günstigere Kostenentscheidung zu erreichen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 -, zitiert nach juris; OVG RP, Beschl. v. 7. November 1986 - 1 E 15/86 -, DVBl. 1987, 851).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 2 L 53/15
Antrag auf Zulassung der Berufung nach Erledigung der Hauptsache
Rn. 4 Erledigt sich der Rechtsstreit nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils und nach Stellung des Berufungszulassungsantrags, ist der Antrag grundsätzlich wegen Fehlens des Rechtsschutzinteresses als unzulässig zu verwerfen, da sich eine Rechtsklärung im Berufungsverfahren nicht mehr herbeiführen lässt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 12.04.2007 - 4 L 563/04 -, juris RdNr. 2).In der Regel kann das erforderliche Interesse an der Zulassung der Berufung nicht damit begründet werden, dass in dem zugelassenen Berufungsverfahren die Hauptsache für erledigt erklärt werden soll (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 25.07.1997 - 14 TZ 1391/97 -, juris RdNr. 8; OVG LSA, Beschl. v. 12.04.2007 - 4 L 563/04 -, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2007 - 4 L 121/07
Zur Zulassung der Berufung, wenn nach einem Bescheid über Abschlagszahlungen der …
Insoweit besteht eine Parallele zu der Situation eines erstinstanzlich unterlegenen Klägers, der trotz Erledigung des Rechtsstreits weiterhin die Zulassung der Berufung verfolgt (vgl. dazu OVG LSA, Beschl. v. 10. April 2007 - 4 L 563/04 -, zit. nach JURIS).Selbst wenn man davon ausgeht, der Beklagte wolle die Berufung allein zu dem Zweck durchführen, doch noch übereinstimmende Erledigungserklärungen herbeizuführen und damit möglicherweise eine für ihn günstigere Kostenentscheidung zu erreichen, bestünde darin jedenfalls kein schutzwürdiges Rechtsschutzinteresse (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 10. April 2007, a.a.O. zu einem klägerischen Zulassungsantrag).
- VGH Bayern, 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915
Erfolglose Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt
Unterbleibt eine solche (oder eine andere) verfahrensbeendende Erklärung, ist der Antrag auf Zulassung der Berufung bereits deshalb abzulehnen, weil der Rechtsmittelführer angesichts der eingetretenen Erledigung der Hauptsache kein anerkennenswertes Interesse an der Klärung der Rechtslage in einem Berufungsverfahren mehr besitzt (OVG SA vom 12.4.2007 Az. 4 L 563/04 RdNr. 2;… Geiger, a.a.O.). - OVG Sachsen, 27.01.2012 - 5 A 157/10
Verfahrenskosten bei Fortführung eines Rechtsstreits zum Zweck der Herbeiführung …
Rn. 4 Soweit die Gegenmeinung - auf die offenbar die Beklagte abstellt - das Rechtsschutzbedürfnis und damit die Zulässigkeit des Antrags auf Berufungszulassung bei Eintritt einer Hauptsacheerledigung verneint, wenn das Verfahren allein zwecks Erledigungserklärung und Erreichens einer günstigeren Kostenverteilung als im erstinstanzlichen Urteil fortgeführt wird (so ohne nähere Begründung: OVG LSA, Beschl. v. 12. April 2007 - 4 L 563/04 -, juris Rn. 2), ist dem nicht zu folgen. - OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2010 - 2 L 94/09
Fortsetzungsfeststellung im Rahmen des Berufungsverfahrens; Dienstbereitschaft …
Dazu muss der Kläger im Berufungszulassungsverfahren ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO an der begehrten Feststellung darlegen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 17.08.2006 - 2 LA 1192/04 -, NVwZ-RR 2007, 67; OVG LSA, Beschl. v. 12.04.2007 - 4 L 563/04 -, Juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., Vorb § 124 RdNr. 43, m. w. Nachw.).
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