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Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 14.08.2018

Rechtsprechung
   VG Koblenz, 31.01.2018 - 4 L 6/18.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12693
VG Koblenz, 31.01.2018 - 4 L 6/18.KO (https://dejure.org/2018,12693)
VG Koblenz, Entscheidung vom 31.01.2018 - 4 L 6/18.KO (https://dejure.org/2018,12693)
VG Koblenz, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 4 L 6/18.KO (https://dejure.org/2018,12693)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV, § 47 Abs 2 FeV, § 7 Abs 1 FeV, Art 7 Abs 1 Buchst e EGRL 126/2006, Art 7 Abs 1 Buchst b EGRL 439/91
    Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Wohnsitznachweis in der Tschechischen Republik

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • VG Neustadt, 10.09.2014 - 3 L 767/14

    Tschechische Fahrerlaubnis wird Deutschem bei Verkehrskontrolle zum Verhängnis

    Auszug aus VG Koblenz, 31.01.2018 - 4 L 6/18
    Die tschechischen Behörden haben einen Wohnsitz mit "unknown" bezeichnet, was von dem Antragsgegner zutreffend dahin gedeutet wurde, dass ein solcher - mangels anderer Anhaltspunkte und substantiierten Vortrags des Antragstellers - nicht vorlag (vgl. auch zur Vereinbarkeit der hier anzuwendenden Regelungen des § 28 FeV mit Europarecht: VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 10. September 2014 - 3 L 767/14.NW - und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 10 B 10880/14.OVG -).
  • VG München, 07.05.2024 - M 19 K 22.3559

    Ablehnung der Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das …

    Beantwortet eine zuständige Behörde des Ausstellermitgliedstaates eine auf die Überprüfung der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses gerichtete Anfrage jedoch deutlich überwiegend mit der Bekundung von Unwissen ("unknown"), scheidet es nicht aus, darin eine unbestreitbare Information im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FEV zu sehen, die bei gleichzeitig beibehaltenem Wohnsitz im Inland auf einen fehlenden ordentlichen Wohnsitz des Betroffenen im Ausstellermitgliedstaat hinweist und es daher rechtfertigt, die Frage, ob ein solcher Wohnsitz tatsächlich bestand, aufgrund einer Gesamtschau zu beurteilen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 20.3.2018 - 12 ME 15/18 - juris LS; ähnlich VG Koblenz, B.v. 31.1.2018 - 4 L 6/18.KO - juris Rn. 6 mit Verweis u.a. auf OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 8.10.2014 - 10 B 10880/14).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 14.08.2018 - 4 L 6.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,95573
VG Berlin, 14.08.2018 - 4 L 6.18 (https://dejure.org/2018,95573)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.08.2018 - 4 L 6.18 (https://dejure.org/2018,95573)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. August 2018 - 4 L 6.18 (https://dejure.org/2018,95573)
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