Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2006 - 4 L 65/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
GO § 8 I Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Pflicht, sich an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Pflicht, sich an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung einer Gemeinde zum Anschluss eines Hauses an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser; Verbindung der dem Wohngebäude des Grundstückseigentümers dienenden Abwasserentsorgungsanlage mit dem Leitungsnetz des ...
Verfahrensgang
- VG Dessau, 14.12.2005 - 1 A 401/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2006 - 4 L 65/06
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VG Düsseldorf, 29.01.2003 - 1 L 269/03
Überlassung eines Exemplars von Beschlussunterlagen einer Sitzung der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2006 - 4 L 65/06
Eine Anschlussnahme an die öffentliche Abwasseranlage im Sinne des § 8 Satz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt - GO LSA - i. V. m. § 4 Abs. 1 WVS setzt nämlich notwendigerweise voraus, dass die dem Wohngebäude der Kläger dienende Abwasserentsorgungsanlage mit dem Leitungsnetz des Beklagten verbunden ist, weil nur so eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung des Grundstücks sichergestellt ist (so auch OVG LSA, Beschl. v. 13. Oktober 2003 - 1 L 269/03 - Beschl. v. 20. Dezember 2004 - 1 L 106/03 -).
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 1 S 3072/11
Tatsächliche Anschlussmöglichkeit für Hinterliegergrundstück an Wasserversorgung …
Abwasserbeseitigung], jeweils m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.03.1984 - 2 S 195/82 - BWGZ 1984, 277, zu einem Wasserversorgungsbeitrag; Urt. v. 26.03.1998 - 2 S 830/95 - ESVGH 49, 72 = BWGZ 1999, 479; Gössl, in: Gössl/Reif, KAG BW, § 32 Nr. 1.2 [Stand: Dezember 2008]; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 29.06.2006 - 4 L 65/06 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2016 - 9 B 24.14
Bestehen des Anschlusszwangs an die öffentliche Trinkwasserversorgung; Vermutung …
Sie erschöpft sich nicht allein in der Duldung der (bloßen) Herstellung eines Hausanschlusses im Sinne des § 10 Abs. 1 AVBWasserV; vielmehr umfasst sie auch die Pflicht zur technischen Verbindung des Hausanschlusses mit dem häuslichen Leitungsnetz (vgl. ähnlich zur öffentlichen zentralen Schmutzwasserentsorgung: OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 9 B 48.11 -, juris, Rdnr. 59;… Beschluss vom 26. November 2012 - OVG 9 S 71.12 -, juris, Rdnr. 9;… Beschluss vom 21. Januar 2010 - OVG 9 N 1.09 - juris, Rdnr. 6; OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 4 L 65/06 -, juris, Rdnr. 2) und die Pflicht zum Bestehenlassen des Hausanschlusses und seiner Verbindung mit dem häuslichen Leitungsnetz, ist also eine Dauerpflicht. - VG Hannover, 10.03.2026 - 1 A 333/23
Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlussanordnung; Beseitigungsanordnung; …
Dies ist der Fall, wenn die öffentliche Einrichtung zumindest bis an die Grundstücksgrenze herangeführt wird, sodass es allein von der Willensentscheidung des Anschlussnehmers abhängt, ob das Grundstück angeschlossen wird (ebd. mit Verweis auf OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29.06.2006 - 4 L 65/06 -, juris Rn. 3). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2010 - 2 O 22/10
Anschluss- und Benutzungszwang bei über privatem Grundbesitz verlaufenden Anlagen
Für die Ausübung des Anschlusszwangs reicht es vielmehr aus, wenn es eine Verbindungsleitung zu der öffentlichen Wasserver- bzw. Abwasserentsorgungsanlage, also dem Leitungsnetz des Beklagten, gibt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss v. 29. Juni 2006 - 4 L 65/06 -, zitiert nach juris Rn. 2 f.).
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