Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 26.08.1998 - 4 L 6757/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg - 12 A 3676/94
- OVG Niedersachsen, 26.08.1998 - 4 L 6757/96
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91
Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.1998 - 4 L 6757/96
Vielmehr war er gemäß § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG verpflichtet, bei der Vereinbarung der Entgelte (und bei der Übernahme von Heimkosten in "anderen Fällen" i.S.v. § 93 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz BSHG) die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu beachten (BVerwG, Urt. v. 20. Okt. 1994 - 5 C 28.91 -, BVerwGE 97, 53). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1994 - 24 A 3212/92
Kostenübernahmeerklärung; Sozialhilfeträger; Anspruchsgrundlage für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.1998 - 4 L 6757/96
Für das Verständnis der Kostenübernahmeerklärung des Beklagten als eine Schuldmitübernahme, also eine Verpflichtung des Beklagten unmittelbar gegenüber der Klägerin, spricht auch, daß Frau G., die seinerzeit der Heimpflege bedurfte und deshalb als Hilfesuchende - grundsätzlich allein - Anspruch auf Sozialhilfeleistungen gegen den Sozialhilfeträger hatte (OVG Münster, Urt. v. 8. Dez. 1994 - 24 A 3212/92 -, FEVS 46, 77), nur eine Durchschrift dieser Erklärung erhielt. - OVG Niedersachsen, 17.02.1998 - 4 L 1989/97
Rückforderung von Jugendhilfeleistungen vom; Aufrechnung; Bereicherung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.1998 - 4 L 6757/96
Im Hinblick auf den Gesamteindruck ist die Kostenübernahmeerklärung des Beklagten nach ihrem Wortlaut und ihrem Erklärungsinhalt aus der Sicht eines objektiven Dritten in der Lage der Klägerin unter Berücksichtigung der Personen des Erklärenden und der Erklärungsempfängerin (der Adressatin der Erklärung vom 8. Oktober 1984) dahin auszulegen, daß sich der Beklagte der Klägerin gegenüber zur Übernahme der für Frau G. entstehenden Heimkosten verpflichten wollte, also deren aus dem Pflegeheimvertrag vom 28. August 1984 resultierende Kostenschuld in sozialhilferechtlich zulässiger Höhe (mit-)übernehmen wollte (vgl. dazu Urt. d. Sen. v. 9. Sept. 1992 - 4 L 51/90 - u. Beschl. d. Sen. v. 17. Febr. 1998 - 4 L 1989/97 -, jeweils m. w. N.).
- VG Braunschweig, 06.11.2003 - 3 A 387/02
Interessen sozialhilferechtlicher Art; Kostenübernahme; Kostenübernahmeerklärung; …
"Zwar wird in Literatur und Rechtsprechung verbreitet vertreten, die Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung durch den Sozialhilfeträger gegenüber dem Heimträger stelle eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung dar, die als Schuldmitübernahme bzw. Schuldbeitritt zu einer gesamtschuldnerischen Haftung des Hilfeempfängers und des Sozialhilfeträgers führe (…vgl. Urt. d. erk. Kammer, a.a.O., m.w.N.;… Nds. OVG, Urt. v. 19.01.1999 - 4 L 5305/98 -, FEVS 51, 175; Nds. OVG, Urt. v. 26.08.1998 - 4 L 6757/96 -)."Ein Anspruch des Klägers auf Zahlung rückständigen Heimentgeltes ergibt sich insbesondere nicht unmittelbar aus § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG in der hier maßgeblichen, bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung vom 21.12.1993 ( BGBl. I S. 2374) bzw. vom 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) (vgl. Beschl. des erkennenden Senats vom 29.5.2002, -12 ME 431/02 -, n.v.; 4. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 26.8.1998, - 4 L 6757/96 -, n.v.;… OVG NW, Urt. v. 8.12.1994, - 24 A 3212/92 -, FEVS 46, 77-83).
Eine Einrichtung, die stationäre Hilfe auf der Grundlage von an die Hilfeempfänger gerichteten Bescheiden des Sozialhilfeträgers erbringt, kann keine Zahlungsansprüche aus Vereinbarungen i.S. des § 93 Abs. 2 BSHG zwischen den Beteiligten herleiten (vgl. 4. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 26.8.1998, a.a.O.).
- VG Braunschweig, 23.05.2002 - 3 A 73/01
Heimunterbringungskosten; Interessen sozialhilferechtlicher Art; …
Zwar wird in Literatur und Rechtsprechung verbreitet vertreten, die Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung durch den Sozialhilfeträger gegenüber dem Heimträger stelle eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung dar, die als Schuldmitübernahme bzw. Schuldbeitritt zu einer gesamtschuldnerischen Haftung des Hilfeempfängers und des Sozialhilfeträgers führe (…vgl. Urt. d. erk. Kammer, a.a.O., m.w.N.;… Nds. OVG, Urt. v. 19.01.1999 - 4 L 5305/98 -, FEVS 51, 175; Nds. OVG, Urt. v. 26.08.1998 - 4 L 6757/96 -). - VG Braunschweig, 13.12.2001 - 3 A 29/00
Eigenanteile; Kostenanerkenntnis; Kostenzusage; Kostenübernahmeerklärung
§ 93 Abs. 2 BSHG führt auch nicht i.V.m. der Pflegesatzvereinbarung zu einem Zahlungsanspruch des Heimträgers in der Höhe des vereinbarten Entgelts, bildet vielmehr die Grenze oder Bedingung unter denen der Sozialhilfeträger in Erfüllung des Anspruchs des Hilfeempfängers die Kosten übernehmen muss (Nds. OVG, E.v.26.08.1998 - 4 L 6757/96;… Schellhorn u.a., Rdnr. 25 zu § 93 ).
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