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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 24.04.2001 - 4 L 727/01.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,63670
VG Neustadt, 24.04.2001 - 4 L 727/01.NW (https://dejure.org/2001,63670)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24.04.2001 - 4 L 727/01.NW (https://dejure.org/2001,63670)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24. April 2001 - 4 L 727/01.NW (https://dejure.org/2001,63670)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Stuttgart, 28.07.2021 - 11 K 2322/21

    Im Außenbereich aktuell betriebenes illegales Bauvorhaben; Einstellung der …

    Rn. 47 a) Nach Auffassung des Einzelrichters stellt die Versiegelung einer Baustelle trotz ihrer Qualifizierung als Vollstreckungsmaßnahme - die Versiegelung ist ein spezialgesetzlich geregelter Fall der Anwendung unmittelbaren Zwangs (s. z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, NVwZ 1996, 488; VGH Baden-Württemberg, BRS 49 Nr. 155) - "nur" einen Realakt des Vollzuges, aber selbst keinen Verwaltungsakt im rechtstechnischen Sinne dar (s. hierzu ausführlich: Lemke, Verwaltungsvollstreckungsrecht des Bundes und der Länder, 1997, § 17 I 4; Pietzner, VerwArch 84 , 261, 271; ebenso VG Neustadt , Beschl. v. 24.04.2001 - 4 L 727/01.NW -, juris).

    Rn. 51 Voraussetzung für die wirksame Versiegelung einer Baustelle ist zunächst eine bestandskräftige oder sofort vollziehbare Baueinstellungsverfügung (VG Neustadt , Beschl. v. 24.04.2001, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 17.02.2003 - 4 L 239/03

    Heilung von Zustellungsmängeln bei Personenmehrheit; Rügeobliegenheit; …

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (s. Beschluss vom 24.April 2001 - 4 L 727/01.NW - ) bedarf es bei der Anwendung des besonderen Zwangsmittels der Versiegelung einer Baustelle keiner besonderen Androhung (s. auch OVG Saarland, BRS 24 Nr. 203; OVG Mecklenburg-Vorpommern, NVwZ 1996, 488, 489; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. März 1996 - 1 M 12/96 - Finkelnburg/Ortloff Öffentliches Baurecht, Band 11, 4. Auflage 1998, Seite 162; vgl. auch Nieders.OVG, BRS 40, Nr. 227; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, BRS 49, Nr. 155).
  • VG Schleswig, 12.12.2022 - 1 B 83/22
    Die streitgegenständliche Anwendung unmittelbaren Zwangs in Gestalt der Versiegelung durch den Antragsgegner beinhaltet keine (konkludente) Regelung, etwa betreffend die Duldung der Maßnahme o.ä., sondern erschöpft sich in ihrer rein tatsächlichen Durchführung (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 24. April 2001 - 4 L 727/01.NW -, Rn. 15 m.w.N., juris).
  • VG Neustadt, 25.10.2002 - 4 K 2409/02

    Baueinstellung bei formeller Illegalität oder Widerspruch zum Bebauungsplan

    Da die Bauarbeiten an diesem Vormittag gleichwohl fortgesetzt wurden (siehe den Aktenvermerk auf Blatt 15 der Verwaltungsakten), war die Anordnung der Versiegelung der Baustelle ermessensfehlerfrei veranlasst, ohne dass es einer Androhung dieses besonderen Zwangsmittels bedurft hätte (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 24. April 2001 - 4 L 727/01.NW - m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 10 L 1158/15

    Festsetzung unmittelbaren Zwangs; Nutzungsuntersagung; Versiegelung; …

    Rn. 13 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. November 1993 -10 B 360/93-; VG Neustadt, Beschluss vom 24. April 2001 -4 L 727/01.NW-; VG Dresden, Beschluss vom 7. Januar 2003 -14 K 41/03-, sämtlich juris.
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