Rechtsprechung
| VG Neustadt, 16.02.2016 - 4 L 76/16.NW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 13 Abs 1 KAG RP, § 80 Abs 1 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
Umdeutung eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung in einen auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Ersatzanspruch bzgl des Aufwandes für die Herstellung oder Erneuerung eines Grundstücksanschlusses als Abgaben und Kosten i.S.v. ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 16.02.2016 - 4 L 76/16.NW
- VG Neustadt, 17.02.2016 - 4 L 76/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12
Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende …
Auszug aus VG Neustadt, 16.02.2016 - 4 L 76/16
Gehen aber die Beteiligten irrtümlich davon aus, hinsichtlich des belastenden Verwaltungsaktes bestehe keine aufschiebende Wirkung, so ist der gestellte Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO analog in einen Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung umzudeuten (vgl. BVerwG, NVwZ 2013, 85). - VGH Hessen, 12.01.1989 - 5 TH 4916/88
Vollzugsinteresse bei Heranziehung zu Hausanschlußkosten
Auszug aus VG Neustadt, 16.02.2016 - 4 L 76/16
Diese Kosten stellen somit einen reinen Durchlaufposten dar, nicht aber eine Einnahmequelle, aus der ganz allgemein Ausgaben bestritten werden können (vgl. OVG Münster, NJW 1977, 214; VGH München, BayVBl 1985, 409; VGH Mannheim, KStZ 1981, 134; VGH Kassel, NVwZ-RR 1989, 329 und OVG Greifswald, NVwZ-RR 2001, 401). - VGH Baden-Württemberg, 14.04.1980 - II 322/79
Zum Kostenerstattungsanspruch der Gemeinde für die Erstellung von …
Auszug aus VG Neustadt, 16.02.2016 - 4 L 76/16
Diese Kosten stellen somit einen reinen Durchlaufposten dar, nicht aber eine Einnahmequelle, aus der ganz allgemein Ausgaben bestritten werden können (vgl. OVG Münster, NJW 1977, 214; VGH München, BayVBl 1985, 409; VGH Mannheim, KStZ 1981, 134; VGH Kassel, NVwZ-RR 1989, 329 und OVG Greifswald, NVwZ-RR 2001, 401). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2001 - 1 M 80/00
Auszug aus VG Neustadt, 16.02.2016 - 4 L 76/16
Diese Kosten stellen somit einen reinen Durchlaufposten dar, nicht aber eine Einnahmequelle, aus der ganz allgemein Ausgaben bestritten werden können (vgl. OVG Münster, NJW 1977, 214; VGH München, BayVBl 1985, 409; VGH Mannheim, KStZ 1981, 134; VGH Kassel, NVwZ-RR 1989, 329 und OVG Greifswald, NVwZ-RR 2001, 401). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.1976 - 2 A 12/76
Auszug aus VG Neustadt, 16.02.2016 - 4 L 76/16
Für diesen Antrag besteht ein Rechtsschutzinteresse, weil die Antragsgegnerin trotz des Widerspruchs des Antragstellers zu Unrecht die Vollziehbarkeit des Bescheids vom 16. Juli 2015 behauptet und damit ein rechtswidriger faktischer Vollzug droht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1976, 823; BayVGH, BayVBl. 1985, 409 und OVG Bremen, DÖV 1991, 473).
- VG Mainz, 24.04.2018 - 3 L 203/18
Aufwendungsersatz für Herstellung oder Änderung eines Grundstücksanschlusses - …
Öffentliche Abgaben und Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sind Geldbeträge, auf die die öffentliche Hand zur Aufgabenerfüllung im Sinne einer Einnahmequelle angewiesen ist und deren Eingang berechenbar festgelegt ist, da sie nach Entstehungsgrund und Höhe rechtsnormativ festgesetzt sind, so dass der Staat sich hierauf im Sinne eines stetigen Mittelzuflusses verlassen kann (vgl. OVG MV…, Beschluss vom 1. Februar 2001, a.a.O. = juris Rn. 8; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 16. Februar 2016 - 4 L 76/16.NW -, juris Rn. 4 ;… Schoch/Schneider/Bier, a.a.O. § 80 Rn. 130).Diese Kosten stellen somit bei der Antragsgegnerin einen reinen Durchlaufposten dar, nicht aber eine Einnahmequelle, aus der ganz allgemein Ausgaben bestritten werden können (vgl. OVG MV…, Beschluss vom 1. Februar 2001, a.a.O. Rn. 8; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 16. Februar 2016, a.a.O. Rn. 4 m.w.N.).
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| VG Neustadt, 17.02.2016 - 4 L 76/16 |
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 16.02.2016 - 4 L 76/16
- VG Neustadt, 17.02.2016 - 4 L 76/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12
Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende …
Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2016 - 4 L 76/16
Gehen aber die Beteiligten irrtümlich davon aus, hinsichtlich des belastenden Verwaltungsaktes bestehe keine aufschiebende Wirkung, so ist der gestellte Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO analog in einen Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung umzudeuten (vgl. BVerwG, NVwZ 2013, 85). - VGH Hessen, 12.01.1989 - 5 TH 4916/88
Vollzugsinteresse bei Heranziehung zu Hausanschlußkosten
Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2016 - 4 L 76/16
Diese Kosten stellen somit einen reinen Durchlaufposten dar, nicht aber eine Einnahmequelle, aus der ganz allgemein Ausgaben bestritten werden können (vgl. OVG Münster, NJW 1977, 214; VGH München, BayVBl 1985, 409; VGH Mannheim, KStZ 1981, 134; VGH Kassel, NVwZ-RR 1989, 329 und OVG Greifswald, NVwZ-RR 2001, 401). - VGH Baden-Württemberg, 14.04.1980 - II 322/79
Zum Kostenerstattungsanspruch der Gemeinde für die Erstellung von …
Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2016 - 4 L 76/16
Diese Kosten stellen somit einen reinen Durchlaufposten dar, nicht aber eine Einnahmequelle, aus der ganz allgemein Ausgaben bestritten werden können (vgl. OVG Münster, NJW 1977, 214; VGH München, BayVBl 1985, 409; VGH Mannheim, KStZ 1981, 134; VGH Kassel, NVwZ-RR 1989, 329 und OVG Greifswald, NVwZ-RR 2001, 401). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2001 - 1 M 80/00
Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2016 - 4 L 76/16
Diese Kosten stellen somit einen reinen Durchlaufposten dar, nicht aber eine Einnahmequelle, aus der ganz allgemein Ausgaben bestritten werden können (vgl. OVG Münster, NJW 1977, 214; VGH München, BayVBl 1985, 409; VGH Mannheim, KStZ 1981, 134; VGH Kassel, NVwZ-RR 1989, 329 und OVG Greifswald, NVwZ-RR 2001, 401). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.1976 - 2 A 12/76
Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2016 - 4 L 76/16
Für diesen Antrag besteht ein Rechtsschutzinteresse, weil die Antragsgegnerin trotz des Widerspruchs des Antragstellers zu Unrecht die Vollziehbarkeit des Bescheids vom 16. Juli 2015 behauptet und damit ein rechtswidriger faktischer Vollzug droht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1976, 823; BayVGH, BayVBl. 1985, 409 und OVG Bremen, DÖV 1991, 473).
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