Rechtsprechung
| VG Kassel, 03.09.2020 - 4 L 826/20.KS |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 22 Abs 2 VerpackG
Rahmenvorgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für die Sammlung von Leichtverpackungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- VG Mainz, 28.07.2020 - 4 L 316/20
Gericht billigt grundsätzlich Umstellung der Gelben Säcke auf Gelbe Tonnen in der …
Auszug aus VG Kassel, 03.09.2020 - 4 L 826/20
Jedenfalls die hier getroffene ausdifferenzierte Vorgabe des Vollservice dürfte von dieser Regelungsbefugnis nicht erfasst sein (so auch: VG Mainz, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris, Rn. 17; VG Göttingen…, Beschluss vom 10.07.2020 - 4 B 135/20 -, juris Rn. 20; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.08.2020 - 7 ME 81/20 -, S. 4 des Beschlussabdrucks).Es spricht daher einiges dafür, dass die nähere Ausgestaltung der drei im Gesetz aufgezählten Arten von Sammelsystemen nicht als zulässiger Inhalt einer Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VerpackG angesehen werden kann und die zitierte Passage in der Gesetzesbegründung lediglich "unglücklich" formuliert worden ist (…vgl. Oexle, in: Schmehl/Klement, GK-KrWG, 2. Auflage 2019, § 22 VerpackG, Rn. 40; so auch: VG Mainz, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris, Rn. 21; VG Göttingen…, Beschluss vom 10.07.2020 - 4 B 135/20 -, juris Rn. 22; VG München, Beschlüsse vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 - …und vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, jeweils Rn. 33 ff. des Beschlussabdrucks).
Dass § 22 Abs. 2 VerpackG es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ermöglicht, einseitige Vorgaben zu machen, trifft keine Aussage darüber, wie weit diese Vorgaben gehen dürfen und ob diese den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine umfassende Einflussmöglichkeit einräumen (so auch: VG Mainz, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris, Rn. 24 ff.; VG Göttingen…, Beschluss vom 10.07.2020 - 4 B 135/20 -, juris Rn. 22; VG München, Beschlüsse vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 - …und vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, jeweils Rn. 33 ff. des Beschlussabdrucks).
Wie auch vom VG Mainz im Beschluss vom 28. Juli 2020 (Az.- 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 29, so auch: VG München, Beschlüsse vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 - …und vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, jeweils Rn. 39 f. des Beschlussabdrucks) ausgeführt, hat auch die Kammer Zweifel daran, dass allein der Umstand, dass die Mülltonne selbst vom eigenen Grundstück auf die Straße herausgestellt und später wieder hereingeholt werden muss, zu einer schlechteren Mülltrennung - etwa durch eine Entsorgung der LVP über die Restmülltonne - führen wird bzw. dass umgekehrt allein durch den Vollservice eine bessere Mülltrennung und auf diese Weise eine Erhöhung der Sammelmengen und Verringerung von Fehlwürfen erreicht werden kann.
Auch die durch die Einführung des Vollservice im Vergleich zum Teilservice erhöhte "Bequemlichkeit" der LVP-Sammlung lässt nach Auffassung der Kammer keinen zwingenden Schluss auf eine damit einhergehende Erhöhung der Sammelmengen oder Verringerung der Fehlwurfquote zu (so auch: VG Mainz, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, a.a.O.; VG München…, Beschluss vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 -, Rn. 39 des Beschlussabdrucks).
Anders als die Effektivität und Umweltverträglichkeit der Sammlung hat der Gesetzgeber die Eignung zur Einfügung in die kommunalen Entsorgungsstrukturen gerade nicht als Mindestanforderung der Rahmenvorgabe festgelegt (so auch: VG Mainz, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 30; VG München…, Beschluss vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 -, Rn. 36 des Beschlussabdrucks).
Auch wenn dies in der Rechtsprechung teils als zulässige Form einer Kombination aus Hol- und Bringsystem i.S.v. § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VerpackG (so VG Mainz, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 35) bejaht worden ist, ergeben sich hieran berechtigte Zweifel.
- VG München, 24.08.2020 - M 17 S 20.2672
Anordnung eines Vollservice bei der Sammlung restentleerter Verpackungen im …
Auszug aus VG Kassel, 03.09.2020 - 4 L 826/20
Dies ist von der Grenze des Gesetzeswortlautes nicht mehr erfasst (so auch: VG Göttingen…, Beschluss vom 10.07.2020 - 4 B 135/20 -, juris Rn. 21; VG München, Beschlüsse vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 - und vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, jeweils Rn. 35 f. des Beschlussabdrucks).Es spricht daher einiges dafür, dass die nähere Ausgestaltung der drei im Gesetz aufgezählten Arten von Sammelsystemen nicht als zulässiger Inhalt einer Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VerpackG angesehen werden kann und die zitierte Passage in der Gesetzesbegründung lediglich "unglücklich" formuliert worden ist (…vgl. Oexle, in: Schmehl/Klement, GK-KrWG, 2. Auflage 2019, § 22 VerpackG, Rn. 40; so auch: VG Mainz…, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris, Rn. 21; VG Göttingen…, Beschluss vom 10.07.2020 - 4 B 135/20 -, juris Rn. 22; VG München, Beschlüsse vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 - und vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, jeweils Rn. 33 ff. des Beschlussabdrucks).
Dass § 22 Abs. 2 VerpackG es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ermöglicht, einseitige Vorgaben zu machen, trifft keine Aussage darüber, wie weit diese Vorgaben gehen dürfen und ob diese den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine umfassende Einflussmöglichkeit einräumen (so auch: VG Mainz…, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris, Rn. 24 ff.; VG Göttingen…, Beschluss vom 10.07.2020 - 4 B 135/20 -, juris Rn. 22; VG München, Beschlüsse vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 - und vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, jeweils Rn. 33 ff. des Beschlussabdrucks).
Wie auch vom VG Mainz im Beschluss vom 28. Juli 2020 (…Az.- 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 29, so auch: VG München, Beschlüsse vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 - und vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, jeweils Rn. 39 f. des Beschlussabdrucks) ausgeführt, hat auch die Kammer Zweifel daran, dass allein der Umstand, dass die Mülltonne selbst vom eigenen Grundstück auf die Straße herausgestellt und später wieder hereingeholt werden muss, zu einer schlechteren Mülltrennung - etwa durch eine Entsorgung der LVP über die Restmülltonne - führen wird bzw. dass umgekehrt allein durch den Vollservice eine bessere Mülltrennung und auf diese Weise eine Erhöhung der Sammelmengen und Verringerung von Fehlwürfen erreicht werden kann.
- VG Göttingen, 10.07.2020 - 4 B 135/20
Verwaltungsgericht gibt Eilantrag gegen Einführung von Gelben Tonnen statt
Auszug aus VG Kassel, 03.09.2020 - 4 L 826/20
Jedenfalls die hier getroffene ausdifferenzierte Vorgabe des Vollservice dürfte von dieser Regelungsbefugnis nicht erfasst sein (so auch: VG Mainz…, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris, Rn. 17; VG Göttingen, Beschluss vom 10.07.2020 - 4 B 135/20 -, juris Rn. 20; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.08.2020 - 7 ME 81/20 -, S. 4 des Beschlussabdrucks).Dies ist von der Grenze des Gesetzeswortlautes nicht mehr erfasst (so auch: VG Göttingen, Beschluss vom 10.07.2020 - 4 B 135/20 -, juris Rn. 21; VG München, Beschlüsse vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 - …und vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, jeweils Rn. 35 f. des Beschlussabdrucks).
Es spricht daher einiges dafür, dass die nähere Ausgestaltung der drei im Gesetz aufgezählten Arten von Sammelsystemen nicht als zulässiger Inhalt einer Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VerpackG angesehen werden kann und die zitierte Passage in der Gesetzesbegründung lediglich "unglücklich" formuliert worden ist (…vgl. Oexle, in: Schmehl/Klement, GK-KrWG, 2. Auflage 2019, § 22 VerpackG, Rn. 40; so auch: VG Mainz…, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris, Rn. 21; VG Göttingen, Beschluss vom 10.07.2020 - 4 B 135/20 -, juris Rn. 22; VG München, Beschlüsse vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 - …und vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, jeweils Rn. 33 ff. des Beschlussabdrucks).
Dass § 22 Abs. 2 VerpackG es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ermöglicht, einseitige Vorgaben zu machen, trifft keine Aussage darüber, wie weit diese Vorgaben gehen dürfen und ob diese den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine umfassende Einflussmöglichkeit einräumen (so auch: VG Mainz…, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris, Rn. 24 ff.; VG Göttingen, Beschluss vom 10.07.2020 - 4 B 135/20 -, juris Rn. 22; VG München, Beschlüsse vom 27.08.2020 - M 17 S 20.3110 - …und vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, jeweils Rn. 33 ff. des Beschlussabdrucks).
- OVG Niedersachsen, 31.08.2020 - 7 ME 81/20
Entsorgungssystem; Leichtverpackungen; Rahmenvorgabe; Verpackungsabfälle
Auszug aus VG Kassel, 03.09.2020 - 4 L 826/20
Jedenfalls die hier getroffene ausdifferenzierte Vorgabe des Vollservice dürfte von dieser Regelungsbefugnis nicht erfasst sein (so auch: VG Mainz…, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris, Rn. 17; VG Göttingen…, Beschluss vom 10.07.2020 - 4 B 135/20 -, juris Rn. 20; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.08.2020 - 7 ME 81/20 -, S. 4 des Beschlussabdrucks).Denn über die vom Gesetzgeber wohl intendierte Möglichkeit einer - allenfalls groben und auf die "Art" beschränkten - Konkretisierung der genannten Systeme ("Holsystem mittels Tonnen bzw. Säcken", "Bringsystem mittels Großsammelbehältern bzw. über Wertstoffhöfe") geht die Vorgabe eines Vollservice weit hinaus (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.08.2020 - 7 ME 81/20 -, S. 4 f. des Beschlussabdrucks).
- VG Sigmaringen, 21.07.2020 - 4 K 786/20
Sofort vollziehbare Rahmenvorgabe zur Sammlung von Leichtverpackungen
Auszug aus VG Kassel, 03.09.2020 - 4 L 826/20
Als Ausnahmevorschrift ist § 22 Abs. 2 VerpackG eng auszulegen, um dem Kooperationsprinzip, das in § 22 Abs. 1 VerpackG seinen Ausdruck gefunden hat, möglichst umfassende Geltung zu verschaffen (vgl. hierzu VG Sigmaringen, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 4 K 786/20 -, S. 16).
- VG Würzburg, 23.03.2021 - W 10 S 21.60
Rahmenvorgabe nach dem Verpackungsgesetz
Wie bereits unter Verweis auf die Legaldefinition in § 14 Abs. 1 Satz 1 VerpackG dargestellt, meint das Gesetz mit "Art des Sammelsystems" lediglich die Grundentscheidung zwischen Hol- und Bringsystem oder einer Kombination dieser beiden Varianten, nicht aber die konkrete Ausgestaltung (…vgl. VGH BW, B.v.13.10.2020 - 10 S 2820/20 - juris Rn. 12; VG Kassel, B.v. 3.9.2020 - 4 L 826/20.KS - juris Rn. 78;… VG Sigmaringen, B.v. 21.7.2020 - 4 K 786/20 - juris Rn. 31).Wie bereits dargestellt, ermöglichen erst die eng beschränkten Befugnisnormen des § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 VerpackG Vorgaben zur weiteren Ausgestaltung des gewählten Sammelsystems, die aber überflüssig wären, wenn § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VerpackG weit interpretiert werden und als Ermächtigungsgrundlage für jede Art von Steuerung der Sammlungsaktivitäten der Systeme verstanden würde (…VGH BW, B.v.13.10.2020 - 10 S 2820/20 - juris Rn. 12; VG Kassel, B.v. 3.9.2020 - 4 L 826/20.KS - juris Rn. 78;… VG Sigmaringen, B.v. 21.7.2020 - 4 K 786/20 - juris Rn. 31).
Ebenso denkbar ist die Aufstellung von Großsammelbehältern im öffentlichen Verkehrsraum (vgl. VG Kassel, B.v. 3.9.2020 - 4 L 826/20.KS - juris Rn. 78).
Somit ist aufgrund deren Rechtswidrigkeit die aufschiebende Wirkung in vollem Umfang wiederherzustellen (…vgl. NdsOVG, B.v. 31.8.2020 - 7 ME 81/20 - juris Rn. 15; VG Oldenburg, B.v.10.9.2020 - 15 B 1475/20 - juris; VG Kassel, B.v. 3.9.2020 - 4 L 826/20.KS - juris;… VG München, B.v. 27.8.2020 - M 17 S 20.3110 - Rn. 40;… VG Sigmaringen, B.v. 21.7.2020 - 4 K 786/20 - juris Rn. 33).
- OVG Niedersachsen, 04.02.2025 - 7 LC 54/22
Abstimmungsvereinbarung; Rahmenvorgabe zur Sammlung von Leichtverpackungen durch …
Insbesondere geht diese Festsetzung in ihrem Detailierungsgrad über das hinaus, was der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VerpackG im Hinblick auf die Art des Sammelsystems ausgestalten kann (vgl. VG Würzburg…, Beschluss vom 23.03.2021 - W 10 S 21.60 -, juris Rn. 70 ff.; VG Kassel, Beschluss vom 03.09.2020 - 4 L 826/20.KS -, juris Rn. 52 ff.; VG München…, Beschluss vom 24.08.2020 - M 17 S 20.2672 -, juris Rn. 34 ff.; VG Mainz…, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 19 ff.;… a. A. Hartwig in: Flanderka/Stroetmann/Hartwig, VerpackG, 5. Aufl. 2020, § 22 Anm. II.2).Die Regelung des § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VerpackG lässt sich bei Betrachtung ihres Wortlauts jedoch auch dahingehend verstehen, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Bezug auf die Art des Sammelsystems lediglich zwischen Holsystem, Bringsystem oder einer Kombination aus beiden Sammelsystemen wählen kann (dies bejahen im Ergebnis: VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 13.10.2020 - 10 S 2820/20 -, juris Rn. 12; VG Kassel, Beschluss vom 03.09.2020 - 4 L 826/20.KS -, juris Rn. 55 m. w. N.;… Oexle in: Schmehl/Klement, GK-KrWG, 2. Aufl. 2019, § 22 VerpackG Rn. 40).
Obwohl dies nahelegt, dass die genannten Beispiele nicht abschließend zu verstehen sind, lässt sich der Formulierung nicht hinreichend entnehmen, dass der kommunale Entsorgungsträger auch die konkrete Ausgestaltung des Sammelsystems einseitig festlegen darf (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 28.09.2022 - 15 A 3633/19 -, juris Rn.75; VG Würzburg…, Beschluss vom 23.03.2021 - W 10 S 21.60 -, juris Rn. 75; VG Kassel, Beschluss vom 03.09.2020 - 4 L 826/20.KS -, juris Rn. 56; VG Mainz…, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ -, juris Rn. 20;… Oexle in: Schmehl/Klement, GK-KrWG, 2. Aufl. 2019, § 22 VerpackG Rn. 40).
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2020 - 10 S 2820/20
Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für die Sammlung von …
Dabei erachteten das VG Sigmaringen (…Beschluss vom 21.07.2020 - 4 K 786/20 - juris Rn. 31 ff.) und das VG Kassel (Beschluss vom 03.09.2020 - 4 L 826/20.KS - S. 23) die Verfügungen bei summarischer Prüfung mangels Rechtsgrundlage als rechtswidrig, während das VG Mainz (Beschluss vom 28.07.2020 - 4 L 316/20.MZ - juris) zum gegenteiligen Ergebnis gelangte.Ebenso denkbar ist die Aufstellung von Großsammelbehältern im öffentlichen Verkehrsraum (VG Kassel, Beschluss vom 03.09.2020 - 4 L 826/20.KS - S. 23).
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2020 - 8 B 10979/20
Rahmenvorgabe zur Sammlung von Leichtverpackungen durch ein Holsystem mit …
Das Verständnis der Rahmenvorgabe als Ausnahme vom in § 22 Abs. 1 VerpackG angelegten Kooperationsprinzip spricht für eine enge Auslegung des Begriffs "Art des Sammelsystems", so dass die nähere Ausgestaltung der Abstimmungsvereinbarung vorbehalten bleibt (so: OVG Nds., Beschluss vom 31. August 2020 - 7 ME 81/20 -, S. 4 d.U. - hinsichtlich Vollservice - VG München, Beschluss vom 27. August 2020 - M 17 S 20.3110 -, S. 15 d.U. - zum Vollservice; VG Sigmaringen, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 4 K 786/20 -, S. 18 d.U. - für die Mitbenutzung des Wertstoffhofs; VG Kassel, Beschluss vom 3. September 2020 - 4 L 826/20 - hinsichtlich Vollservice [S. 14 ff] und Mitbenutzung des Wertstoffhofs [S. 23 ff.]; Oexle, in: Schmehl/Klement, GK-KrWG, 2. Aufl. 2019, § 22 VerpackG, Rn. 40 und Rn. 64; auch: Amtliche Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drs. - VG Oldenburg, 28.09.2022 - 15 A 3633/19
Abstimmungsvereinbarung; Rahmenvorgabe
Rn. 56 In Bezug auf die Frage der Zulässigkeit einer einseitigen Anordnung der Mitbenutzung kommunaler Wertstoffhöfe im Rahmen der Leichtverpackungsentsorgung durch Rahmenvorgabe werden in der Rechtsprechung und Literatur allerdings unterschiedliche Auffassungen vertreten (bejahend: VG Mainz…, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 L 316/20.MZ, - juris Rn. 34; offengelassen: OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 10. September 2020 - 8 B 10979/20.OVG, juris Rn. 22;… verneinend: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - 10 S 2820/20 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 12, und 22. Dezember 2021 - 10 S 3427/20 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 50; VG Sigmaringen…, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 4 K 786/20 -, juris Rn. 31 ff.; VG Kassel, Beschluss vom 3. September 2020 - 4 L 826/20.KS -, juris Rn. 78; Gruneberg/ Wilden-Beck/ Bleicher, AbfR 2020, 273 (280)).
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