Rechtsprechung
| VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13.NW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 2 Nr 1 GewAbfV, § 7 S 1 GewAbfV, § 7 S 4 GewAbfV, § 17 Abs 1 S 2 KrWG, § 3 Abs 1 S 2 KrWG
Zur Bestimmtheit eines Abfallgebührenbescheides einer Gemeinde - Abfälle im Zusammenhang mit Kinobetrieb - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kinobetreiber hat unsortierten Abfall in entsprechenden Behältnissen auf seinem Gelände zu beseitigen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kinobetreiber hat unsortierten Abfall in entsprechenden Behältnissen auf seinem Gelände zu beseitigen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13.NW
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 8 B 11193/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04
Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …
Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13
Abfall zur Beseitigung an, da das Abfallgemisch, das die Antragstellerin unkontrolliert und unsortiert zusammentragen lässt, mangels Marktgängigkeit kein verkäufliches Wirtschaftsgut darstellt, sondern die Antragstellerin dem Entsorgungsfachbetrieb für die Abnahme dieses Abfallgemisches im Gegenteil regelmäßig ein Entgelt zu zahlen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4 /04 -, NVwZ 2006, 589). - BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren; …
Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13
Rn. 12 Die Abfallbehälternutzungspflicht nach § 7 Satz 4 GewAbfV trifft alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, es sei denn, sie weisen im Einzelfall nach, dass bei ihnen keine Abfälle zur Beseitigung anfallen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Februar 2005 - 7 CN 6/04 und 7 C 25/03 - ). - BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 25.03
Abfall; Abfälle zur Verwertung; Abfälle zur Beseitigung; gewerbliche …
Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13
Rn. 12 Die Abfallbehälternutzungspflicht nach § 7 Satz 4 GewAbfV trifft alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, es sei denn, sie weisen im Einzelfall nach, dass bei ihnen keine Abfälle zur Beseitigung anfallen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Februar 2005 - 7 CN 6/04 und 7 C 25/03 - ).
- BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne …
Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13
Kann aufgrund der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Überprüfung nicht festgestellt werden, ob der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig ist, so beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzuges des Verwaltungsakts auf die Durchführung einer Interessenabwägung, die je nach Fallkonstellation zugunsten des Antragstellers oder des Antragsgegners ausgehen kann (BVerfG, NVwZ 2007, 1176, 1177). - BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den vorläufigen Rechtsschutz im …
Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13
Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452;… s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 975). - BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09
Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …
Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13
Rn. 6 Für das Interesse des Betroffenen, einstweilen nicht dem Vollzug der behördlichen Maßnahmen ausgesetzt zu sein, sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs von Belang (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 581). - BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 4.00
Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung; Abfall zur Beseitigung, …
Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13
Abfallgemische, die ohne Verstoß gegen Trennungsgebote vermischt wurden, sind vielmehr dann Abfälle zur Verwertung, wenn sie überwiegend verwertbar sind und einer Verwertung zugeführt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 3 C 4/00 -,NVwZ 2000, 1178; BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2002 - 20 N 01.503 -, NVwZ-RR 2002, 378). - OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07
Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem …
Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13
Es prüft eigenständig, ob unter Berücksichtigung und Gewichtung aller für und wider den Sofortvollzug sprechenden Umstände - auch solcher, die der Behörde nicht bekannt waren - die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes in der Hauptsache oder aus anderen Gründen wiederherzustellen ist (…vgl. Finkelnburg/Külpmann, a.a.O., Rn. 963); maßgebend für die Interessenabwägung sind mangels Vorliegens eines Widerspruchsbescheids dabei die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. August 2009 - 18 B 331/09 -, juris; OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2008, 483). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 18 B 331/09
Sofortige Vollziehung Anordnung besonderes Vollziehungsinteresse …
Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13
Es prüft eigenständig, ob unter Berücksichtigung und Gewichtung aller für und wider den Sofortvollzug sprechenden Umstände - auch solcher, die der Behörde nicht bekannt waren - die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes in der Hauptsache oder aus anderen Gründen wiederherzustellen ist (…vgl. Finkelnburg/Külpmann, a.a.O., Rn. 963); maßgebend für die Interessenabwägung sind mangels Vorliegens eines Widerspruchsbescheids dabei die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. August 2009 - 18 B 331/09 -, juris; OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2008, 483). - VGH Baden-Württemberg, 20.10.1998 - 14 S 1037/98
Bergbau: Verfüllung von Hohlräumen - Zweckbestimmung - Abgrenzung von Bergrecht …
Auszug aus VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13
Entscheidend für die rechtliche Zuordnung eines Abfallgemisches ist vielmehr nicht alleine der subjektive Wille des Abfallbesitzers, sondern (auch) der objektive Kontrollmaßstab des § 3 Abs. 3 Satz 2 KrWG, wonach eine Verwertung im Rechtssinne nur vorliegt, wenn nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, unter Berücksichtigung der im einzelnen Abfall bestehenden Verunreinigungen, der Hauptzweck der Maßnahme in der Nutzung des Abfalls und nicht in der Beseitigung des "Schadstoffpotentials" liegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 1998 - 14 S 1037/98 -, NuR 1999, 336; VG Würzburg, Urteil vom 19. Juni 2012 - W 4 K 11.431 -, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
- VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13
Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt zu …
- VGH Bayern, 07.01.2002 - 20 N 01.503
- VG Würzburg, 19.06.2012 - W 4 K 11.431
Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen haben - um die dem § 7 …
- OVG Saarland, 26.02.2015 - 2 A 488/13
Restmüllbehälter für gewerbliche Siedlungsabfälle; Anschlusszwang
Der Kläger verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des VG Neustadt vom 5.11.2013 - 4 L 854/13.NW -, in der die Pächterin des Grundstücks als richtige Adressatin der abfallrechtlichen Verfügung angesehen worden sei.Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung ist zunächst davon auszugehen, dass bei Gewerbebetrieben Abfall zur Beseitigung anfällt, weshalb nach § 7 Satz 4 GewAbfV die Vorhaltung einer sog. Gewerbepflichttonne verlangt wird.(vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 10.10.2011 - W 4 S 11.595 - (juris)) Beispielsweise fällt in einem Gewerbebetrieb üblicherweise "Sozial- und Büromüll" wie zum Beispiel Zigarettenasche, Kaffeefilter, Kaffeesatz, Teebeutel, Obstschalen, Essensreste, Hygieneartikel, Wischtücher, unbrauchbare Kugelschreiber, Filzstifte, gebrauchte Papiertaschentücher oder Kehricht an.(vgl. VG Köln, Urteil vom 18.11.2014 - 14 K 6786/12 - (juris)) Bei derartigen Abfällen, die nach ihrer Art und Zusammensetzung überall anfallen, wo Menschen sich über einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum aufhalten, handelt es sich um gewerbliche Siedlungsabfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind.(…vgl. (bei einem Kino) OVG Koblenz a.a.O. und VG Neustadt, Beschluss vom 5.11.2013 - 4 L 854/13.NW - (juris)) Darauf, in welchem Umfang gewerbliche Siedlungsanfälle anfallen, kommt es grundsätzlich nicht an.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6/07 - (juris)) So darf etwa ein gewerblicher Abfallbesitzer den auf seinem Gewerbegrundstück in geringer Menge anfallenden gewerblichen Siedlungsabfall nicht auf sein nur wenige Kilometer entferntes Wohngrundstück verbringen und dort in die Restmülltonne entsorgen.(vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.11.2008 - 5 K 1080/04 - (juris)).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - 6 A 168/15
Verpflichtung einer Universität zur Bestellung eines Universitätsprofessors zum …
Dieses Vorbringen widerspricht im Übrigen auch den Ausführungen der Beklagten im Verfahren 4 L 854/13 (VG Gelsenkirchen).
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