Rechtsprechung
| VG Münster, 13.03.2024 - 4 L 88/24 |
Verfahrensgang
- VG Münster, 13.03.2024 - 4 L 88/24
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2024 - 20 B 312/24
Wird zitiert von ... (4)
- VG Münster, 03.12.2024 - 4 K 1176/22 Gegen die vorgenannte Ordnungsverfügung hat der Kläger vor dem erkennenden Gericht die Klage 4 K 282/24 und einen Antrag auf Eilrechtsschutz (4 L 88/24) erhoben.
Rn. 37 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich des beigezogenen Verwaltungsvorgangs des Beklagten sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten des VG Münster - 4 K 282/24 - und - 4 L 88/24 - sowie des OVG NRW - 20 B 312/24 - ergänzend Bezug genommen.
- VG Münster, 03.12.2024 - 4 K 1178/22 Gegen die vorgenannte Ordnungsverfügung hat der Bruder des Klägers vor dem erkennenden Gericht die Klage 4 K 282/24 und einen Antrag auf Eilrechtsschutz (4 L 88/24) erhoben.
Rn. 39 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich des beigezogenen Verwaltungsvorgangs des Beklagten sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten 4 K 282/24 und 4 L 88/24 ergänzend Bezug genommen.
- VG Münster, 03.12.2024 - 4 K 1177/22 Gegen die vorgenannte Ordnungsverfügung hat der Bruder des Klägers vor dem erkennenden Gericht die Klage 4 K 282/24 und einen Antrag auf Eilrechtsschutz (4 L 88/24) erhoben.
Rn. 39 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich des beigezogenen Verwaltungsvorgangs des Beklagten sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten 4 K 282/24 und 4 L 88/24 ergänzend Bezug genommen.
- VG Münster, 03.12.2024 - 4 K 282/24 Rn. 15 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten 4 K 1176/22 und 4 L 88/24 sowie der Gerichtsakte des OVG NRW 20 B 312/24 ergänzend Bezug genommen.
Zur Begründung wird auf die Ausführungen im Beschluss des erkennenden Gerichts vom 13. März 2024 - 4 L 88/24 - und des diese Entscheidung bestätigenden Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. September 2024 - 20 B 312/24 - Bezug genommen.
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