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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 4 LA 108/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,79458
OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 4 LA 108/09 (https://dejure.org/2010,79458)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.02.2010 - 4 LA 108/09 (https://dejure.org/2010,79458)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Februar 2010 - 4 LA 108/09 (https://dejure.org/2010,79458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 1; AsylG, § 78 Abs 3
    Togo: Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg, grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 03.06.2009 - 9 B 09.30074

    Zum Widerruf des Asylrechts eines togoischen Staatsangehörigen wegen Änderung der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 4 LA 108/09
    Dagegen wendet sich der Zulassungsantrag und macht geltend, diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiche von dem Beschluss des Bayerischen VGH vom 03.06.2009 - 9 B 09.30074 - ab, in dem die Rechtmäßigkeit eines Widerrufsbescheides der Beklagten bestätigt worden sei mit der Begründung, dass sich die Verhältnisse in Togo erheblich und nicht nur vorübergehend geändert hätten, so dass Verfolgungsmaßnahmen nunmehr mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden könnten.

    Zum anderen vermag auch die von der Beklagten zitierte, von der des Verwaltungsgerichts abweichende Entscheidung des Bayerischen VGH im von der Beklagten zitierten Verfahren 9 B 09.30074 zur heutigen Verfolgungssicherheit in Togo Vorverfolgter nicht eine grundsätzliche Bedeutung zu begründen.

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 7 LA 132/08

    Zulässigkeit des Widerrufes einer Flüchtlingsanerkennung aufgrund von Änderungen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 4 LA 108/09
    Dies bedeutet, dass je nach dem, welche Umstände zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus geführt haben, auch die Anforderungen an die Verbesserung der Verhältnisse im Heimatstaat und die Frage der Gefährdung im Falle einer Rückkehr individuell zu bewerten sind (so speziell auch für Togo die aktuelle Rechtsprechung des OVG Lüneburg, Besch!, v. 22.06.2009 -7 LA 132/08- und des OVG Greifswald, Beschl. v. 15.11.2007 -2 L 152/07-).

    Eine grundsätzliche Klärung von Tatsachen wäre mit der Durchführung eines Berufungsverfahrens deshalb kaum gegeben (Beschl. v. 22.06.2009 -7 LA 132/08 -).

  • BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 4 LA 108/09
    Das Verwaltungsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. neben den bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen auch Urt. v. 12.06.2007 - 10 C 24.07-, InfAusIR 2007, 401) zutreffend ausgeführt, dass ein Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft i.S.d. § 60 Abs. 1 AufenthG nur erfolgen könne, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht.
  • BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 4 LA 108/09
    Es muss über die bloße Möglichkeit hinaus zu erwarten sein, dass die Entscheidung im Berufungsverfahren zur Klärung der aufgezeigten Grundsatzfrage führt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.1992 - 5 B 99.92-, Buchholz 310, § 132 VwGO Nr. 309; Beschl. v. 05.09.1996 - 9 B 387.96-, DVBI. 1997, 678, nur Leitsatz; Senat, Beschl. v. 30.05.1997 - 4L 37/97-).
  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 4 LA 108/09
    Jedoch ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht - auch nicht von Verfassungswegen - geboten, jeden Fall der Abweichung eines Verwaltungsgerichts von der Rechtsprechung eines Oberverwaltungsgerichts eines anderen Bundeslandes als Fall einer grundsätzlichen Bedeutung anzusehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.03.1994 - 2 BvR 211/94 -, NVwZ-Beilage 1994, 27 = AuAS 1994, 87).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 4 LA 108/09
    Es muss über die bloße Möglichkeit hinaus zu erwarten sein, dass die Entscheidung im Berufungsverfahren zur Klärung der aufgezeigten Grundsatzfrage führt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.1992 - 5 B 99.92-, Buchholz 310, § 132 VwGO Nr. 309; Beschl. v. 05.09.1996 - 9 B 387.96-, DVBI. 1997, 678, nur Leitsatz; Senat, Beschl. v. 30.05.1997 - 4L 37/97-).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2007 - 2 L 152/07

    Die wesentliche Veränderung der Verhältnisse beurteilt sich an den konkreten, für …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 4 LA 108/09
    Dies bedeutet, dass je nach dem, welche Umstände zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus geführt haben, auch die Anforderungen an die Verbesserung der Verhältnisse im Heimatstaat und die Frage der Gefährdung im Falle einer Rückkehr individuell zu bewerten sind (so speziell auch für Togo die aktuelle Rechtsprechung des OVG Lüneburg, Besch!, v. 22.06.2009 -7 LA 132/08- und des OVG Greifswald, Beschl. v. 15.11.2007 -2 L 152/07-).
  • BVerfG, 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 4 LA 108/09
    Dies gilt nicht nur, wenn das angegangene Oberverwaltungsgericht die aufgeworfene Rechts- oder Tatsachenfrage schon entschieden und sich dabei mit der Rechtsauffassung des anderen Oberverwaltungsgerichts oder dessen Bewertung des Erkenntnismaterials zu einer bestimmten Tatsachenfrage bereits auseinandergesetzt hat (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschl. v. 04.03.1996 -2 BvR 2409/95 AuAS 1996, 117), sondern auch dann, wenn es sich bei der "abweichenden" Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eines anderen Bundeslandes lediglich um eine vereinzelte handelt, die auf einer schmaleren Tatsachen- und Erkenntnismittelgrundlage als die angefochtene ergangen ist, insbesondere keine gewichtigen rechtlichen oder tatsächlichen Argumente bietet, die einer grundlegenden Auseinandersetzung bedürften (…vgl. hierzu GK-AsylVfG, a.a.O., Rdnr. 110), und wenn das im Instanzenzug zuständige Oberverwaltungsgericht die rechtlichen und tatsächlichen Bewertungen in der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung teilt und sich gleichsam zu eigen macht.
  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 9 B 12.30382

    Aufgrund der politischen Entwicklung in Togo erscheint es faktisch als …

    Rn. 28 Soweit die Rechtsprechung unter Berufung auf die Auskunftslage noch eine Verfolgungswahrscheinlichkeit togoischer Staatsangehöriger im Falle einer Rückkehr nach Togo annimmt und aufgrund dessen die Voraussetzungen für einen Widerruf der Flüchtlingseigenschaft verneint, legt diese - teilweise noch aus der Zeit vor Klärung der unionsrechtlichen Anforderungen an das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft durch den EuGH (…U.v. 2.3.2010 a.a.O. - Rechtssache Abdulla u.a.) stammende - Rechtsprechung allerdings zum überwiegenden Teil ihrer Gefahrenprognose noch den herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Verfolgungssicherheit zugrunde (vgl. OVG Hamburg, B.v. 27.4.2010 - 4 Bf 283/08.AZ., UA S. 3; OVG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 9.3.2011 - 2 L 212/08, 223/08 und 224/08, v. 17.3.2011 - 2 L 214/08;… Schleswig-Holsteinisches OVG, B.v. 5.10.2009 - 4 LA 73/09 - juris Rn. 5 und 10;… OVG Lüneburg, B.v.22.6.2009 - 7 LA 132/08 - juris Rn. 5; andeutungsweise Schleswig-Holsteinisches OVG, B.v. 15.2.2010 - 4 LA 108/09, BA S. 3, VG Köln, U.v. 20.11.2009 - 19 K 4939/07.A - juris, wohl auch U.v. 20.11.2009 - 19 K 4814/07.A - juris Rn. 17 und 19; VG Aachen, U.v. 21.9.2009 - 5 K 1342/07.A - juris); sie kann deshalb insoweit keine hinreichende Beurteilungsgrundlage für die Frage einer erheblichen und dauerhaften Veränderung der Verhältnisse im Herkunftsland darstellen (vgl. BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 10 C 7/11, 10 C 8/11 und 10 C 11/11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20

    Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung

    Die Frage darf nicht so allgemein gehalten sein, dass sie im Kern auf eine nicht fallbezogene, abstrakte Klärung allgemeiner Verhältnisse im Herkunftsstaat oder auf eine allgemeine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vom Verwaltungsgericht getroffenen Prognoseentscheidung über die künftige Entwicklung bei wechselhaften tatsächlichen Verhältnissen hinausläuft (OVG Schleswig, Beschluss vom 15. Februar 2010 - 4 LA 108/09 -, juris m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2020 - 5 LA 175/20

    Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung

    Die Frage darf nicht so allgemein gehalten sein, dass sie im Kern auf eine nicht fallbezogene, abstrakte Klärung allgemeiner Verhältnisse im Herkunftsstaat oder auf eine allgemeine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vom Verwaltungsgericht getroffenen Prognoseentscheidung über die künftige Entwicklung bei wechselhaften tatsächlichen Verhältnissen hinausläuft (OVG Schleswig, Beschluss vom 15. Februar 2010 - 4 LA 108/09 -, juris m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 172/20

    Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung

    Die Frage darf nicht so allgemein gehalten sein, dass sie im Kern auf eine nicht fallbezogene, abstrakte Klärung allgemeiner Verhältnisse im Herkunftsstaat oder auf eine allgemeine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vom Verwaltungsgericht getroffenen Prognoseentscheidung über die künftige Entwicklung bei wechselhaften tatsächlichen Verhältnissen hinausläuft (OVG Schleswig, Beschluss vom 15. Februar 2010 - 4 LA 108/09 -, juris m.w.N.).
  • VG Stade, 16.03.2010 - 3 A 440/08

    Togo: rechtswidrige Widerrufsentscheidung, keine erhebliche und dauerhafte …

    Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist nicht festzustellen, dass die Folgen einer jahrzehntelangen Diktatur innerhalb eines - demgegenüber kurzen - Zeitraumes von ca. 5 Jahren durchgreifend beseitigt worden wären (im Ergebnis ebenso Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 15.02.2010, 4 LA 108/09).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2022 - 4 LA 105/21

    Afghanistan: Berufung zurückgewiesen; Eine allgemeine, über den Einzelfall …

    Schließlich darf die Frage selbst nicht so allgemein gehalten sein, dass sie im Kern auf eine nicht fallbezogene, abstrakte Klärung allgemeiner Verhältnisse im Herkunftsstaat oder auf eine allgemeine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vom Verwaltungsgericht getroffenen Prognoseentscheidung hinausläuft (…OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020 - 5 LA 158/20 -, juris Rn. 9; Senat, Beschl. v. 15.02.2010 - 4 LA 108/09 -, juris m.w.N.).
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