Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14205
OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06 (https://dejure.org/2006,14205)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.07.2006 - 4 LA 62/06 (https://dejure.org/2006,14205)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 4 LA 62/06 (https://dejure.org/2006,14205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,14205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Pflegesatz für Einrichtungen zur Betreuung geistig und seelisch Behinderter; Verfahrensmangel begründet nicht zwingend die Berufungszulassung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 u. 5 VwGO; § 93 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BSHG 1994; § 411a ZPO
    Höhe des festzusetzenden Pflegesatzes für eine Einrichtung zur Betreuung geistig und seelisch Behinderter; Vergütungsfestsetzung durch eine Schiedsstelle; Erforderlichkeit eines externen Vergleichs zur Ermittlung der den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ...

  • Judicialis

    BSHG § 93 II; ; BSHG § 93 III; ; VwGO § 98; ; VwGO § 124 II Nr. 1; ; VwGO § 124 II Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen auf Übernahme von Heimentgelten in voller Höhe aus Sozialhilfemitteln abgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe des festzusetzenden Pflegesatzes für eine Einrichtung zur Betreuung geistig und seelisch Behinderter; Vergütungsfestsetzung durch eine Schiedsstelle; Erforderlichkeit eines externen Vergleichs zur Ermittlung der den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99

    Festsetzung der Pflegesätze für die Betreiber von Behinderteneinrichtungen durch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06
    Mit den daran anschließenden Ausführungen (Seiten 9 bis 11 des UA) hat das Verwaltungsgericht jedoch hinreichend deutlich gemacht, dass es - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 17.97 -) und des Senats (Urteil vom 24. August 2005 - 4 L 811/99 -) lediglich von der Notwendigkeit einer Bestimmung der Leistungskriterien als Grundlage für den von der Schiedsstelle nicht durchgeführten, aber zur Festsetzung des Leistungsentgeltes erforderlichen externen Vergleich ausgeht.

    Die Schiedsstelle habe lediglich auf der Grundlage der Festsetzung für das zweite Halbjahr 1994 die Pflegesätze 1994 im wesentlichen fortgeschrieben, was aber schon deshalb nicht genügen könne, weil auch die damaligen Festsetzungen nach dem Urteil des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99) nicht ausreichend gewesen seien.

    Auch die sich an dieses vom Verwaltungsgericht gefundene (Zwischen-) Ergebnis anschließende Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass das im Verfahren des Senats 4 L 811/99 eingeholte Gutachten aus dem Jahr 2003 grundsätzlich geeignet sei, auch für die Folgejahre eine Grundlage für den durchzuführenden externen Vergleich zu bilden (Seite 11 des UA), und die folgenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts (Seiten 11 bis 15 des UA) zu diesem Gutachten (als Grundlage und Rahmen für den von der Schiedsstelle vorzunehmenden externen Vergleich) und zu dessen Übertragbarkeit auf das entscheidungserhebliche Jahr 1995 zeigen, dass es dem Verwaltungsgericht nicht - wie von der Klägerin angenommen - um eine erst nach neuem Recht zu fordernde separate Leistungsvereinbarung, die im Falle des Fehlens einer Einigung durch die Schiedsstelle zu ersetzen wäre, oder um die Bildung von Hilfebedarfsgruppen geht, wie sie erst § 93 a Abs. 2 Satz 3 BSHG Fassung 1999 vorsieht, sondern nur - und damit in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1998 (5 C 17.97) und dem Urteil des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99) - um die Durchführung des erforderlichen externen Vergleichs durch die Schiedsstelle auf der Grundlage und im Rahmen des vom Senat in dem Verfahren des Senats 4 L 811/99 eingeholten Gutachtens.

    c) Die Beklagte wendet sich ferner dagegen, dass das Verwaltungsgericht zur Aufklärung des streitigen Sachverhalts ein im Jahr 2003 vom Senat in einem anderen Verfahren (4 L 811/99) eingeholtes Gutachten verwendet hat.

    Hier ist den Verfahrensbeteiligten das vom Verwaltungsgericht herangezogene Sachverständigengutachten aus dem Jahr 2003 aus dem Verfahren des Senats 4 L 811/99 in allen Einzelheiten einschließlich der schriftlichen Ergänzung des Sachverständigen mit Schreiben vom 15. Juni 2005 und dessen Erläuterungen in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 24. August 2005 bekannt gewesen.

    Indem das Verwaltungsgericht das vom Senat eingeholte Gutachten ausdrücklich zum Gegenstand des Verfahrens gemacht hat, hat es auch die schriftlichen und mündlichen Erläuterungen des Sachverständigen hierzu in dieses einbezogen, da das Gutachten und die hierauf bezogenen Erläuterungen des Sachverständigen eine untrennbare Einheit bilden, was den Beteiligten aus dem Verfahren vor dem Senat 4 L 811/99 bekannt gewesen ist und deshalb (zur Wahrung ihres Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs) einer ausdrücklichen Erwähnung durch das Verwaltungsgericht nicht mehr bedurfte.

    Denn eine Gleichbehandlung der Verhältnisse in verschiedenen Vereinbarungszeiträumen begegnet hier keinen rechtlichen Bedenken, weil nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auf der Grundlage des auch vom Senat in dem Verfahren 4 L 811/99 verwerteten Gutachtens vom August 2003 die in diesem Gutachten (teilweise) für das Jahr 1999 ermittelten Zahlen sowohl für das zweite Halbjahr 1994 in dem vom Senat entschiedenen Verfahren als auch (erst recht) für das im vorliegenden Verfahren entscheidungserhebliche Jahr 1995 hinreichend aussagekräftig sind, da die Verhältnisse sich nach den Feststellungen des Senats in dem Verfahren 4 L 811/99 (für die Zeit vom 1. August bis zum 31. Dezember 1994) und nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts (für das Jahr 1995 - Seiten 11 bis 13 des UA) nicht wesentlich verändert haben.

    Ist nach diesen mit Zulassungsrügen nicht (erfolgreich) angefochtenen und daher im Zulassungsverfahren zu Grunde zu legenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts der Sachverhalt im vorliegenden Verfahren im wesentlichen gleich gelagert mit dem Sachverhalt in dem Verfahren des Senats 4 L 811/99, so widerspricht es weder der Einschätzungsprärogative der Schiedsstelle noch dem Beschleunigungsgebot nach § 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG Fassung 1994, wenn das Verwaltungsgericht - wie der Senat in dem Verfahren 4 L 811/99 - auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 17.97 -) wegen des seit dem 1. Juli 1994 geltenden prospektiven Entgeltsystems und der danach bestehenden und auch von der Schiedsstelle zu beachtenden Notwendigkeit der Bestimmung leistungsgerechter Entgelte (siehe Seiten 10 und 11 des UA) die Durchführung eines externen Vergleichs für erforderlich hält.

    Die hier entscheidungserheblichen Fragen können, was sich auch aus den obigen Ausführungen (zu 1.) ergibt, auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 17.97 -) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. August 2005 - 4 L 811/99 -) ohne größere, das normale Maß mehr als nur unerheblich überschreitende Schwierigkeiten (vgl. zu diesem Maßstab z. B. Nds. OVG, Beschluss vom 14.12.2004 - 12 LA 199/04 - m. w. N.;… Kopp/Schenke, a. a. O., § 124 Rdnr. 9) beantwortet werden.

    Dies gilt nach den obigen Ausführungen (zu 1. b) auch hinsichtlich der von der Beklagten als Beispiel für die geltend gemachte besondere Schwierigkeit der Rechtssache angeführte Frage, ob die Schiedsstelle bei einer fehlenden Leistungsvereinbarung ohne Antrag einer Vertragspartei diesbezüglich eigene Festsetzungen treffen könne, und hinsichtlich der weiteren von der Beklagten angeführten Frage, ob das Verwaltungsgericht die Feststellungen des Senats in dem Verfahren 4 L 811/99 zu der Notwendigkeit eines externen Vergleich habe übernehmen dürfen.

    a) Die von der Beklagten zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung angeführten Rechtsfragen, ob die Schiedsstelle unter Geltung von § 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG a. F. verpflichtet und berechtigt gewesen sei, bei fehlender förmlicher Leistungsvereinbarung diese durch eigene Festsetzungen zu ersetzen, wenn keine der Vertragsparteien und Parteien des Schiedsstellenverfahrens einen dahingehenden Antrag gestellt habe, und ob die Entscheidung der Schiedsstelle auf der Grundlage von § 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG a. F. einer Aufhebung unterliege, wenn die Schiedsstelle keinen äußeren Vergleich vorgenommen habe, weil sie auf Grund ihrer Auswertung des Parteienvortrages und präsenter Beweismittel zu Feststellungen über den Leistungsstandard gekommen sei, für die von Seiten der Vertragsparteien im Schiedsstellenverfahren keine vergleichbaren anderen Einrichtungen benannt worden seien, lassen sich nach den obigen Ausführungen (zu 1. b), soweit sie danach in der von der Beklagten dargestellten Form überhaupt entscheidungserheblich sind, auf der Grundlage der bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 17.97 -) und des Senats (Urteil vom 24. August 2005 - 4 L 811/99 -) in dem oben (unter 1. b) dargestellten Sinne beantworten.

    b) Auch stellt die von der Beklagten als verfahrensfehlerhaft gerügte Einbeziehung und Verwertung des vom Senat in dem Verfahren 4 L 811/99 eingeholten Gutachtens durch das Verwaltungsgericht in das vorliegende Verfahren nach den obigen Ausführungen (zu 1. c) unter keinem der geltend gemachten Gesichtspunkte einen Verfahrensmangel dar.

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06
    Mit den daran anschließenden Ausführungen (Seiten 9 bis 11 des UA) hat das Verwaltungsgericht jedoch hinreichend deutlich gemacht, dass es - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 17.97 -) und des Senats (Urteil vom 24. August 2005 - 4 L 811/99 -) lediglich von der Notwendigkeit einer Bestimmung der Leistungskriterien als Grundlage für den von der Schiedsstelle nicht durchgeführten, aber zur Festsetzung des Leistungsentgeltes erforderlichen externen Vergleich ausgeht.

    Auf dieser Grundlage ist das Verwaltungsgericht dann zu dem zutreffenden Ergebnis gelangt, dass die Schiedsstelle den erforderlichen leistungsbezogenen externen Vergleich für das hier entscheidungserhebliche Jahr 1995 (für das im übrigen auch keine Einigung über den Leistungsumfang vorliegt, wie sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 19. November 1998 in dem Verfahren 5 C 17.97 für die Zeit vom 1. August bis zum 31. Dezember 1994 erklärt worden ist) nicht durchgeführt und diesen nachzuholen habe.

    Auch die sich an dieses vom Verwaltungsgericht gefundene (Zwischen-) Ergebnis anschließende Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass das im Verfahren des Senats 4 L 811/99 eingeholte Gutachten aus dem Jahr 2003 grundsätzlich geeignet sei, auch für die Folgejahre eine Grundlage für den durchzuführenden externen Vergleich zu bilden (Seite 11 des UA), und die folgenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts (Seiten 11 bis 15 des UA) zu diesem Gutachten (als Grundlage und Rahmen für den von der Schiedsstelle vorzunehmenden externen Vergleich) und zu dessen Übertragbarkeit auf das entscheidungserhebliche Jahr 1995 zeigen, dass es dem Verwaltungsgericht nicht - wie von der Klägerin angenommen - um eine erst nach neuem Recht zu fordernde separate Leistungsvereinbarung, die im Falle des Fehlens einer Einigung durch die Schiedsstelle zu ersetzen wäre, oder um die Bildung von Hilfebedarfsgruppen geht, wie sie erst § 93 a Abs. 2 Satz 3 BSHG Fassung 1999 vorsieht, sondern nur - und damit in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1998 (5 C 17.97) und dem Urteil des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99) - um die Durchführung des erforderlichen externen Vergleichs durch die Schiedsstelle auf der Grundlage und im Rahmen des vom Senat in dem Verfahren des Senats 4 L 811/99 eingeholten Gutachtens.

    Ist nach diesen mit Zulassungsrügen nicht (erfolgreich) angefochtenen und daher im Zulassungsverfahren zu Grunde zu legenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts der Sachverhalt im vorliegenden Verfahren im wesentlichen gleich gelagert mit dem Sachverhalt in dem Verfahren des Senats 4 L 811/99, so widerspricht es weder der Einschätzungsprärogative der Schiedsstelle noch dem Beschleunigungsgebot nach § 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG Fassung 1994, wenn das Verwaltungsgericht - wie der Senat in dem Verfahren 4 L 811/99 - auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 17.97 -) wegen des seit dem 1. Juli 1994 geltenden prospektiven Entgeltsystems und der danach bestehenden und auch von der Schiedsstelle zu beachtenden Notwendigkeit der Bestimmung leistungsgerechter Entgelte (siehe Seiten 10 und 11 des UA) die Durchführung eines externen Vergleichs für erforderlich hält.

    Die hier entscheidungserheblichen Fragen können, was sich auch aus den obigen Ausführungen (zu 1.) ergibt, auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 17.97 -) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. August 2005 - 4 L 811/99 -) ohne größere, das normale Maß mehr als nur unerheblich überschreitende Schwierigkeiten (vgl. zu diesem Maßstab z. B. Nds. OVG, Beschluss vom 14.12.2004 - 12 LA 199/04 - m. w. N.;… Kopp/Schenke, a. a. O., § 124 Rdnr. 9) beantwortet werden.

    a) Die von der Beklagten zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung angeführten Rechtsfragen, ob die Schiedsstelle unter Geltung von § 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG a. F. verpflichtet und berechtigt gewesen sei, bei fehlender förmlicher Leistungsvereinbarung diese durch eigene Festsetzungen zu ersetzen, wenn keine der Vertragsparteien und Parteien des Schiedsstellenverfahrens einen dahingehenden Antrag gestellt habe, und ob die Entscheidung der Schiedsstelle auf der Grundlage von § 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG a. F. einer Aufhebung unterliege, wenn die Schiedsstelle keinen äußeren Vergleich vorgenommen habe, weil sie auf Grund ihrer Auswertung des Parteienvortrages und präsenter Beweismittel zu Feststellungen über den Leistungsstandard gekommen sei, für die von Seiten der Vertragsparteien im Schiedsstellenverfahren keine vergleichbaren anderen Einrichtungen benannt worden seien, lassen sich nach den obigen Ausführungen (zu 1. b), soweit sie danach in der von der Beklagten dargestellten Form überhaupt entscheidungserheblich sind, auf der Grundlage der bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 17.97 -) und des Senats (Urteil vom 24. August 2005 - 4 L 811/99 -) in dem oben (unter 1. b) dargestellten Sinne beantworten.

  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06
    Die Verwendung von in anderen Verfahren - auch zwischen ganz oder zum Teil anderen Beteiligten - erstatteten Gutachten ist auch schon vor Einführung des § 411 a ZPO (als Urkundenbeweis gemäß § 98 VwGO i. V. m. §§ 415 ff. ZPO) und auch ohne Zustimmung der Beteiligten zulässig gewesen (BVerwG, Beschluss vom 31.7.1985 - 9 B 71/85 -, NJW 1986, 3221, und Urteil vom 6.10.1987 - BVerwG 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; BGH, Urteil vom 16.5.1991 - III ZR 125/9 -, NJW 1991, 2824; OVG NRW, Beschluss vom 18.5.1994 - 25 A 3240/91.A -, NVwZ-RR 1996, 127; Schulz, "Die Verwendung von Sachverständigengutachten als Urkunden und das Fragerecht der Beteiligten im Verwaltungsprozess", NVwZ 2000, 1367, 1369;… Kopp/Schenke, a. a. O., § 98 Rdnr. 15 a).

    Die Beklagte legt weder dar, warum das Verwaltungsgericht bei dieser Sachlage ihren Hilfsbeweisantrag nicht als unzulässigen Ausforschungsbeweisantrag hätte ansehen dürfen, noch führt sie konkrete Gründe an, aus denen sich dem Verwaltungsgericht die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung hätte aufdrängen und es ein weiteres Gutachten hätte einholen müssen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1996 - 9 B 417/95 -, NVwZ 1996, 1102, und Urteil vom 6.10.1987 - BVerwG 9 C 12.87 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06
    Ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift, auf dem die Entscheidung beruhen kann, ist nur dann gem. § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er mit den ihn begründenden (vermeintlichen) Tatsachen und in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (BVerwG, Beschluss vom 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328;… Meyer-Ladewig/ Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, a. a. O., § 124 a Rdnr. 110).
  • BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90

    Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung von Bodenschwellen / Fahrbahnschwellen - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06
    Die Verwendung von in anderen Verfahren - auch zwischen ganz oder zum Teil anderen Beteiligten - erstatteten Gutachten ist auch schon vor Einführung des § 411 a ZPO (als Urkundenbeweis gemäß § 98 VwGO i. V. m. §§ 415 ff. ZPO) und auch ohne Zustimmung der Beteiligten zulässig gewesen (BVerwG, Beschluss vom 31.7.1985 - 9 B 71/85 -, NJW 1986, 3221, und Urteil vom 6.10.1987 - BVerwG 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; BGH, Urteil vom 16.5.1991 - III ZR 125/9 -, NJW 1991, 2824; OVG NRW, Beschluss vom 18.5.1994 - 25 A 3240/91.A -, NVwZ-RR 1996, 127; Schulz, "Die Verwendung von Sachverständigengutachten als Urkunden und das Fragerecht der Beteiligten im Verwaltungsprozess", NVwZ 2000, 1367, 1369;… Kopp/Schenke, a. a. O., § 98 Rdnr. 15 a).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06
    Die Verwendung von in anderen Verfahren - auch zwischen ganz oder zum Teil anderen Beteiligten - erstatteten Gutachten ist auch schon vor Einführung des § 411 a ZPO (als Urkundenbeweis gemäß § 98 VwGO i. V. m. §§ 415 ff. ZPO) und auch ohne Zustimmung der Beteiligten zulässig gewesen (BVerwG, Beschluss vom 31.7.1985 - 9 B 71/85 -, NJW 1986, 3221, und Urteil vom 6.10.1987 - BVerwG 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; BGH, Urteil vom 16.5.1991 - III ZR 125/9 -, NJW 1991, 2824; OVG NRW, Beschluss vom 18.5.1994 - 25 A 3240/91.A -, NVwZ-RR 1996, 127; Schulz, "Die Verwendung von Sachverständigengutachten als Urkunden und das Fragerecht der Beteiligten im Verwaltungsprozess", NVwZ 2000, 1367, 1369;… Kopp/Schenke, a. a. O., § 98 Rdnr. 15 a).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06
    Eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt nicht in Betracht, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, wenn sie sich nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres eindeutig beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.12.1985 - BVerwG 1 B 136.85 - Buchholz 130 § 22 RuStAG) oder sie in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgerichts oder des beschließenden Senats - geklärt ist (vgl. z. B. Nds. OVG, Beschluss vom 19.4.2006 - 4 LA 90/04 -).
  • BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06
    Es sind daher zum einen die Tatsachen, aus denen sich der Verfahrensmangel ergeben soll, genau anzugeben (BVerwG, Beschluss vom 28.10.1960 - BVerwG II B 35/60 -, NJW 1961, 425;… Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a. a. O., § 124 a Rdnr. 110 m. w. N.).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06
    Die Beklagte legt weder dar, warum das Verwaltungsgericht bei dieser Sachlage ihren Hilfsbeweisantrag nicht als unzulässigen Ausforschungsbeweisantrag hätte ansehen dürfen, noch führt sie konkrete Gründe an, aus denen sich dem Verwaltungsgericht die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung hätte aufdrängen und es ein weiteres Gutachten hätte einholen müssen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1996 - 9 B 417/95 -, NVwZ 1996, 1102, …und Urteil vom 6.10.1987 - BVerwG 9 C 12.87 -, a. a. O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1994 - 25 A 3240/91

    Ablehnung eines Beweisantrages; Begutachtung; Sachverständigengutachten; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06
    Die Verwendung von in anderen Verfahren - auch zwischen ganz oder zum Teil anderen Beteiligten - erstatteten Gutachten ist auch schon vor Einführung des § 411 a ZPO (als Urkundenbeweis gemäß § 98 VwGO i. V. m. §§ 415 ff. ZPO) und auch ohne Zustimmung der Beteiligten zulässig gewesen (BVerwG, Beschluss vom 31.7.1985 - 9 B 71/85 -, NJW 1986, 3221, und Urteil vom 6.10.1987 - BVerwG 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; BGH, Urteil vom 16.5.1991 - III ZR 125/9 -, NJW 1991, 2824; OVG NRW, Beschluss vom 18.5.1994 - 25 A 3240/91.A -, NVwZ-RR 1996, 127; Schulz, "Die Verwendung von Sachverständigengutachten als Urkunden und das Fragerecht der Beteiligten im Verwaltungsprozess", NVwZ 2000, 1367, 1369;… Kopp/Schenke, a. a. O., § 98 Rdnr. 15 a).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 9 S 1151/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1999 - 1 S 2726/98

    Überschneidungsmöglichkeiten zwischen VwGO § 124 Abs 2 Nr 1 und Nr 5 bei durch …

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05

    Anspruch auf Übernahme der ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts; Eigener …

    Die Schiedsstellenentscheidungen für die Jahre 1995 bis 1998 sind vom Verwaltungsgericht Hannover rechtskräftig mit Urteilen vom 27. Februar 2006 aufgehoben, nachdem der erkennende Senat die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen diese Urteile mit Beschlüssen vom 11. Juli 2006 in den Verfahren 4 LA 62/06, 4 LA 65/06 bis 68/06 und 4 LA 80/06 bis 82/06 abgelehnt hat.

    Dem braucht jedoch hinsichtlich der Schiedsstellenentscheidungen für die Jahre 1995 bis 1997 nicht weiter nachgegangen zu werden, da die Schiedsstellenentscheidungen für die Jahre 1995 bis 1998 vom Verwaltungsgericht Hannover rechtskräftig mit Urteilen vom 27. Februar 2006 aufgehoben sind, nachdem der erkennende Senat die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen diese Urteile mit Beschlüssen vom 11. Juli 2006 in den Verfahren 4 LA 62/06, 4 LA 65/06 bis 68/06 und 4 LA 80/06 bis 82/06 abgelehnt hat.

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen wegen psychischer Erkrankung; …

    Dem braucht jedoch hinsichtlich der Schiedsstellenentscheidungen für die Jahre 1995 bis 1998 nicht weiter nachgegangen zu werden, da diese Schiedsstellenentscheidungen vom Verwaltungsgericht Hannover rechtskräftig mit Urteilen vom 27. Februar 2006 aufgehoben sind, nachdem der erkennende Senat die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen diese Urteile mit Beschlüssen vom 11. Juli 2006 in den Verfahren 4 LA 62/06, 4 LA 65/06 bis 68/06 und 4 LA 80/06 bis 82/06 abgelehnt hat.
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 4 LC 126/06

    Übernahme von Heimkosten aus Sozialhilfemitteln bei einem über 60-jährigen …

    Die Schiedsstellenentscheidungen für die Jahre 1995 bis 1998 sind vom Verwaltungsgericht Hannover rechtskräftig mit Urteilen vom 27. Februar 2006 aufgehoben, nachdem der erkennende Senat die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen diese Urteile mit Beschlüssen vom 11. Juli 2006 in den Verfahren 4 LA 62/06, 4 LA 65/06 bis 68/06 und 4 LA 80/06 bis 82/06 abgelehnt hat.

    Dem braucht jedoch hinsichtlich der Schiedsstellenentscheidungen für die Jahre 1995 bis 1998 nicht weiter nachgegangen zu werden, da diese Schiedsstellenentscheidungen vom Verwaltungsgericht Hannover rechtskräftig mit Urteilen vom 27. Februar 2006 aufgehoben sind, nachdem der erkennende Senat die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen diese Urteile mit Beschlüssen vom 11. Juli 2006 in den Verfahren 4 LA 62/06, 4 LA 65/06 bis 68/06 und 4 LA 80/06 bis 82/06 abgelehnt hat.

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 9 LA 130/10

    Pflicht zur Ausgestaltung der Regenwasserkanalisation zum Schutz vor …

    Denn § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO will - anders als der Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO - nicht die Ordnungsgemäßheit des Verfahrens, sondern die inhaltliche Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses im Einzelfall gewährleisten (vgl. z. B. Nds. OVG, Beschluss vom 11.7.2006 - 4 LA 62/06 - und vom 30.6.2006 - 4 LA 231/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verpflichtung eines Sozialhilfeträgers zur …

    Diese Urteile sind rechtskräftig, seitdem das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht durch die Beschlüsse vom 11. Juli 2006 die Anträge auf Zulassung der Berufung hiergegen abgelehnt hat (4 LA 62/06, 4 LA 65/06 - 68/06 und 4 LA 80/06 - 82/06).

    Rn. 12 vgl. im einzelnen Nds. OVG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 4 LA 62/06 -, juris,.

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2024 - 4 LA 34/22

    Abweisung eines Antrags auf Berufung

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss mithin nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (…BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 8 f.; Senatsbeschl. v. 11.7.2006 - 4 LA 62/06 -, juris Rn. 9;… Nds. OVG, Beschl. v. 29.8.2023 - 9 LA 147/22 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2006 - 9 LA 194/05

    Folgenbeseitigungsanspruch als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf die …

    Denn das angefochtene Urteil erweist sich aus anderen Gründen als richtig (zur Unbeachtlichkeit von Fehlern, die letztlich keine Auswirkungen auf den Prozessausgang haben, vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838 = NVwZ-RR 2004, 542; Beschl. d. Nds OVG v. 11.7.2006 - 4 LA 62/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12

    Zur erdrosselnden Wirkung bei einer Spielautomatensteuer

    Denn § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO will - anders als der Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO - nicht die Ordnungsgemäßheit des Verfahrens, sondern die inhaltliche Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses im Einzelfall gewährleisten (vgl. z. B. Nds. OVG, Beschluss vom 13.1.2011 - 9 LA 193/10 -, Beschluss vom 3.1.2011 - 9 LA 8/10 -, Beschluss vom 11.7.2006 - 4 LA 62/06 - u. v. 30.6.2006 - 4 LA 231/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06

    Zur Übernahme von Heimkosten in einer Langzeiteinrichtung, die nicht durch die …

    Diese Urteile sind rechtskräftig, seitdem der Senat die Anträge auf Zulassung der Berufung durch Beschlüsse vom 11. Juli 2006 abgelehnt hat (4 LA 62/06, 4 LA 65/06 - 68/06 u. 4 LA 80/06 -82/06).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2008 - 4 LA 789/07

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf Übernahme …

    Damit steht noch nicht fest, dass es zu keiner Festsetzung von Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen für die Jahre 1995 bis 1998 durch die Schiedsstelle kommen wird; vielmehr gelten insoweit nach wie vor die Vorgaben, die von dem Verwaltungsgericht Hannover in seinen Urteilen vom 27. Februar 2006 (9 A 111/06, 9 A 136/06, 9 A 137/06, 9 A 138/06, 9 A 140/06) aufgestellt und von dem Senat in seinen Beschlüssen vom 11. Juni 2006 (4 LA 62/06, 4 LA 66/06, 4 LA 67/06, 4 LA 80/06, 4 LA 81/06) dahingehend präzisiert worden sind, dass die Schiedsstelle für die Jahre 1995 bis 1998 auch hinsichtlich Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen eigene Feststellungen zu treffen hat, soweit diese für die Festsetzung der Vergütungen erforderlich sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Niedersachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht