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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 30.05.2008 - 4 LA 789/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21655
OVG Niedersachsen, 30.05.2008 - 4 LA 789/07 (https://dejure.org/2008,21655)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.05.2008 - 4 LA 789/07 (https://dejure.org/2008,21655)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 4 LA 789/07 (https://dejure.org/2008,21655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Übernahme von Heimkosten (Wahrendorff)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 53 BSHG ff.; § 93 Abs. 2 BSHG; § 93 Abs. 3 BSHG
    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf Übernahme des vollen heimvertraglich vereinbarten Entgelts für die Unterbringung im Langzeitbereich eines Klinikums; Bestehen eines Anspruchs auf höhere Leistungen für eine Unterbringung als die vom ...

  • Judicialis

    BSHG §§ 53 ff.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf Übernahme des vollen heimvertraglich vereinbarten Entgelts für die Unterbringung im Langzeitbereich eines Klinikums; Bestehen eines Anspruchs auf höhere Leistungen für eine Unterbringung als die vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2008 - 4 LA 789/07
    Das Bundesverwaltungsgericht habe zur Auslegung dieser Vorschriften in seinem Urteil vom 4. August 2006 - BVerwG 5 C 13.05 - ausgeführt, dass bereits mit dem Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen sowie über die dafür zu entrichtenden Entgelte (§ 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1994) bzw. einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung (§ 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1999) eine Sperrwirkung für eine Sozialhilfegewährung ohne Bezug zu einer Vereinbarung (sog. "anderer Fall" i.S.v. § 93 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 BSHG Fassung 1994 bzw. Nichtabschluss einer Vereinbarung i.S.v. § 93 Abs. 3 Satz 1 BSHG Fassung 1999) eintrete, die andauere, solange der angestrebte Abschluss einer Vereinbarung bzw. eine vereinbarungsgestaltende Schiedsstellenentscheidung rechtlich und tatsächlich möglich sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere klargestellt, dass Leistungsvereinbarungen und Prüfungsvereinbarungen rückwirkend geschlossen werden können (BVerwG, Beschl. v. 24.9.2007 - 5 B 77.06 - u. 25.9.2007 - 5 B 53.07 - vgl. auch Urt. v. 4.8.2006 - 5 C 13.07 -, BVerwGE 126, 295).

    Dass die vereinbarten bzw. von der Schiedsstelle festgesetzten Vergütungen nach § 93 Abs. 4 Satz 4 BSHG Fassung 1994 bzw. § 93 Abs. 2 Satz 4 BSHG Fassung 1999 bis zum Inkrafttreten neuer Vergütungen weiter gelten und das Vertragssystem fortbesteht, hat im Übrigen das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 4. August 2006 (- 5 C 13.07 -, BVerwGE 126, 295) festgestellt.

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06

    Zur Übernahme von Heimkosten in einer Langzeiteinrichtung, die nicht durch die …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2008 - 4 LA 789/07
    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. Januar 2007 - 4 LC 318/06 - (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit: www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de) in einem Verfahren, in dem eine Heimbewohnerin die Übernahme der vollen Heimkosten für ihre Unterbringung in der Langzeiteinrichtung des Klinikums Wahrendorff in der Zeit vom 1. Januar 1995 bis zum 2. August 2000 begehrt hat, entschieden, dass diese gegenwärtig keine höheren Leistungen für ihre Unterbringung als die vom Sozialhilfeträger erbrachten Abschlagszahlungen beanspruchen könne.

    Da in der Rechtsprechung des Senats geklärt ist, dass sich auch aus dem Bedarfsdeckungsgrundsatz kein Anspruch auf Übernahme des Heimentgelts über die an den Einrichtungsträger gezahlten Abschläge hinaus ergibt (vgl. u. a. Senatsbeschl. v. 3.1.2007 - 4 LC 318/06 -), rechtfertigen die Einwendungen des Klägers gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts, seiner Entscheidung stehe der Bedarfsdeckungsgrundsatz nicht entgegen, da der Gesetzgeber in den §§ 93 ff. BSHG Fassung 1999 festgelegt habe, in welchem Umfang Sozialhilfe in einer stationären Einrichtung zu gewähren sei, und diese Regelungen auch den Anspruch des Hilfesuchenden gegen den Sozialhilfeträger einschränkten, ebenfalls keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2008 - 4 LA 789/07
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann nicht vor, wenn lediglich einzelne Rechtssätze, tatsächliche oder unterlassene Feststellungen zu Zweifeln Anlass geben, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • BVerwG, 25.09.2007 - 5 B 53.07

    Rückwirkende Festsetzung von Schiedsstellenentscheidungen bei der Übernahme eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2008 - 4 LA 789/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere klargestellt, dass Leistungsvereinbarungen und Prüfungsvereinbarungen rückwirkend geschlossen werden können (BVerwG, Beschl. v. 24.9.2007 - 5 B 77.06 - u. 25.9.2007 - 5 B 53.07 - vgl. auch Urt. v. 4.8.2006 - 5 C 13.07 -, BVerwGE 126, 295).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2008 - 4 LA 789/07
    Eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt daher nicht in Betracht, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellen würde, wenn die Frage in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgerichts oder des beschließenden Senats - geklärt ist oder wenn sie sich anhand des Gesetzeswortlauts ohne Weiteres eindeutig beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.1985 - BVerwG 1 B 136.85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG).
  • BVerwG, 24.09.2007 - 5 B 77.06

    Zulässigkeit des Abschlusses einer rückwirkenden Leistungsvereinbarung für eine …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2008 - 4 LA 789/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere klargestellt, dass Leistungsvereinbarungen und Prüfungsvereinbarungen rückwirkend geschlossen werden können (BVerwG, Beschl. v. 24.9.2007 - 5 B 77.06 - u. 25.9.2007 - 5 B 53.07 - vgl. auch Urt. v. 4.8.2006 - 5 C 13.07 -, BVerwGE 126, 295).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06

    Höhe des festzusetzenden Pflegesatzes für eine Einrichtung zur Betreuung geistig …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2008 - 4 LA 789/07
    Damit steht noch nicht fest, dass es zu keiner Festsetzung von Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen für die Jahre 1995 bis 1998 durch die Schiedsstelle kommen wird; vielmehr gelten insoweit nach wie vor die Vorgaben, die von dem Verwaltungsgericht Hannover in seinen Urteilen vom 27. Februar 2006 (9 A 111/06, 9 A 136/06, 9 A 137/06, 9 A 138/06, 9 A 140/06) aufgestellt und von dem Senat in seinen Beschlüssen vom 11. Juni 2006 (4 LA 62/06, 4 LA 66/06, 4 LA 67/06, 4 LA 80/06, 4 LA 81/06) dahingehend präzisiert worden sind, dass die Schiedsstelle für die Jahre 1995 bis 1998 auch hinsichtlich Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen eigene Feststellungen zu treffen hat, soweit diese für die Festsetzung der Vergütungen erforderlich sind.
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06

    Notwendigkeit der Vornahme einer Konkretisierung und Differenzierung in einer …

    Soweit das Verwaltungsgericht Zweifel an der Zulässigkeit des rückwirkenden Abschlusses einer Leistungsvereinbarung geäußert hat, ist zwar durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 24.9.2007 - 5 B 77.06 - u. v. 25.9.2007 - 5 B 53.07 - vgl. auch Urt. v. 4.8.2006 - 5 C 13.07 -, BVerwGE 126, 295), der sich der Senat angeschlossen hat (siehe u. a. Beschl. v. 30.5.2008 - 4 LA 789/07 -) geklärt, dass eine Leistungsvereinbarung auch rückwirkend abgeschlossen werden.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06

    Verhältnis von Leistungsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen nach § 93a …

    Denn die Leistungsvereinbarung kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 24.9.2007 - 5 B 77.06 - und vom 25.9.2007 - 5 B 53.07 - vgl. auch Urteil vom 4.8.2006 - 5 C 13.07 -, BVerwGE 126, 295), der sich der Senat angeschlossen hat (siehe u. a. Beschluss vom 30.5.2008 - 4 LA 789/07 -), auch rückwirkend abgeschlossen werden.
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