Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 08.12.2020 - 4 LB 105/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 24 Abs 3 S 1 BAföG; § 47a BAföG
Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Auszubildende; Auszubildender; Bewilligungszeitraum; Differenzhypothese; Einkommen; Einkommensverhältnisse; Ermittlung der hypothetischen Vermögenslage; Ersatzpflicht; Schadensersatzanspruch; zu Unrecht geleisteter ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 07.01.2020 - 2 A 923/17
- OVG Niedersachsen, 08.12.2020 - 4 LB 105/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.10.2016 - 5 C 55.15
Schadensersatzpflicht eines Vaters bei BAföG-Leistungen aufgrund unvollständiger …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2020 - 4 LB 105/20
Dies spreche auch dafür, dass im vorliegenden Fall die Annahme eines lediglich hypothetischen Kausalverlaufs und somit eine entsprechende Anwendung der im Rahmen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 2016 (5 C 55.15) aufgestellten Grundsätze zur Differenzhypothese nicht in Betracht kämen.§ 47a Satz 1 BAföG begründet einen eigenständigen öffentlich-rechtlichen Schadensersatzanspruch, der eine Sachnähe zu den deliktischen Schadensersatzansprüchen des Zivilrechts aufweist (BVerwG, Urt. v. 27.10.2016 - 5 C 55.15 -, NJW 2017, 1560).
Die Bestimmung der Höhe des "zu Unrecht geleisteten" Betrags richtet sich grundsätzlich nach den Kriterien, die bei der Bestimmung der Höhe des Vermögensschadens im Zivilrecht Geltung beanspruchen (BVerwG, Urt. v. 27.10.2016 - 5 C 55.15 -, NJW 2017, 1560).
Grundsätze des öffentlichen Rechts, die der grundsätzlichen Anwendung der Differenzhypothese im Rahmen des § 47a Satz 1 BAföG entgegenstehen könnten, sind nicht ersichtlich (BVerwG, Urt. v. 27.10.2016 - 5 C 55.15 -, NJW 2017, 1560).
Gewichtige Gründe, die im vorliegenden Fall ein Abweichen von dem grundsätzlichen Erfordernis einer Vermögensdifferenz nach der Differenzhypothese im Rahmen des § 47a Satz 1 BAföG gebieten würden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 27.10.2016 - 5 C 55.15 -, NJW 2017, 1560), sind nicht ersichtlich.
Auch bei der Bestimmung der Höhe des "zu Unrecht geleisteten" Förderungsbetrags im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Schadensersatzanspruchs nach § 47a Satz 1 BAföG, die sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 2016 (- 5 C 55.15 -, NJW 2017, 1560) grundsätzlich nach den Kriterien, die für die Bestimmung der Höhe des Vermögensschadens im Zivilrecht Geltung beanspruchen, richtet, besteht kein Grund, lediglich das mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Verhalten des Schädigers - hier des Vaters der Auszubildenden -, nicht aber auch das Verhalten der Auszubildenden zu berücksichtigen.
- BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09
Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2020 - 4 LB 105/20
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beurteilt sich die Frage, ob und in welcher Höhe ein zu ersetzender Vermögensschaden eingetreten ist, grundsätzlich nach der sog. Differenzhypothese durch einen Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (BGH, Urt. v. 18.1.2011 - VI ZR 325/09 -, BGHZ 188, 78). - BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16
Rechtsanwaltshaftung: Steuernachzahlung als ersatzfähiger Schaden bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2020 - 4 LB 105/20
Zur Beantwortung der Frage, welche Vermögenslage sich ohne das haftungsbegründende Ereignis - hier die fahrlässig falschen Angaben des verstorbenen Vaters der Auszubildenden zu seinem Einkommen im Jahr 2012 - ergeben hätte, ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätten und wie die Vermögenslage in diesem Fall sein würde (…vgl. BGH, Urt. v. 22.3.1990 - IX ZR 128/88 -, NJW 1990, 2128; Urt. v. 9.11.2017 - IX ZR 270/16 -, NJW 2018, 541). - BGH, 22.03.1990 - IX ZR 128/89
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Sicherheitsleistung der vertretenen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2020 - 4 LB 105/20
Zur Beantwortung der Frage, welche Vermögenslage sich ohne das haftungsbegründende Ereignis - hier die fahrlässig falschen Angaben des verstorbenen Vaters der Auszubildenden zu seinem Einkommen im Jahr 2012 - ergeben hätte, ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätten und wie die Vermögenslage in diesem Fall sein würde (vgl. BGH, Urt. v. 22.3.1990 - IX ZR 128/88 -, NJW 1990, 2128;… Urt. v. 9.11.2017 - IX ZR 270/16 -, NJW 2018, 541).
- OVG Sachsen, 16.08.2023 - 5 A 523/22
Schadensersatz; Leichte Fahrlässigkeit der Behörde; Mitverschulden
Rn. 39 2. Bei dem Ersatzanspruch aus § 47a BAföG handelt es sich um einen eigenständigen Schadensersatzanspruch (…BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2016 - 5 C 55.15 -, juris Rn. 16 ff.;… BVerwG, Urt. v. 25. November 1992 - 11 C 4.92 -, juris Rn. 19;… SächsOVG, Urt. v. 2. Juli 2015 - 1 A 519/13 -, juris Rn. 25;… OVG NW, Beschl. v. 20. Januar 2016 - 12 A 1938/14 -, juris Rn. 19; NdsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2020 - 4 LB 105/20 - juris Rn. 22;… Steude, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 47a Anm. 4;… Steinweg, in: Ramsauer/Steinweg, BAföG, 6. Aufl., § 47a Rn. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2022 - 15 E 23/21
Wirtschaftliche Voraussetzungen für die Bewilligung ratenfreier …
Rn. 17 vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 4 LB 105/20 -, juris Rn. 21 ff.,.
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