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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2008 - 4 LB 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31192
OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2008 - 4 LB 13/07 (https://dejure.org/2008,31192)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.07.2008 - 4 LB 13/07 (https://dejure.org/2008,31192)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 4 LB 13/07 (https://dejure.org/2008,31192)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 36/06

    Abwassergebühr; Grenzkosten; Kostenaufteilung; Mitbenutzung; Personalkosten; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2008 - 4 LB 13/07
    Dies schließt neben den direkt zurechenbaren Kosten insbesondere anteilige Gemeinkosten und Overheadkosten ein, soweit sie durch leistungsbezogene Tätigkeit begründet sind (siehe hierzu OVG Schleswig, Urt. v. 24.10.2007 - 2 LB 36/06 -, SchlHA 2008, 99).

    Die von der Klägerin verwandten Kostenschlüssel sind von der KGSt anerkannt (siehe hierzu OVG Schleswig, Urt. v. 24.10.2007, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 19.12.2006 - 3 A 249/03

    Schiedsstelle Rettungsdienst

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2008 - 4 LB 13/07
    das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 19.12.2006 (3 A 249/03) aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, die Pauschalentgelte je Einsatz sowie die Entgelte je Kilometer für den Rettungstransport (RTW), den Krankentransport (KTW) und für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) unter Zugrundelegung des Betrages von 189.300,-- Euro für die Gemeinkosten/Overheadkosten in der Zeile 53 der Anlage A1 des Kosten- und Leistungsnachweises der Klägerin ( Kosten der Verbände ) festzusetzen, hilfsweise, die Beklagte zu verpflichten, für das Jahr 2003 die Pauschalentgelte je Einsatz sowie die Entgelte je Kilometer für den Rettungstransport (RTW), den Krankentransport (KTW) und für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts festzusetzen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.12

    Abrechnung von Rettungsdienstgebühren gegenüber Krankenkasse - …

    In welcher Höhe andere private Rettungsdienstträger Kosten geltend machen, ist unerheblich (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 15. Juli 2008 - 4 LB 13/07 - juris Rn. 46).
  • VG Schleswig, 18.07.2025 - 6 A 176/20
    An diese durch das Schleswig-Holsteinische Rettungsdienstgesetz getroffenen Vorgaben sind sowohl die Träger des Rettungsdienstes als auch die Kostenträger und im Falle einer Anrufung auch die XXX gebunden (Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 15. Juli 2008 - 4 LB 13/07 -, juris Rn. 41).

    Dies schließt neben den direkt zurechenbaren Kosten insbesondere anteilige Gemeinkosten und Overheadkosten ein, soweit sie durch leistungsbezogene Tätigkeit begründet sind (Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 15. Juli 2008 - 4 LB 13/07 -, juris Rn. 42; vgl. zu § 6 Abs. 2 KAG Schleswig-Holsteinisches OVG…, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 2 LB 36/06 -, juris Rn. 59).

    Dies gilt insbesondere für die Begriffe der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. März 2004 - 3 C 23.03 -, juris Rn. 36; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 15. Juli 2008 - 4 LB 13/07 -, juris Rn. 49).

    Ein Vereinbarungsspielraum und demzufolge ein Entscheidungsspielraum der Beklagten besteht jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 15. Juli 2008 - 4 LB 13/07 -, juris Rn. 41).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 L 30.19

    Rettungsdienstrecht; Krankentransport; Entgeltfestsetzung; Schiedsstelle; …

    Dies entspricht bei einer Anfechtung von Entscheidungen einer Schiedsstelle nach den Rettungsdienstgesetzen der Länder der ganz überwiegenden Ansicht in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Bautzen…, Urteil vom 20. November 2015 - 5 A 290/14 - juris Rn. 14; OVG Magdeburg…, Urteil vom 19.09.2012 - 3 K 501/11 - juris Rn. 26; OVG Schleswig, Urteil vom 15. Juli 2008 - 4 LB 13/07 - juris Rn. 38, unter Hinweis auf VG Schleswig…, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 3 A 249/03 - juris Rn. 18 ff.; VGH Mannheim…, Urteil vom 7. November 2003 - 14 S 730/03 - juris Rn. 20; VGH München…, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 25 C 00.1271 - juris Rn. 2 f.;… VG Schwerin, Gerichtsbescheid vom 19. Juni 2013 - 7 A 1809/12 - juris Rn. 12 m.w.N.; VG Berlin…, Urteil vom 10. Dezember 2008 - VG 38 A 38.08 - juris Rn. 35 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.06.2025 - 4 LA 37/22

    Geltung der neuen Fassung des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes für …

    Dies gilt, obwohl ein Vereinbarungsspielraum und demzufolge ein Entscheidungsspielraum der Schiedsstelle nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben besteht (vgl. Urteil des Senats vom 15. Juli 2008 - 4 LB 13/07 -, juris Rn. 41).

    Denn im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben ist der beklagten Schiedsstelle ein (weiter) Einschätzungsspielraum zuzubilligen (vgl. Urteil des Senats vom 15. Juli 2008 - 4 LB 13/07 -, juris Rn. 49; vgl. zur eingeschränkten Überprüfung von Schiedsstellenentscheidungen auch BVerwG…, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 17.97 -, juris Rn. 18; VGH Mannheim…, Urteil vom 7. November 2003 - 14 S 730/03 -, juris Rn. 25).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 4 LA 135/17

    Kostentragungspflicht im Rettungsdienst; Festlegung der Entgelte; …

    Die Vorgabe, dass bei der Entgeltbemessung eine Kostendeckung auch hinsichtlich der Aufwendungen für die Ausbildung zu Notfallsanitätern zu gewährleisten ist, bindet die Kläger und die Beigeladene bei den Vergütungsvereinbarungen und demzufolge auch die Schiedsstelle, falls solche Vereinbarungen nicht zustande kommen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Juli 2008 - 4 LB 13/07 -, juris Rn. 41).
  • OVG Sachsen, 20.11.2015 - 5 A 290/14

    Entgelte für den Rettungsdienst; Schiedsspruch; Kosten der Bergwacht

    Jedoch teilt er die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 33 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG gegeben ist (vgl. ebenso BayVGH, Beschl. v. 11. Juli 2007 - 25 C 00.1271 -, juris; OVG Schl.-H., Urt. v. 15. Juli 2008 - 4 LB 13/07 -, juris Rn. 38).
  • VG Berlin, 02.06.2021 - 25 K 5.21

    Schiedsstelle nach § 21 RettDG BE; Entgeltfestsetzung; Marktpreis

    Sie ist dabei an die für die Vertragsparteien geltenden Rechtsvorschriften gebunden, und ein Entscheidungsspielraum besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15. Juli 2008 - 4 LB 13/07 -, juris Rn. 41).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 3 K 495/08

    Zur Frage der Gültigkeit einer Verordnung über die Schiedsstelle für den …

    Rn. 18 Es besteht entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch kein Bedürfnis für eine entsprechende Anwendung der Regelungen des 10. Buches ZPO auf die Schiedsstelle für den Rettungsdienst, weil die Schiedsstelle als Behörde an Recht und Gesetz gebunden ist und ihre Entscheidungen in einem nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Rechtmäßigkeitskontrolle unterliegen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 15.07.2008 - 4 LB 13/07 - Rdnr. 41 ).
  • VG München, 19.03.2013 - M 16 K 12.2761

    Entgelte für die Heranziehung der Berufsfeuerwehr im Rahmen der Landrettung

    Rn. 26 Das Gericht kann danach überprüfen, ob die Entgeltschiedsstelle die gesetzlichen Grenzen ihres Gestaltungsspielraums eingehalten hat, also die widerstreitenden Interessen der Beteiligten richtig ermittelt hat und vom zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Verfahrensvorschriften für ein solches Schiedsverfahren eingehalten wurden und sich die Entscheidung der Beklagten im gesetzlichen Rahmen gehalten hat, also eine willkürfreie Entscheidung getroffen wurde (vgl. BVerwG, U. v. 1.12.1998 - 5 C 17/97, NVwz-RR 1999, 446/447; VGH Baden-Württemberg, U. v. 6.7.1989 - 10 S 2006/87;… U. v. 7.11.2003 - 14 S 730/03 - Rn. 26; OVG Schleswig-Holstein, U. v. 15.7.2008 - 4 LB 13/07- Rn. 41; VG Augsburg, U. v. 4.12.2012 - Au 1 K 12.492 - alle juris).
  • OVG Sachsen, 20.11.2015 - 5 A 293/14

    Entgelte für den Rettungsdienst; Schiedsspruch; Rettungswachen; Leitstellen; …

    Jedoch teilt er die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 33 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG gegeben ist (vgl. ebenso BayVGH, Beschl. v. 11. Juli 2007 - 25 C 00.1271 -, juris; OVG Schl.-H., Urt. v. 15. Juli 2008 - 4 LB 13/07 -, juris Rn. 38).
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